K12: Scheinwerfergläser vergilbt

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.670 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Das Video ist gut :) Es ist illegal, aber selbst der Prüfer sagt, dass er es nicht sehen würde, ob poliert wurde, oder nicht :tongue:

  • Der Prüfer soweit nicht. Im Schadensfall kann ein Gutachter aber die "Glasstärke" ermitteln und mit den Herstellerangaben vergleichen. Weicht das Resultat davon ab, steht die Frage nach "Manipulation" im Raume und man kommt ggf. in Regress.

    Unzulässig bleibt Unzulässig. Obs anschließend jemand sieht, nicht sieht, ob nur minimaler Abtrag etc. pp spielt dabei überhaupt keine Rolle. Das sollte jedem der sowas vor hat Bewusst sein. Wenn Er/Sie/Es dann trotzdem tut, auch gut. Soll sich bloß hinterher nicht Wundern, wenn wegen so ner "Kleinigkeit" ne Versicherung sagt Is Nich.

    Hi Rheiner37,


    1. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag.

    2. Auch bei Regressforderungen gilt der sogenannte Grundsatz der Kausalität. Das bedeutet, dass die von der Versicherung beanstandete Obliegenheitsverletzung auch tatsächlich relevant für die Entstehung beziehungsweise die Höhe eines Schadens gewesen sein muss, damit sich daraus ein Regressanspruch ergibt.

    3. Meines Wissens werden derartige (sehr teuere) Gutachten allenfalls bei erheblichen Personenschäden mit jahr(zehnt)elangen Rentenzahlungen bzw. bei Todesfolge gemacht.

    4. Und dann müsste die Versicherung noch nachweisen, dass der Versicherungsnehmer selbst die Scheinwerfer "manipuliert" hat.


    Alles in allem:


    Die Gefahr, dass irgendwer mal die Schichtdicke messen sollte, ist wirklich mehr als gering. Glaube da wird man weitaus eher erst Lottogewinner und danach 2x vom Blitz getroffen

    Oder wie meine erste Schwiegermutter in so einer Situation gsagt hätt:

    "zTod gfürcht is a gstorbn"


    Gruss Matthias


    PS: Wenn das "Glas" nach dem Polieren wirklich wieder klar ist, ist die Hell/Dunkellinie gestochen scharf - wenn nicht, dann wird der Prüfer das mit Recht beanstanden und das Teil muss natürlich raus.


    Solange die Scheibe klar ist sehe ich da kein Problem da ja das Licht nicht gebrochen wird und die Einstellung und die Hell/Dunkelgrenze passt ntrl.

    Sind Risse vorhanden muss er sicher ausgetauscht werden.

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

    Einmal editiert, zuletzt von reparix ()

  • Mein Senf:

    poliert ist besser als vergilbt. Für alle Beteiligten.


    Die Gefahr von Falsch eingestelltem Licht ist größer. Dazu gilt auch die Lichthöheneinstellung nach Beladung. Das benutzen wahrscheinlich die wenigsten, weil es keiner beachtet. In der Tiefen sitzposition beim NX fühl ich mich von jedem 2.ten geblendet, erst recht wenn es noch regnet.


    Der Materialabrieb ist die schlechteste Begründung, die es gibt. Am Auto gibt es überall Materialabrieb. Jede Schraube die man löst und wieder fest zieht (niemand kauft immer eine neue Schraube/Mutter). +Das Dazugehörige Gewinde. Das Blech, Der Lack...

    Reifen, Bremsen...

    Selbst die Glasscheiben...

    Da müsste die Zulassung des Autos ja sofort erlischen, sobald es das Werk verlässt ^^

  • Ja es gibt auch Gips in Tüten und der wird auch hart.


    Ist es denn so Schwer zu Verstehen / Akzeptieren, das es nun mal so Gesetz ist und gilt. Ob es in der Praxis dann anders gehandhabt wird oder ob man es Sinnvoll findet ist auf gut Deutsch "Scheiß Egal".


    Was ich wirklich bedenklich finde, ist das in einem Forum noch dazu geraten wird etwas "Illegales" zu tun. Unabhängig davon, ob es später Konsequenzen für den Fahrzeugbesitzer haben wird oder ob dies eben nicht.


