Zu breiter Blendstreifen - Punkte oder Verwarnung?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 18.257 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von NissanN14driver.

  • Moin!


    Mal kurz angefragt...gibt`s für einen zu breiten Blendstreifen Punkte, oder lediglich Verwarnungsgeld, wenn die Grünen mich am Arsch haben?


    Bei mir im TÜFF Bericht steht mein Blendstreifen als zu breit drin (15 cm), als geringer Mangel. Der soll eh raus, aber dafür will ich statt15 jetzt 20 cm rankleben.


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Oki. Dann frag ich mal bei FoliaTec an, ob die mir einen 20er Streifen "ohne Rechnung" ;) montieren. Im Notfall könnte man ja immer noch gegenüber den Grünen mit "Unwissenheit" das Schlimmsten verhindern. :rolleyes:

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Muß man sich denn immer alles vorlesen lassen? ;)


    Also:


    VkBl 1986 Seite 557


    (sinngemäß) : Folien auf der Frontscheibe müssen bauartgenehmigt sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.


    Das kennst Du ja bereits...


    Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.


    Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, das das fü den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.



    Das heißt: Kleiner als 0,1 m² ist kein Problem, solange die Folie nicht reflektiert, damit die Fotos immer schon scharf werden ;)


    Und ein Viertel der Scheibe? Um diese Verordnung voll auszureizen kannst Du ja mehrere Aufkleber nehmen, die jeweils nicht größer als 0,1 m² sind und damit bis zu einem Viertel der Scheibe -bei ausreichendem Sichtfeld- abkleben. Sprich einen großen Aufkleber /Blendkeil oder was auch immer rein, und dann durch hauchfeine Trennschnitte mit dem Cutter in mehrere Aufkleber verwandeln. ;) Verstehste? Aber berufe Dich bitte nicht auf mich sondern auf die Verkehrsblattverordnung 1986 Seite 557 :peace:

  • Ja wie...Betriebserlaubnis erlischt? Dann bekomme ich ja schon wieder 3 Punkte wegen dem Rotz. Ich glaub, ich latsch da doch erstmal zu den Bullen und erkundige mich. Wenn ich den streifen in 2 Teile schneide und denen das sage, bekomme ich bestimmt die Antwort "Werden Sie hier mal nicht frech!" zu hören. :P

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • habe das Thema gerade in Online gesehen !!!
    Da stellt Sich mir die FRAGE !!!


    In Berlin und bestimmt auch in anderen Städten fahren Busse im Öffentlichen NahFahrkehr


    Jetzt meine FRAGE !!! ( Müsste Ich mal zur BVG schicken )
    1. Die Scheiben der Busse sind von innen mit einer transparenten Kratzfesten Folie beklebt
    2. Nicht schlimm auf den ersten Blick !!! Hält ja die IDIOTEN etwas davon ab die Scheiben zu zerkratzen :wand:
    3. Mich würde jetzt nur INTERSSIEREN ob die Funktion des Notausgangs durch die Scheibe noch gegeben ist ???
    4. Die Folie ist extrem Kratzfest !!!
    Nehmen wir mal an das die anderen IDIOTEN die Nothammer nicht KLAUEN !!!
    Und es zu einem zwischenfall kommt wo ich einen solchen Hammer nehme und jetzt auch wie ein Idiot auf die "arme" Scheibe einschlage
    ABER DIE FOLIE HÄLT DIE SCHEIBE ZUSAMMMEN OBWOHL SIE IN TAUSEND KLEINE STUMPFE TEILE ZERSPRINGEN SOLLTE


    Wer bekommt den hierfür die Punkte ??? in Flensburg
    sollte etwas genauer betrachtet werden als so'n blöder "Grün"Keil

  • Also bei mir hat der Bulle schon die spachtel am adler am nummernschild angesetzt bis ich dann denstreifen vor ort entvernt hab sonst hätten die mir wegen erlischen der betriebserlaubnis mein auto lahmgelegt! und der streifen war glaub ich ca 18 cm breit :D



    Gruß



  • Ist auch in anderen Städten so.
    Die Scheiben sind von innen beklebt, allerdings ist die Folie nicht starr, sondern nur bis zum Scheibengummi geklebt. Beim Einschlagen mit einem Nothammer zuerspringt die Scheibe und die Folie fällt in sich zusammen, bzw. mit raus. Hat übrigens den weiteren Vorteil, dass die Scherben nicht durch die Gegend springen. Der Notausgang durch die Scheiben ist btw nicht durchgängig vorgeschrieben, sondern nur an einem Teil der Scheiben, bzw. an recht wenigen Scheiben, wenn die Türen und die Dachluken sich im Ernstfall manuell öffnen lassen.
    Dazu kommt, dass von diesen Folien nicht die Frontscheibe betroffen ist, sondern die kratzgefährdeten Scheiben im Fahrgastbereich. Somit gilt hier o.g. Verordnung nicht.


