Primera mit durchgerostetem Achsträger/Querträger

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 8.083 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Joe B..

    • Offizieller Beitrag

    und es wurde der Zahnriemen und die Wasserpumpe unmittelbar vor Übergabe ausgewechselt.

    Der Wagen ist ein Benziner, 1,6 Liter. Baujahr 2014, hat 70.000km.


    Ohne den Riemen konkret zu sehen und zu fühlen, rein von den Daten her hätte ich den Wechsel noch nicht für notwendig gehalten.

    Ich kenne die Intervalle des Renno aber nicht.

    plötzlich der Motor aus und die Motorwarnlampe an. Es war ein Krachen und Mahlen aus dem Motorraum zu hören, dann war nichts mehr zu hören.


    Das hört sich sehr nach Motorcrash an.

    Ich glaube nicht, dass die Maschine ein Freiläufer ist, d.h. da dürfte es einige Ventile zerschlagen haben.

    M.M.n. ein klarer Montagefehler, das hätte ich Dir anders gewünscht, schade, sehr schade.


    Tröstende Grüße

    O.

  • Hallo Feti,

    Hallo oggsi,


    danke für eure tröstenden Worte :)


    Ich habe mir den Gebrauchtwagen-Versicherungsvertrag im Detail angesehen und musste feststellen, dass der Versicherungszeitraum mit heute 1.3.2020 beginnt. Der Schaden trat aber gestern, am Kauftag/Übergabetag auf. Also denke ich wohl dass die Versicherung sich hier raus hält.

    Bleibt nur die Gewährleistung des Händlers, aber der Zahnriemen ist von Gesetzes wegen als Verschleißteil von der Gewährleistung ausgenommen, oder?


    Wenn also wirklich der Zahnriemen gerissen ist, bleibe ich also wohl auf dem Schaden sitzen. Oder wie seht ihr das?

    Ist es Verschleiß wenn ein Zahnriemen der 160.000km oder 6 Jahre halten soll 200 km nach dem Wechsel kaputt geht?


    Wenn der Händler der für die Gewährleistung zuständig ist auch die Art des Schadens feststellt, dann macht man doch den Bock zum Gärtner, oder?

    Aber wenn ich eine andere Werkstätte daran schrauben lasse, dann wird sich der Verkäufer vielleicht nicht mehr in der Pflicht sehen, das zu richten, weil jemand anderes zuvor daran geschraubt hat.


    Ich hoffe euer Wochenende ist viel besser als meines,


    schöne Grüße!

  • Moin

    Aufrichtiges Beileid

    Auf alle Fälle bring den Wagen zum Händler zurück ,wenn es ein Montagefehler war muß der Händler Gewährleistung geben.Habe die vielleicht kein Öl aufgefüllt beim Service??? Wäre nicht das erste mal.Der Händler hat so oder so Gewährleistung zu geben,ob mit oder ohne Versicherung.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






    • Offizieller Beitrag

    Ist es Verschleiß wenn ein Zahnriemen der 160.000km oder 6 Jahre halten soll 200 km nach dem Wechsel kaputt geht?

    Nein, das ist ganz klar kein Verschleiß.

    Ich vermute ( ! ) , dass der Zahnriemen übergesprungen ist, weil ne Spannrolle nicht richtig festgeschraubt worden ist.

    Das ist nur gerichtsfest nachweisbar, wenn Du Dich beim zerlegen mit Filmkamera dazu stellst.


    Wie sich fremde Leute verhalten werden ist nur sehr schwer prognostizierbar, aber allgemein gilt natürlich, dass sich jeder drücken will wenns um Verantwortung und/oder Geld geht.


    Ich vermag Deine Chancen nicht abzuschätzen, der morgige Tag wird es zeigen, Du hast ne schlaflose Nacht vor Dir.

    Am besten Du guckst heute abend das Snooker-Finale auf Eurosport, das beruhigt die Nerven ganz ungemein.


    Grüße

    O.

  • Mein beileid.

