Autorecht in den EU-Ländern

    • Offizieller Beitrag

    14. Juli 2004



    Autorecht in den EU-Ländern
    "Graue Lappen" gelten unverändert


    Autourlauber können ihre Fahrt ins Ausland getrost mit einem alten grauen
    oder rosaroten Führerschein antreten.


    Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter http://www.presse.adac.de


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