    Im Übrigen wird jeder Depp merken, dass ein großer Aufkleber zerschnitten und aneinander geklebt wurde. Schon alleine anhand der Schnittführung relativ einfach zu erkennen.
    Hinzu kommt, dass die Aufhebung des Verbots lediglich für Reklame, Plaketten usw. gilt.
    Durfte damals auch einen Sonnenschutz auf irgendwas zwischen 7 und 8 cm. noch auf dem TÜV-Gelände kürzen, sonst hätte der Tüffer mich nciht durchgelassen. A***loch war das damals. Naja, hab ihn dann komplett raus gemacht. War einfacher.

    Kneipendeutsch
    Die am häufigsten gebrauchten Worte in einer Kneipe (zum Auswendiglernen für Anfänger):
    - Flur (Wie viel Uhr? )
    - Schlange... (Schon lange nicht mehr gesehen)
    - Eishockey (Alles O. K.)
    - Wirsing (Wieder sehn)
    - Kanufahren (Kann noch fahren)

  • Zitat

    Original von Ejunior
    Also bei mir hat der Bulle schon die spachtel am adler am nummernschild angesetzt bis ich dann denstreifen vor ort entvernt hab sonst hätten die mir wegen erlischen der betriebserlaubnis mein auto lahmgelegt! und der streifen war glaub ich ca 18 cm breit :D



    Gruß


    Pisa rules! :rolleyes:


  • höhö erinnert mich an den 'Hornbach-werbespot' auf FFH wegen der neueröffnung.


    "Wer hat dann den spot zusammengebastelt??"


    im umkehrschluß könnte man sich hier fragen wer denn hier die wörter gewürfelt hat... :D :D

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Hmmm kommt sicher auch drauf an wie man den Grünen gegenübertritt... hatte auch mal nen weißen 20cm-Streifen dran, bin von ner Zivilstreife angehalten worden. Hab dann freundlich Nichtwissen vorgetäuscht und weils die Grünen auch net wussten haben sie mich nur aufgefordert, mich mal kundig zu machen *gg*

  • wie siehts eigentlich mit dem blendschutzstreifen von sparco aus. der hat 16.5 cm höhe.
    würde mir den gerne an die windschutzscheibe kleben.



    mfg david

    ... da knall ich die alte so richtig weg; BAM BA BAM.

  • Das hat doch Gemeinhin nicht nur was mit der Breite des Blendstreifen zu tun. Wir reden doch hier über die 10 % Regelung und 10 % von einer Busscheibe sind schon was anderes als 10 % einer Micrascheibe.


    Also ran an den Taschenrechner und ausrechnen was das Maximale ist ;)

    Das geheime Buch der Administrativen


    Dies ist eine freibleibende Willenserklärung und stellt nicht dar, dass dies mein Wille ist

  • Was haben wir oben gelesen es gibt da was von wegen und unter 0,1m² ;).
    Und so kenne ich das auch, weil es meiner Meinung nach auch in den Schriebs mit drin steht den man zu nem Blendstreifen dazubekommt ;).



    :wink:

  • Ich kenne das ausschließlich (was einen echten Blendstreifen betrifft und keine Aufkleber) mit der 10 % regelung die meines Achtens auch viel mehr Sinn macht!

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    Dies ist eine freibleibende Willenserklärung und stellt nicht dar, dass dies mein Wille ist

  • Wie gesagt ich kenne die von dem Blendstreifen den ich drin habe mit 0,1m² ;).
    Einfach nachfragen oder im WWW suchen ;).



    :wink:

  • Was zuerst eintrifft:


    Entweder 0,1m² oder 10% der Scheibe.


    D.h. bei einer 1m breiten Scheibe darf der Streifen 10cm breit sein. Bei 1,50m nur noch 7,5cm, sofern die Scheibe groß genug ist, damit nicht mehr als 10% abgedeckt sind. Im Normalfall bei einer 1m breiten Scheibe auch 1m Höhe.

  • Also.
    bei einer Scheibe die sagen wir mal 1,50 breit und 75cm Hoch ist darf der Blendstreifen 7,5cm hoch und 1,50m lang sein.
    also über die länge der scheibe und von oben 7,5cm bis nach unten.
    allerdings darf sich dann kein weiterer aufkleber an der scheibe befinden.
    weil ALLE AUFKLEBER ZUSAMMEN die 10 ausmachen.


    ist die scheibe 2m darf der Streifen 20cm Breit sein.


    achja und er muß diese NUMMER mit drinne haben die auf der folie ist.


    ist doch ganz einfach.


    alles was über 10% geht führt zum erlöschen der Betriebserlaubniss und zu Punkten in Flensburg.


    achja und die :pol: kann das auto stilllegen.

    Wo PS fehlen da regiert der Wahnsinn!!!