    Ich brauche aber ein Auto. Mein altes Auto hat jetzt mit Ende Februar keinen TÜV mehr und das lohnt sich nicht mehr zu reparieren.

    Wenn es noch angemeldet ist, kannst du damit noch 2 Monate fahren.

    Gibt's vom ADAC keinen Ersatzmietwagen?



    Es sollte auf jedenfall keiner am Auto etwas machen, bevor mit dem Verkäufer alles abgeklärt worden ist. Eine Grobe durchsicht dürfte aber kein Problem sein.

  • Ganz klar, dein Verkäufer muss was dazu sagen - er ist Gewährleistungspflichtig.

    Am einfachsten bittet er gleich den Renault-Händler vor Ort, mal einen Bllick darauf zu werfen - und wenn er das nicht will, muss er den Wagen zu sich in die Werkstatt holen.

    Warum er dir allerdings noch eine separate Gebrauchwagengarantie für ein Jahr (und die auch noch erst am Folgetag beginnend) angedreht hat...


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Hallo zusammen,


    Danke für eure Ideen.


    Ich könnte beweisen, dass der Zahnriemen und Wasserpumpe unmittelbar vor dem Kauf gewechselt wurden, weil auf der Rechnung festgehalten wurde, dass der Zahnriemen u. Wasserpumpe vor Übergabe gewechselt wird. Und ich habe auch die Werkstatt-Rechnung für den Wechsel auf der Datum, Kilometerstand und Fahrgestellnummer etc. korrekt festgehalten wurden. Außerdem habe ich das voll ausgefüllte Serviceheft auf dem der Zahnriemenwechsel mit Datum, Kilometerstand und Werkstattstempel korrekt eingetragen wurde. Kilometerstand in der Rechnung und Serviceheft stimmen überein und sind korrekt. Datum in Serviceheft ist 20.02.2020, Datum in Rechnung ist 21.02.2020. Aber es macht schon Sinn, dass die Werkstatt den Wechsel macht, das Serviceheft ausfüllt und die Rechnung am Tag danach geschrieben wird.


    Alles was dieser Händler und die Werkstatt gemacht haben hatte scheinbar Hand und Fuß und wurde ordentlich und transparent gemacht, dachte ich. Auch vor Ort, hatte ich den Eindruck es mit einem großen seriösen Autohaus zu tun zu haben. Darum wundert es mich umso mehr, dass da vielleicht ein Fehler passiert ist. Was auch immer das war.


    Ich habe aber mittlerweile eruiert, dass dieser spezielle Motor 1,6 Benzin (K4M) keine Möglichkeit hat die Zahnräder während des Zahnriemenwechsels zu arretieren, wie die meisten anderen Motoren. Dadurch kann sich während der Montage ein Zahnrad versehentlich etwas drehen. Dann ist der Zahnriemen falsch montiert. Aber ich weiß nicht, ob so etwas passiert ist. Ist nur eine Vermutung.


    Meine ADAC Mitgliedschaft bietet keinen Ersatzwagen. Aber ich habe gerade gesehen, dass ich Rechtsberatung rund ums Auto in Anspruch nehmen kann. Da werde ich morgen früh gleich anrufen und meinen Fall schildern.


    Ich denke schon, dass Öl aufgefüllt wurde, weil bis zum Schaden war der Motor im normalen Temperaturbereich.


    Danke oggsi, aber für Snooker bin ich jetzt zu aufgewühlt.


    Warum er dir allerdings noch eine separate Gebrauchwagengarantie für ein Jahr (und die auch noch erst am Folgetag beginnend) angedreht hat...


    feti

    Gute Frage, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass er genau wusste dass der Zahnriemen noch am selben Tag kaputt gehen wird. Das wäre ja kriminell wenn er das geplant hätte.



    Vielen Dank jedenfalls für das Feedback von euch!

  • Wilhelm82:

    Zitat: "Gute Frage, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass er genau wusste dass der Zahnriemen noch am selben Tag kaputt gehen wird. Das wäre ja kriminell wenn er das geplant hätte." Zitat Ende

    Auch nach einer Reparatur besteht immer zuerst ein Anspruch gegen die Werkstatt. Die Gebrauchtwagengarantie muss erstmal nicht einspringen. Etwas Anderes ist erst nach sechs Monaten denkbar, Stichwort : "Beweislastumkehr".