    Ich jedenfalls bin jetzt aus dem Thema raus.


    Gruß

    Rheiner37

  • Theortisch dürfte man dann ja auch nichts einschweisen, bei einem Loch im Holm z.B.


    Das Gesetz mag es vlcht. geben aber wenn man jede einzelne Kleinigkeit bis aufs letzte beachtet darf man nur noch neue Autos fahren.

    • Offizieller Beitrag

    Was ich wirklich bedenklich finde, ist das in einem Forum noch dazu geraten wird etwas "Illegales" zu tun.


    Nein, Rheiner, noch ist jeder selbst der Herr seiner Entscheidungen und es muss jeder selbst wissen was "gut" und was "böse" ist.


    Es sind hier lediglich noch andere Möglichkeiten ausser Neukauf ( 300-500€/Stück ) aufgezeigt worden.


    Grüße

    O.

  • oggsi_eggdschen ,

    wo hast du denn die astronomischen Zahlen her?

    Ich hatte geschrieben, daß ich etwas über € 40,-/stck. bezahlt habe. In Worten "vierzig" und dafür stell ich mich nicht hin und schrubb an den Dinger rum.

  • Und für meine Karre 1400


    https://www.online-teile.com/n…atzteile/260106Y580_.html


    Da würde ich mich sogar mehrere Stunden hinstellen.

    Oggsi,

    wenn ich schreibe, daß ich für die TYC etwas über 40,- für's Stück bezahlt habe sinds keine 200,-. https://m.motointegrator.de/ar…inwerfer-tyc-20-0307-15-2 es ist ja auch nicht zwingend erforderlich daß du bei Nissan oder Erstausrüster kaufst wenn günstigere mit Zulassung angeboten werden.

    Es obliegt jetzt dem Themenstarter zu polieren oder auszutauschen.

  • Ist es denn so Schwer zu Verstehen / Akzeptieren, das es nun mal so Gesetz ist und gilt.

    Hi Rheiner37,


    ich hab einfach keine Lust, mich penibel an (sinnfreie) Gesetze zu halten, die nicht mal Verfassungsrang haben - solang Gesetze, die Verfassungsrang haben grosszügig ignoriert bzw. ins Gegenteil verkehrt werden.


    Zum Beispiel zum Thema NiedriglöhnerInnen, LeiharbeiterInnen, AufstockerInnen, 1-€-JobberInnen:


    Bayerische Verfassung, Art. 151: (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.

    Bzw. Art. 168 (1): 1Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. 2Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.



    Oder zum Thema drastische Mietsteigerungen bzw. Immobilienpreissteigerungen:


    Bayerische Verfassung, Art. 161 (2):
    (2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.



    Oder zum Thema Besteuerung von leistungslosen Einkommen (z.B. Zinsen, sonst. Kapitalerträge wie Dividenden, Tantiemen, Teile der Mieten etc.)


    Bayerische Verfassung, Art. 157:
    (1) Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft.
    (2) Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner.


    Bzw. Art. 168 (2): Arbeitsloses Einkommen arbeitsfähiger Personen wird nach Maßgabe der Gesetze mit Sondersteuern belegt


    Nebenbei: Die Bayerische Verfassung ist 1946 mit einem Volksentscheid mit grosser Mehrheit gebilligt worden - im Unterschied zum Grundgesetz und zum Lissabon-Vertrag, die angeblich Verfassungsrang haben, allerdings nicht mit einem Volksentscheid legitimiert sind.


    Soviel zu Gesetzen, die gelten und nicht angewendet werden.


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Die Steuerfahndung besonders im Freistaat der Amigos und Ehrenmänner hast Du nicht erwähnt.


    Und weil unsere Altersversorgung nichts mehr wert ist bekommt Draghi den deutschen Verdienstorden. X(

    datsun u. nissan

    Einmal editiert, zuletzt von travel ()

  • Es gibt in Deutschland eine Unzahl an Gesetzen Verordnungen oder Gesetzbüchern...

    Im Normalfall gibt es für jeden Anwendungsfall aber auch Kommentare dazu. Was meinem denn die einschlägigen Rechtsgelehrten dazu?


