Importnissan und Felgengutachten

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  • Hallo Leute


    Da sich in den letzten Jahren einiges geändert hat bezüglich Eintragungen mal eine hoffentlich für euch einfache Frage:

    Da ich eben einen Skyline fahre und der in keinem mir bekannten Felgen- bzw. Teilegutachten aufgeführt ist, läuft es ja darauf hinaus, dass man Gutachten nimmt mit gleichen Fahrzeugattributen wie Gewicht und Leistung und dergleichen, oder?

    Muss denn dann zwangsläufig ein anderes Nissanmodell aufgeführt sein, oder spielt es keine Rolle solange man eben die eigenen Maße einhält und / oder überschreitet?


    Wie sieht es mit den Angaben bezüglich des Lochkreises aus, was also wenn alles übereinstimmt bloß statt 5x114,3 dort drin steht 5x112?

    Ich weiß, am einfachsten ist es einen Tüver vor Ort zu fragen, aber ich würd gerne euer Wissen abrufen bevor ich dort anfange dumm dar zu stehen :)


    Bitte helft mir mal weiter

  • Hallo,


    in erster Linie musst du einen TÜV-Prüfer finden, der selber nicht doof da steht, wenn du ihn fragst. Die sind nicht alle Profiis bei Eintragungen.


    Wie sieht es mit den Angaben bezüglich des Lochkreises aus, was also wenn alles übereinstimmt bloß statt 5x114,3 dort drin steht 5x112?

    Du brauchst auf jeden Fall die passenden Felgen vom LK. Und um die Einzutragen brauchst du das passende Gutachten zu den Felgen mit genau dem LK.

    Wer soll sonst wissen, ob beide größen die selben Eigenschaften haben?


    Bei der Zentrierrung könnte es wengier schlimm sein. Also wenn z.Bsp. das Gutachten für 59,1 anstatt 60,1 ist. Das ändert an den Eigenschaften der Felge ja nichts.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass es gut wäre wenn zumindest deine gewünschte Reifengröße aufgeführt ist, auch wenn es für ein anderes Auto ist.



    so viel erstmal von mir.

  • Wichtigste an der Felge deutsches Festigkeitszeugnis. Lochkreis muss stimmen, nix darf schleifen oder überstehen, dann sollte der Tüvtler über §21 wohl eintragen