    Aber in deinem Fall gibt es da zum Glück absolut nicht herumzudeuteln.


    Schade um deine Neuerwerbung, die es noch nicht einmal zu seinem regelmäßigen Standort geschafft hat.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • bisher gibt es ja nur vermutungen, was wirklich passiert ist weiss ja noch keiner.

    zuerst solltest du mit dem händler /verkäufer reden. danach erst entscheidungen treffen.

    und nicht bekloppt machen, das kannste immernoch wenn dir der verkäufer quer kommt.

  • Schade um deine Neuerwerbung, die es noch nicht einmal zu seinem regelmäßigen Standort geschafft hat.


    feti

    Ja, das ist echt hart. Ich habe mich so gefreut. Ob der Wagen wohl je wieder ganz wird. Wenn es wirklich zu einem Motorcrash kam, wäre der Wagen dann noch zu retten? Oder ist es dann verloren?


    bisher gibt es ja nur vermutungen, was wirklich passiert ist weiss ja noch keiner.

    zuerst solltest du mit dem händler /verkäufer reden. danach erst entscheidungen treffen.

    und nicht bekloppt machen, das kannste immernoch wenn dir der verkäufer quer kommt.

    Ja da hast du sicher recht. Es ist nur echt hart das ganze Wochenende dazusitzen und auf Montag Morgen warten zu müssen um Infos zu bekommen wie es weitergeht.


    Schöne Grüße!

  • Hallo zusammen,

    hier meine Zusammenfassung des Tages (Montag):


    Da ich als ADAC Mitglied Anspruch auf Rechtsberatung rund ums KFZ habe, habe ich gleich um 8:00 heute dort angerufen.

    Ich habe meinen Fall geschildert und der Mann in der Leitung meinte, die Lage ist klar, der Verkäufer muss mir Gewährleistung leisten. Und der Zahnriemen ist auch nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen. Als Verschleißteil darf er aber Alters- und Gebrauchsgemäße Verschleißerscheinungen haben. In meinem Fall, da er erst eine Woche und 200km alt war, also so gut wie gar keine. Er meinte ich müsse mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Ich könne um Rückabwicklung bitten, darauf hätte ich aber kein Recht. Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach kommt habe ich zwei Möglichkeiten:

    1: Klagen, wobei er aber meinte, dass das sehr langwierig sei.

    2: Die KFZ Innung (KFZ Schiedsstelle) anrufen, für den Fall, dass der Verkäufer Mitglied ist. (Der Verkäufer ist Tatsächlich MItgleid der KFZ Innung) Er meinte das würde den schnelleren Erfolg bringen. Und an den Spruch der Innung müsse sich der Betrieb halten.

    In jedem Fall muss ich aber zuerst den Verkäufer anrufen und ihm die Möglichkeit geben den Schaden zu reparieren.

    Nach diesem sehr lehrreichen Telefonat, wartete ich auf den Anruf oder die Mail des Verkäufers (Ich hatte ihm ja am Samstag eine Mail diesbezüglich geschrieben). Aber es kam nichts.

    Zu Mittag habe ich dann beim Händler angerufen. Dabei stellte sich heraus, dass der Verkäufer, der mich bediente heute im Urlaub war und morgen (Dienstag) wieder da ist. Ich habe meine Situation der Vertretung geschildert. Auch mein Problem mit der Versicherung.

    Sie sagte, sie würde das mit der Versicherung klären und sich dann wieder melden. Nach ein paar Minuten rief sie zurück und sagte, dass der Versicherungsschutz ab der Übergabe gelte. Das Datum auf dem Dokument, sei nur deshalb 1.3. weil das System bei der Versicherung keinen 29.2. kennt (Schaltjahr) Der Schutz gelte aber sicher ab Übergabe.

