H4 LED nachrüsten....

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.112 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von K12Horst.

  • Hi,


    aktuell ist die H4-LED nur für die 4. Generation Facelift (K13) zugelassen.

    Um deine Frage zu beantworten: Nein, du kannst sie nicht straffrei in deinen K11 einbauen.

    Auf der Homepage von Philips gibt es eine Kompatibilitätsliste. Dort könntest du auch nachsehen.


    Gruß, Mixe


    Hanna 09.01.2012
    Ophelia 10.01.1990 --- Maxima 11.07.1991 --- Primhild 12.08.1992 --- Florentine 17.02.1995

    Freya 19.03.1996 --- Daphne 30.04.1998 --- Velma 20.05.1999 --- Emanuela II 24.07.2000

  • Kann ich das vom Tüv irgendwie eintragen lassen?

    Theoretisch ja, Praktisch nein , du müsstest ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen, welches in der Regel komplett nen guten 5 Stelligen betrag kostet.

    Das ist genau das was die Hersteller ja mit der Freigabeliste gemacht haben, darum kosten brinen mit Freigabe auch mehr ;)


    mfg Chrisi

  • OSRAM bietet an, einen Nagelneuen, unverbauten Scheinwerfer hin zu schicken. Der wird dann geprüft und falls OK, muss ein entsprechendes Fahrzeug zur Abnahme hin. Dann gibts offiziell Tüv für LED H4 zB. Solche Verfahren laufen derzeit für 100NX und 200SX.

  • Moin,

    habe bereits Kontakt zu Osram aufgenommen und die hätten Interesse, die LED auch für den K11 zuzulassen.


    Wie venom84 schon schrieb, die brauchen neue Scheinwerfer. Dabei ist dann egal, ob es welche aus dem Zubehör, oder "originale" sind. Egal ob mit elektrischer oder manueller LWR. Es wird die E-Nummer zugelassen und die ist, soweit ich das bisher bei unseren Micras und ein paar Scheinwerfern sehen konnte immer:

    E2 17.5 91076


    Wenn die Scheinwerfer die Prüfung bestanden haben, bekommt man sie zurück. Danach brauchen sie dann einen Micra vor Ort (irgendwo in Bayern) für die 2 stündige Tüv-Abnahme und schon wären die H4 LED legal im K11 fahrbar.


    Ich bin nur etwas unsicher, wieviel besser die nun wirklich die Straße ausleuchten, als die Nightbreaker 200, die schon echt geil sind. Man findet da geteilte Meinungen.


    Habe schon überlegt, ob ich mir die einfach mal bei Amazon bestelle und teste... :mmmm:


    Edit: Ich spreche von den Micras mit den alten Scheinwerfern Baujahr 1992-1997. Die vom großen Facelift werden wohl eine andere E-Nummer haben.

  • Den Vergleich NIght Breaker zu Osram LED kann ich euch sagen, nie wieder Halogen.


    Hab 2 Mitsubishi legal umgerüstet ( gab bereits Freigabe ) und der Unterschied ist der Hammer.


    Mein Vater hat seinen J11 ebenfalls umgerüstet, ist auch eine gewaltige Verbesserung.

    Gibt nur noch keine Freigabe für den J11, aber ihm ist das bessere Licht wichtiger.

  • Hier gibt's ein Vergleichsbild Halogen/LED. Halogen wird zwar wahrscheinlich ne Standard-Lampe und keine mehr-Licht-Version sein, aber für einen ersten Eindruck reichts vielleicht.


    Ich verstehe sowieso nicht, was das ganze Theater soll.

    Wenn eine Halogen-H4 in Scheinwerfer A durch eine LED-H4 ersetzt wird und sich bei diesem Scheinwerfer A dann nichts an ausgeleuchtetem Bereich, Hell-Dunkel-Grenze und was da sonst noch alles wichtig ist, ändert, warum muss das dann für Scheinwerfer B wieder neu geprüft werden? Die relative Position der Lichtquelle im Scheinwerfer ändert sich von Halogen zu LED ja nicht (wenn dem so wäre, würde das ganze ja in Scheinwerfer A schon nicht funktionieren), also warum sollte Scheinwerfer B mit LED dann plötzlich ein unzulässiges Lichtbild produzieren.

    Da müsste es m. M. n. die Möglichkeit für die Leuchtenhersteller geben, die Zulassungen der Halogen-Leuchtmittel auf LED zu erweitern, sodass diese ohne weiteres in für Halogen zugelassene Scheinwerfer eingebaut werden dürfen. Aber das kriegen die Bürokraten, die solche Regelwerke aufstellen, wahrscheinlich nicht hin - oder wollen es nicht hinkriegen. :wand:

  • Diese Meinung teilt der Osram Service auch :tongue: die zahlen den Scheiß ja. So ist das halt... :finger:


    Mit vielen Tüv-Abnahmen und genauso vielen lichttechnischen Messungen lässt sich eben weitaus mehr Geld verdienen, als mit je nur einer, um die LED generell zuzulassen.:pol:

  • OSRAM bietet an, einen Nagelneuen, unverbauten Scheinwerfer hin zu schicken. Der wird dann geprüft und falls OK, muss ein entsprechendes Fahrzeug zur Abnahme hin. Dann gibts offiziell Tüv für LED H4 zB. Solche Verfahren laufen derzeit für 100NX und 200SX.


