Wildschaden/Teilkasko

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 17.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.

  • Was bzw. welchen Wildschaden bezahlt die Teilkasko?
    Nur die vom Wildschwein (Schwarzwild) oder auch von Rot und Dammwild ,also Rehe Hirsche Elche und was einen sonst noch vors Auto laufen kann z.b. Dachse oder Hasen(ein Dachs macht auch ganz schön große Beulen).


    Also @All wer weis genaueres.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Kfz-Versicherung:
    Wildschäden weiter in der Teilkasko
    Die Kosten eines Wildunfalles werden auch künftig durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Diese Entscheidung markierte das Ende einer jahrelangen Diskussion der Kfz.-Versicherungen, dass Wildschaden-Risiko in den Zuständigkeitsbereich der Vollkasko zu verlegen. Dabei hätten die Kunden von der Teilkasko zur Vollkasko wechseln müssen. Die Folge wäre eine Erhöhung der Versicherungsprämie gewesen.


    Was für ein Wild das jetzt genau impliziert weiß ich nicht, am Besten mal bei der Versicherung nachfragen; mein Berater ist immer ganz nett am Telefon.
    Hast du ein Wild überfahren, oder hast du es noch vor und fragst prophylaktisch mal nach ;)

  • @ Jens


    wie wäre es mit Roaddogg als moderator für diese Abteilung.


    @Road
    mir ist mal ein Dachs mitten in der Nacht vor die Frontschürze gelaufen ,ich war aber etwas zu langsam um in genau mittig zu erwischen, so wars nur die untere Schürzenkante fahrerseite. Der Dachs hat unfallflucht begangen.Beim Reh in Ruhla hatte ich damals noch glück gehabt und die Wildschweine neben der autobahn waren auch noch gut gegangen.

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    :falschforum:

  • Zitat

    Original von RoadDogg
    Ich fühle mich von deinem Vorschlag sehr geehrt ;)


    Bei welcher Versicherung bist du denn??


    Ich bin im moment bei der Allianz( :clown: schleichwerbung) ,am anfang war ich bei der VHV ,bin dann zur ÖVA ,deutschen Allgemeinen, die andere weis ich im moment nicht mehr.mit der Allianz bin ich bis jetzt relativ gut gefahren kann mich nicht beschweren.

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    :falschforum:

  • Wildschaden Verhalten nach dem Unfall


    Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Regulierung des Schadens durch die Versicherung sollten Wildschäden unverzüglich bei der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet werden. Weiterhin ist es erforderlich, daß die Polizei oder der Jagdpächter eine sog. Wildschadensbescheinigung ausstellt; nur bei Kleinschäden kann darauf verzichtet werden.


    Aus diesem Grund empfiehlt es sich auch darauf hinzuwirken, daß die Polizei einen Verkehrsunfall mit Wild nicht nur ungeprüft protokolliert, sondern am Unfallort und in seiner näheren Umgebung sowie am betroffenen Kfz selbst eine gründliche Spurensuche durchführt. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Wild nach der Kollision nur verletzt wurde und flüchten konnte. Aufgefundene Spuren sind nach Möglichkeit photographisch zu sichern und aktenkundig zu machen.
    Die Aneignung von angefahrenem Wild erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei und ist also nur dem Jagdpächter gestattet. Allerdings darf nach einer Kollision schwer leidendes Wild (um ihm weitere Qualen zu ersparen) getötet werden, wenn der Jagdpächter nicht rechtzeitig zu erreichen ist.


    Abdeckung durch Teilkaskoversicherung


    Der eigene Fahrzeugschaden nach dem Zusammenstoß mit einem Haarwild ist bei den meisten Fahrzeugversicherungen über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
    In diesem Rahmen werden gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 d der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) allerdings nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase; Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet.


    Andererseits umfassen manche Versicherungen zwischenzeitlich den unmittelbar durch Marderbiß entstandenen Schaden.
    Das Wild selbst muß sich dabei nicht unbedingt in Bewegung befinden: Auch wenn ein Fahrzeug ein auf der Fahrbahn liegendes Wild überfährt, das nicht lediglich ein schon mehrfach überfahrenes Fahrbahnhindernis darstellt, sondern kurz zuvor in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang von einem anderen Fahrzeug überfahren wurde, hat der Fahrzeughalter einen Ersatzanspruch gegen seine Teilkaskoversicherung (vgl. OLG Nürnberg, DAR 1994, 279; OLG München, DAR 1986, 293).

  • Oki doki

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