    Ich könne von ihnen aus also gerne meine Gebrauchtwagenversicherung bei jeder Werkstätte einlösen. Es müsse nur sichergestellt werden, dass die Werkstätte sich die Freigabe von dieser Versicherung vor den Arbeiten holt.

    Dann war ich etwas beruhigter und bin zu der Werkstätte gegangen, an der mein Auto momentan steht (abgesperrt). Diese ist nur 5 Gehminuten von meinem Arbeitsplatz entfernt, was sehr praktisch für mich ist (Der Händler ist wie gesagt 3 Autostunden entfernt). Ich habe dort den Fall geschildert. Die Leute dort waren mir sehr geneigt, weil sie mich sicher auch bemitleidet haben. Aber sie kannten diese Versicherung nicht. Ein Mechaniker dort meinte, dass wenn ein Montagefehler vorliege, die Versicherung vielleicht nicht zahle und dann die Gewährleistung des Verkäufers in dem Fall doch greifen müsse. Aber er konnte sich nicht vorstellen, dass der Verkäufer so einen Fehler gemacht hat (er kennt das Autohaus von dem ich den Wagen gekauft habe und konnte sich nicht vorstellen, dass die so etwas vermurksen).

    Irgendwie wusste die Werkstatt nicht so recht wie sie mit dieser Situation umgehen sollen.

    Also habe ich nochmal die Vertretung des Verkäufers angerufen. Die gab mir die Telefonnummer einer Servicestelle und meinte, wenn die Werkstatt da anruft, können die sich abstimmen.

    Also gab ich diese Nummer an die Werkstatt weiter. Dort meinte man, sie werden diese Nummer anrufen und sich abstimmen und mich kontaktieren, sobald sie wissen wann es weitergeht (Die Werkstatt hat gerade viel zu tun, es wird wohl ein paar Tage dauern bis sie beginnen können). Außerdem meinte man in der Werkstatt, dass wenn man die Sache über die Versicherung angeht, dann läuft es so ab, dass ein Sachverständiger/Begutachter der Versicherung kommt um den Schaden und seine Ursache festzuhalten und dann die Reparatur an die Werkstatt frei gibt.

    Nach Feierabend bin ich nochmal zur Werkstatt gegangen, aber da gab es noch keine Neuigkeiten.

    Ich denke morgen werde ich nochmal mit dem Verkäufer reden der mir den Wagen verkauft hat und ich werde ach selbst nochmal bei der Versicherung anrufen und meinen Fall schildern. Jetzt bin ich ja wohl in deren System angelegt.



    ich sehe, da kann man sich die Highlights nochmal ansehen :)


    Schöne Grüße!

  • Klasse, genau so hat man das vermuten können.

    Da dreht man dir also eine Versicherung an, damit die im Falle eines Falles einspringen soll und der Händler sich seiner Gewährleistungspflicht elegant entziehen kann...


    So ist das aber nicht gedacht.


    Als erstes gilt nämlich die Händlergewährleistung (Gesetz in D), der muss das leisten - keine ominöse Gebrauchtwagenversicherung des Kunden (die wird das daher auch ganz sicher ablehnen).


    Ich hoffe, dass dein Verkäufer das morgen wieder in die Spur bekommt. Die KFZ-Innung ist dann der richtige Ansprechpartner.



    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

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    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • So eine Versicherung kann aber auch nützlich sein. ein Kollege von mir hatte sich einen Gebrauchten Audi TT Roadster vom Händler gekauft und auch so eine Garantie abgeschlossen. Innerhalb von 2,1/2 Jahren haben die Ihm nach und nach das 3/4 des Wagen erneuert. Batterie ,Tacho, Diverse Steuergeräte, Wassereinbruch,Kompletter Kabelbaum etc.etc Der hat Reparaturen gehabt ,die waren teurer als das Auto wert war. Was meinst du was der sich über die Gebrauchtwagenversicherung gefreut hat.Der müsste nichts dazu bezahlen.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.