    Das Klingt ja interessant, wie sind denn die Kosten dazu ?


    Hab erst nen Satz Depo's in den Sunny eingebaut, die könnt ich dafür auch wieder raus pflücken :D


    EDIT ok hab den anderen Thread grad gesehen :D


    mfg Chrisi

  • Genau, habe mal ein allgemeines Thema eröffnet, weil doch auch für andere Nissan Interesse besteht.


    Hier gehts zum H4/H7 LED Zulassungs-Thema:

    Zulassung für H4/H7 LED Nachrüstlampen von OSRAM

  • Hier gibt's ein Vergleichsbild Halogen/LED. Halogen wird zwar wahrscheinlich ne Standard-Lampe und keine mehr-Licht-Version sein, aber für einen ersten Eindruck reichts vielleicht.


    Ich verstehe sowieso nicht, was das ganze Theater soll.

    Wenn eine Halogen-H4 in Scheinwerfer A durch eine LED-H4 ersetzt wird und sich bei diesem Scheinwerfer A dann nichts an ausgeleuchtetem Bereich, Hell-Dunkel-Grenze und was da sonst noch alles wichtig ist, ändert, warum muss das dann für Scheinwerfer B wieder neu geprüft werden? Die relative Position der Lichtquelle im Scheinwerfer ändert sich von Halogen zu LED ja nicht (wenn dem so wäre, würde das ganze ja in Scheinwerfer A schon nicht funktionieren), also warum sollte Scheinwerfer B mit LED dann plötzlich ein unzulässiges Lichtbild produzieren.

    Da müsste es m. M. n. die Möglichkeit für die Leuchtenhersteller geben, die Zulassungen der Halogen-Leuchtmittel auf LED zu erweitern, sodass diese ohne weiteres in für Halogen zugelassene Scheinwerfer eingebaut werden dürfen. Aber das kriegen die Bürokraten, die solche Regelwerke aufstellen, wahrscheinlich nicht hin - oder wollen es nicht hinkriegen. :wand:

    Das Problem ist, dass sich eben sehr wohl was ändert an dem Lichtbild.

    Ich hab beim Berlingo ein Bereich, der ist mit der Halogen besser ausgeleuchtet als mit der zugelassen LED. Ist dennoch toll (also der Rest viel heller) aber nicht ganz perfekt aber halt noch zulässig. Beim e-Up dagegen würde ich sagen ist es eher überall besser mit der LED.

    Das Lichttechnische Gutachten prüft halt wirklich quasi einen bestimmten Scheinwerfer mit konkretem LED Leuchtmittel, das der vorher auch mit Halogen zugelassen war ist im Grunde nicht relevant.

    Es sind eben Unterschiede da und zumindest theoretisch (vermutlich auch praktisch) besteht nicht jede Kombination den Test beim Gutachten.

    Ich halte da aber auch mehr Pragmatismus für sinnvoll.

  • Es gibt auch unzählig viele Halogenleuchten, die absolut schlecht ausleuchten, unterirdisch dunkel sind und absolut nicht weit strahlen und trotzdem sind sie zugelassen.


    Bei den LED Unterschieden in verschiedenen Scheinwerfern ist das Meckern auf hohem Niveau und absolute Geldmacherei, dass alle geprüft werden müssen.

  • Was meiner meinung nach geprüft werden lohnt, ist ob es platztechnisch im Fahrzeug passt ohne irgendwo gegenzukommen und ob auch die LWR dann einwandfrei funktioniert.

    Ist in einigen Autos ja schon besonders eng konstruiert.


    Dann gibt es bei LED noch einen weiteren haken: geringere Temperaturen.

    Halogen werden ordentlich heiß und halten den Scheinwerfer so trocken, kein Beschlagen und enteisen auch sehr schnell.


    Das könnte man als legitimen Prüfpunkt für die Zulassung nehmen. Wasser/Eis im Scheinwerfer könnte zu unschönen reflektionen führen.


    Aber klar, das könnte man auch einmal generell prüfen, ob die LED-Lampe genug heizt.

  • Es gibt auch unzählig viele Halogenleuchten, die absolut schlecht ausleuchten, unterirdisch dunkel sind und absolut nicht weit strahlen und trotzdem sind sie zugelassen.

    ja, die mindestanforderungen sind nicht so hoch gesetzt und dürften bei der LED kein problem sein, eher dass bereiche beleutet werden wo man es nicht haben will, blendwirkung.

  • Genau das ist das Thema.

    Ich hatte ja das Beispiel aufgezeigt, wo beides mal eine Zulassung vorliegt.

    Und die Unterschiede Hologen/LED sind bei den Fahrzeugen sehr unterschiedlich.

    Ich halte es da schon für möglich, dass dies auch zu einem zu hellen Bereich gibt wo es relevant wird bei Blendung.

    Aber dennoch kann man sich die Frage stellen ob das wirklich so relevant ist, dass man den Aufwand treibt.

    Immerhin erhöht das ja auch die Sicherheit und spart Energie.