Unfallschaden an Fahrertür (Micra K12)

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von deKoch.

  • Hallo zusammen,


    Heute morgen ist mein Nachbar beim Ausparken gegen meinen Micra gefahren :(


    Auch wenn ich weiß, dass Ferndiagnosen schwer sind und niemand eine Glaskugel besitzt - wie hoch schätzt ihr den Schaden ein? Und meint ihr, bei dem Schadensbild ist eine neue Tür nötig? Oder lässt sich der Schaden auch reparieren? (Ich kann es leider überhaupt nicht einschätzen)

    Am Schweller ist augenscheinlich nichts, sodass (hoffentlich) „nur“ die Tür betroffen ist…

    Ich habe euch ein paar Fotos vom Schaden angehängt.


    Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen. :)

  • Wie äußert sich denn der Nachbar zu dem Schaden? Will er den Schaden seiner Vers. melden oder will er selbst zahlen?


    Eine neue (gebrauchte) Tür ist in jedem Fall fällig. Der Schweller macht mir nicht den Eindruck, daß der auch beschädigt wurde.


    Auf Gutachter Basis abrechnen und gebrauchte Tür kaufen und selber umbauen oder in die Werkstatt geben ? Bei Werkstatt wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden,

  • Ich liebe diese doppelposts. eventuell noch in 5 weiteren Foren den Forenmitglieder die Zeit geraubt wegen einer Beule in der Tür

  • Oggsi, wenn man sich bei MotorTank drum kümmert können wir uns hier ganz entspannt zurücklegen und warten mal was dort so empfohlen wird.

  • Gutachten wird wohl 2023 irgendwo über 3000€ liegen.

    Ich würde eine gebrauchte Tür im gleichen Farbton verbauen. Wird man aber dennoch deutlich sehen, weil die Unterschiede bei dem Farbton sofort auffallen.

    Aber ganz ehrlich, wenn der Nachbar jetzt nicht gerade die Kombination von toller Typ und unverschuldet knapp bei Kasse ist, dann würde ich das halt über die Versicherung regulieren.

    Im Grunde gibt es dann ja grob diese Möglichkeiten.

    Totalschaden oder

    Reparatur zulässig.


    Und ihr könnt dann immer noch entscheiden was ihr macht.

    Wenn man nicht das tut was das Gutachten vorsieht fällt im Normalfall bei der Auszahlung die MwSt weg.

    Wobei bei einem Totalschaden bei alten Fahrzeugen oft nur wenig bis keine MwSt im Preis enthalten ist.

    (Differenzbesteuerung bzw bei ganz alten nur noch von Privat ohne MwSt)

    Was nicht erlaubt ist, dem Nachbarn ein Teil der Auszahlung zu erstatten, damit er seine Höherstufung nicht so spürt. Könnte schnell Richtung Versicherungsbetrug gewertet werden.

  • Ich habe da wenig Hoffnung, daß da von Patti24 noch irgendeine Reaktion kommt. Forenmitlgied mit nur 2 Beiträge wobei der letzte beitrag aus Okt. 22 auch keine weitere Reaktion auf unsere Beiträge zeigt.

    Für mich ist der Fall erledigt.