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Man sortiere Gesetze und Regeln einfach nach Prioritäten:

    als Autofahrer gilt Niemanden zu gefährden.

    Deswegen schrieb ich:

    poliert ist besser als vergilbt. Für alle Beteiligten.

    Neu ist besser, aber wenn der Besitzer dann woanders sparen muss, ist es wieder ungerechtfertigt. Und die Erzeugung von Abfall, weil man nicht 0,01mm Material abtragen darf ist auch schlecht für alle Beteiligten.

    Das ist wichtiger als jedwede Bauartgenehmigung.

    Aber HALT! Der Neukauf würde ja dem Staat steuern bringen und die Wirtschaft ankurbeln, das wäre ja besser für alle beteiligten<X:rolleyes:


    TÜV-Siegel sind auch nicht ausschlaggebend. Viele Fahren Blindwegs los mit Autos; hauptsache "hat TÜV".

    Dabei kann trotzdem alles mögliche mit dem Auto seit der Prüfung passiert sein ...


    Bei Religionen gibt es ja auch die wichtigen Regeln in kurz und Bündig (10 Gebote)

    Ist an sich ein gut entwickeltes System, dafür das es so alt ist.

  • Die Steuerfahndung besonders im Freistaat der Amigos und Ehrenmänner hast Du nicht erwähnt.

    Hi travel,


    weils ohnehin offtopic ist, hab ich nur ein paar Beispiele geschrieben - die Liste ist bei weitem nicht vollständig.


    Und weil unsere Altersversorgung nichts mehr wert ist bekommt Draghi den deutschen Verdienstorden.

    Den kannst dann auch gleich dem Adenauer verleihen:


    "Die Reform beruhte maßgeblich auf einer Studie von Professor Wilfrid Schreiber, dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Die Studie forderte, dass die „Gesamtheit aller Arbeitstätigen“ einbezogen werden sollte, also auch die „selbstständigen Arbeitstätigen“. Außerdem sollte die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht, ganz aufgehoben werden. Durch beide Maßnahmen sollte die gesetzliche Rentenversicherung auf ein möglichst großes Fundament gestellt werden, „um die Stetigkeit ihrer Rechnungsgrundlagen über alle möglichen Strukturveränderungen der Wirtschaftsgesellschaft und ihrer Zusammensetzung nach Beruf und Erwerbsart“ sicherzustellen. Schreiber hatte außerdem eine Kinderrente sowie eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose vorgesehen, um die Familien finanziell zu entlasten und so den von der jeweils nächsten Generation abhängigen Fortbestand des Systems zu sichern. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer lehnte diese Komponenten jedoch ab und setzte sich gegen Bedenken etwa von Ludwig Erhard durch." (Quelle: Wikipedia)


    Ganz elegant die „selbstständigen Arbeitstätigen“ und natürlich die leistungslosen Einkommen aus dem System rauslassen und eine Beitragsbemessungsgrenze einführen - schon sind alle hohen Einkommen nicht mehr entsprechend am Solidarsystem beteiligt.


    So schöne Namen wie "Beitragsbemessungsgrenze" verdienen schon einen Orden an sich!


    Jetzt ists aber gut - Ende offtopic:)


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Ich Frage mich ob es zu dem Thema schon ein Gericht entscheiden müsste. Und wenn dann welche Instanz.

    Weil selbst die Ansicht des TÜV ist nicht automatisch Recht.

    Bei den Pedalboxen gab's ja auch Mal unterschiedliche Ansichten ob die eine ABE brauchen oder nicht. Ich meine die nicht ABE Ansicht hat letztlich gesiegt. Auch wenn das fragwürdig ist, es ist eben das Recht das hier letztlich wohl nichts vorschreibt.

    Und es gibt meines Wissens kein expliziten anti Polier Paragraph. Man muss die Scheinwerfer in der Waschanlage ja auch nicht abkleben damit ja kein Materialantrag statt findet. Und auch beim Fahren der Staub und Sand in der Luft tut polieren, leider nicht so gleichmäßig wie beim aufpollieren.

    Die Materialmenge die bei polieren abgetragen wird liegt vermutlich weit unter der Toleranz in der Produktion.