  • Denkst du die Versicherung zahlt wirklich nicht? Der Händler ist halt doch weit entfernt (ca. 230km) und um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen müsste ich doch den Wagen dort hin transportieren lassen. Die recht hohen Kosten dafür würde der nicht übernehmen müssen denke ich (weiß ich aber nicht). Und es wäre schon praktisch wenn das die Werkstätte hier im Ort für mich erledigen könnte.


    Wenn die Versicherung das ablehnt könnte ich das Auto doch noch immer zum Händler bringen lassen oder?


    Oh Mann, das ist alles so ärgerlich. :(

  • Die Versicherung wird das zahlen.

    Da bin ich aber mal gespannt.

    Mittlerweile wird doch auch der Verkäufer wieder in der Firma gewesen sein. Wilhelm82 hat vielleicht schon neuere Infos.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

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    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Die Versicherung wird das zahlen.

    Da bin ich aber mal gespannt.

    Mittlerweile wird doch auch der Verkäufer wieder in der Firma gewesen sein. Wilhelm82 hat vielleicht schon neuere Infos.


    feti

    Und hier kommt auch schon mein kleines daily update (Dienstag) :) :


    Die Nacht habe ich natürlich relativ schlaflos verbracht…..


    Heute Morgen um 08:00 rief ich auch gleich wieder den ADAC Rechtsauskunft Service an, um eine Frage zu klären: Ist der Gewährleistungspflichtige Verkäufer verpflichtet den Wagen zu sich transportieren zu lassen im Falle, dass die Gewährleistungspflicht schlagend wird?

    Die Antwort der Rechtsauskunft: an sich ja, aber darüber wird häufig gestritten. Wenn eine Gebrauchtwagengarantie besteht könne ich davon ausgehen, dass der Verkäufer dafür nicht aufkommen wollen wird. Da bräuchte ich höchstwahrscheinlich Rechtsbeistand um das zu erwirken.


    Na bestens…


    OK, dann dachte ich, ich warte bis 12:00 um zu sehen ob sich der Verkäufer von sich aus meldet.

    Tatsächlich gegen 09:30 rief mich der Verkäufer an. Er sagte er hat gerade meine Mail von Samstag gelesen und wäre sehr schockiert darüber. Er bat mich genau zu erzählen, was geschah. Das tat ich dann. Er sagte dann es tut ihm alles sehr leid, er wird sich um das jetzt kümmern. Er wird mit der Werkstatt hier bei mir Kontakt aufnehmen und alles in die Wege leiten. Er würde mich auf dem Laufenden darüber halten.


    Den ganzen Tag hörte ich dann aber nichts mehr von ihm.


    Nach Feierabend ging ich dann zu der Werkstatt hier im Ort (die ist nur 5 Gehminuten von meinem Arbeitsplatz entfernt). Dort fragte ich nach ob sich jemand gemeldet hätte.

    Mir wurde gesagt: Ja, der Verkäufer hat sich gemeldet und die Werkstatt gebeten die Schadensursache vor Ort festzustellen. Wenn der Verkäufer schuld ist (Montagefehler), holt sich der Verkäufer das Auto zu sich und arbeitet selbst daran. Wenn es nicht die Schuld des Verkäufers ist, wird die Werkstatt vor Ort den Schaden im Rahmen der Garantie beheben.


    Damit war ich eigentlich ganz zufrieden und habe dann meinen Autoschlüssel dagelassen (Das Auto war versperrt gewesen, damit nicht durch ein Missverständnis jemand daran zu arbeiten beginnt bevor alles geklärt ist).


    Solange der Schaden ordentlich behoben wird, muss ich nicht darauf bestehen, dass der Verkäufer das bei sich macht. Mir ist es eigentlich lieber, wenn die Werkstatt hier es macht. Die sind vom Personal und Equipment mindestens genauso gut ausgerüstet, wie der Betrieb von dem ich es habe.


    Tja, das wars für heute. Die Werkstatt hier ist gut ausgelastet, es wird wohl ein paar Tage dauern, bis die Sachen hier ins Rollen kommt, aber da ich jeden Tag daran vorbeigehe, kann ich ja ab und zu in Person nachfragen.


    Schönen Abend!