Keine Abfuhr für die Müllabfuhr

    • Offizieller Beitrag

    27. Juli 2004



    Sonderrechte für Müllautos, Post und Polizei
    Keine Abfuhr für die Müllabfuhr
    ADAC nennt Ausnahmeregelungen



    Institutionen, die wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste so genannte
    hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sind im Einsatz von den Vorschriften der
    Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend befreit. ...



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