27. Juli 2004
Sonderrechte für Müllautos, Post und Polizei
Keine Abfuhr für die Müllabfuhr
ADAC nennt Ausnahmeregelungen
Institutionen, die wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste so genannte
hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sind im Einsatz von den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung (StVO) weitgehend befreit. ...
Hinweis für
- Hörfunk-Redaktionen: Interviewpartner unter 089/7676-2078
- TV-Redaktionen: Interviewpartner unter 089/7676- 2049
Der ADAC im Internet: www.adac.de
Sollten Sie diesen E-Mail-Service des ADAC künftig nicht mehr nutzen wollen,
schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen und der
E-Mail-Adresse an mailto:presse@adac.de
Einen schönen Tag wünscht
Die ADAC-Online-Redaktion