K12: Scheinwerfergläser vergilbt

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.671 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

    • Offizieller Beitrag

    kommt so was durch den TÜV??

    Klares ( ! ) Nein.

    Nimm ein Eimerchen handwarmes Wasser, Scheuermilch ( 0,99€ ) von Deiner Mutti aus der Küche und einen Schwamm so von der Härte eines gelben Scotch Britt.

    Nass machen, Scheuermilch aufn Schwamm und dann putzi putzi, dabei immer nass halten.

    Ist ne Sache von 5Min. und vorm TüV reichts das. Mit der Zeit wirds wieder matt, weil die Oberfläche eigentlich versiegelt werden muss.

    Im Ebay/Baumarkt bezahlst Du aber Irrsinspreise für klitzekleine Fläschchen mit Briefmarkengroßem Schleifpapier.


    Im Youtube gibts Filmchen und Tests zu dem Thema.

    Grüße

    O.

  • Würde ich auch so machen sofern das Glas noch keine Risse hat. Hatte ich letztens einen, da war auch mit polieren nichts mehr zu machen.

  • Kann man zwar so machen, ist aber unzulässig, da man beim "Polieren" eine hauchdünne Schicht des Scheinwerfers abträgt und dieser dann nicht mehr der Bauartgenehmigung entspricht.


    Gruß

    Rheiner37

  • Solange die Scheibe klar ist sehe ich da kein Problem da ja das Licht nicht gebrochen wird und die Einstellung und die Hell/Dunkelgrenze passt ntrl.

    Sind Risse vorhanden muss er sicher ausgetauscht werden.


    Wie will der Prüfer das denn feststellen ob der Scheinwerfer poliert ist??

  • Der Prüfer soweit nicht. Im Schadensfall kann ein Gutachter aber die "Glasstärke" ermitteln und mit den Herstellerangaben vergleichen. Weicht das Resultat davon ab, steht die Frage nach "Manipulation" im Raume und man kommt ggf. in Regress.


    Gruß

    Rheiner37

  • Das Thema "Glasstärke" kann man auch Überstrapazieren. Auf dem Polykarbonat ist ohnhin eine tranparente UV-Schutzschicht aufgebracht, und nur diese vergilbt. Das Polieren dieser Schicht ist nur eine gründlichere Prozedur der Fahrzeugreinigung und hält auch nicht ewig, da anschließend der UV-Schutz fehlt und das Material selbst in Zeitraffer altert.

    Neue Originalteile bzw. Nachbauscheinwerfer sind aber neu mit UV-Schutz und halten dadurch ein wenig länger.


    Bis jetzt habe ich es einrichten können, noch nie ein Auto mit Plastikscheinwerfern gehabt zu haben - der Wunsch danach ist aber sehr gering.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Unzulässig bleibt Unzulässig. Obs anschließend jemand sieht, nicht sieht, ob nur minimaler Abtrag etc. pp spielt dabei überhaupt keine Rolle. Das sollte jedem der sowas vor hat Bewusst sein. Wenn Er/Sie/Es dann trotzdem tut, auch gut. Soll sich bloß hinterher nicht Wundern, wenn wegen so ner "Kleinigkeit" ne Versicherung sagt Is Nich.


    Gruß

    Rheiner37

  • Bei uns sagen einem sogar die Tüv Prüfer, wenn die Scheinwerfer blass sind, dass die mal poliert werden müssen :confused: Und das sind dann schon die pingeligen Prüfer, denn die lockeren sagen da einfach gar nichts, solange die Scheinwerfer noch nicht so blass sind, dass das Leuchtbild sichtbar schwächer ist.


    Keine Ahnung wie viele 100te Scheinwerfer ich schon poliert habe und noch nie hat es jemanden interessiert.


    Die Gefahr, dass irgendwer mal die Schichtdicke messen sollte, ist wirklich mehr als gering. Glaube da wird man weitaus eher erst Lottogewinner und danach 2x vom Blitz getroffen :uzi:


    Zumal man dann ja wahrscheinlich nicht mal 100%ig nachweisen kann, ob das Alterung ist oder vom Polieren kommt.. oder von zu groben Waschanlagen oder von einem zu groben Schwamm beim Waschen, oder oder oder.. :O


    Aber grundsätzlich hast du (leider) Recht, dass das Polieren der Scheinwerfer bei uns verboten ist. Finde dieses Verbot aber wirklich schwachsinnig. wie so viele Verbote :uzi:

  • Hallo Volker,

    willkommen hier im Forum.


    Deine Frage möchte ich so beantworten: kommt auf die Tagesform des jeweiligen Prüfers an ob die SW "genehm" sind oder nicht. Findet er den einen oder anderen Mangel wird er die SW gerne dazu addieren.


    Mein Tip: polieren kann man machen, ich habe beim Neupreis von EUR 42,- für die TYC Scheinwerfer ( 20 - 0307 - 15 -2 & 20 - 0308 - 15 - 2 ) diese Mühe nicht gemacht. Mußt nur die Leuchtweitenregulierung umbauen. Wie es geht ist hier beschrieben. Mit den Neuen ist Nachts einfach schöner fahren. ( anders als bei meinem BMW die XENON wo der SW 450,-/Stck kostet, die sind poliert )


    Die alten SW habe ich noch nicht mal im Internetauktionshaus als gebraucht angeboten sondern einfach weggeworfen.


