Ein gerne genommenes Thema, ich weiss. Ich möchte unserem Pathfinder mit den Schlüsselnummern 1329 / AEE00020 und der EG-Typgenehmigungsnummer e9*2001/116*0051*18 größere Reifen auf die 17"-Serien-Alufelgen ziehen (selbstverständlich legal). Soweit ich weiss, müßten 265/70/17 passen und es gibt dazu auch Teilegutachten von Nissan (Nummer 56XT0615-08). Leider lese ich die Tabelle darin so, dass das Gutachten nur für entweder HSN 1329 zusammen mit TSN ABI oder ABJ oder aber HSN 3144 in Verbindung mit TSN AAU oder AEE oder AEF gültig ist sowie nur für die EG-Nummern e9*2001/116*0051*00 - e9*2001/116*0051*13. Oder irre ich mich da? Gibt es dazu andere, passende Gutachten?
Thema Tacho: Darf ja nicht vorgehen. Hat irgend jemand schonmal o.g. Reifengröße (ohne Tachoangleichung) verbaut und es hat NICHT hingehauen? Möchte mir ungern solche ATs kaufen und nach dem Aufziehen beim TÜV feststellen, dass es so gerade eben nicht reicht weil er bei 100 auf dem Tacho dann 102km/h fährt. Rechnerisch würde das zwar so gerade eben hinkommen, nur weicht der tatsächliche Abrollumfang von Reifen teilweise bis zu 4% vom angegebenen Umfang nach ETRTO ab.
Benötige ich außer einer Kopie des Gutachtens noch irgendetwas zur Eintragung? Spielt es eine Rolle, dass der Pathfinder eine H&R-Höherlegung (mit ABE) hat?