    Gruß

    deKoch


    PS wenn Du möchtest kannst Du dir auch gerne die SW vom Facelift einbauen so sieht Dein K12er gleich neuerer aus. Das ist aber eine andere Teile Nvon TYC

  • deKoch


    Wenn's ein gewissenhafter Prüfer wäre, ist der Gesamtzustand des Fahrzeugs unerheblich bei der Bewertung der SW. Fakt ist, wenn der SW schon vergilbt und matt ist, stimmt die Streuung und Helligkeit nicht mehr. Somit ist man eine potentielle Gefahr (Dämmerung, Dunkelheit) für andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb stellt das einen erheblichen Mangel dar und muss behoben werden.


    Gruß

    Rheiner37

  • Hallo zusammen,

    abgesehen von den rechtlichen Fragen, mein Tip.

    Scheinwerfergläser ordentlich mit Wasser und Spülmittel reinigen, dann mit reichlich weißer Zahnpaste und einem feuchten weichen Tuch polieren und trocknen lassen. Danach mit reichlich Wasser reinigen.

    Dann schaut der K12 mit klaren Augen und ohne Mundgeruch in unsere bunte Welt.


    Gruß

    Jörg

  • Es ist ebenso typisch Deutsch, das man geltende Gesetze und Regelungen immer wieder nach ihrem Sinn in Frage stellt anstatt zu akzeptieren, das es eben Dinge gibt die nach Physikalischen Gesichtspunkten halt ab dann und dann nun mal Fakt sind und sich nur durch "Ersetzen" (im Fall SW) beheben lassen.


    Ich selbst halte es genauso wie feti es geschrieben hat und vermeide so weit es irgend möglich ist, Autos deren Scheinwerfer aus Kunststoff sind. Irgendwann einmal, wird es möglicherweise aber mal nichts anderes mehr geben.


    Gruß

    Rheiner37

  • es wurde ja schon geschrieben, dass man dieses Thema auch überstrapazieren kann.


    Damit ich nicht dumm sterbe, nenne mir doch mal jemand die Rechtsgrundlage die dieses 'Verbot' beschreibt.


    Versicherung zahlt nicht? Das wäre der Fall, wenn dieses 'Polieren' ursächlich im Zusammenhang mit dem Schaden stehen würde; sprich ohne dieses Polieren wäre der Schaden gar nicht entstanden.

    Was sollte das für ein Schadenfall sein?


    Zitat


    … das man geltende Gesetze und Regelungen immer wieder nach ihrem Sinn in Frage stellt anstatt zu akzeptieren

    also sorry, Mitdenken und Mitgestalten ist die Prämisse, und nicht alles blind zu akzeptieren!

    Die Vorschriften- und Symbolhörigkeit ist ohnehin viel zu groß ;)

  • Laut Paragraph 22a Nr.7 der StVZO darf die Bauart eines Fahrzeuges bzw. dessen Anbauteile nicht verändert werden und mit dem Polieren der SW (Materialabtrag) wird die Bauart des SW verändert und dies verstößt damit gegen die für diesen SW ursprünglich erteilte Genehmigung.


    Ein Schadensfall könnte sein, wenn durch den Abtrag zwar die Helligkeit nicht beeinträchtigt ist, aber die Streuung anders wird und dadurch z.B der Gegenverkehr geblendet wird und dadurch wiederrum ein entgegenkommendes Fahrzeug einen Unfall verursacht. Dies nur als Beispiel.


    Gruß

    Rheiner37

  • Und genau diese Streuung wird ja durch den TUV durch den Lichttest geprüft. Fehlt die Hell/Dunkelgrenze oder ist sie schwammig gibts auch keine Plakette und der Scheinwerfer muss raus.


    Beim Licht ist die Gefahr wohl um einiges größer den Versicherungsschutz durch eine defektes Leuchtmittel zu verlieren wenn man so sieht wieviele mit nur einem Licht rumfahren. ;)

  • DerKnobiator,


    Hallo Volker,


    hoffe du kannst mit diesen Informationen was anfangen. :)


    Gruß

    deKoch

  • Mal ein Denkanstoß an den "Zahnpasta-Helden":

    Was glaubst du denn was du damit besser machst, als jemand der ein Poliermittel zum Polieren nutzt?

    Zahnpasta trägt auch auf Dauer Material ab - genau dafür ist es ja spezifiziert, und der frische Duft ist nur der Nebeneffekt.


    feti (der seine Scheinwerfer immer mit Glasrein und Küchenkrepp sauber machen kann)

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Bei dem K12, Bj 2003 sind die SW-Gläser etwas vergilbt und stellenweise matt - kommt so was durch den TÜV??

    ja diese nix problem. bei mir um ecke ein stasion GTÜ (Gude rke). er sagen nix problem diese. alles gud und immer kleben plakette,
    ausser lampe nix leuchten, dann nix plakette, dann mangel.