Wo habt ihr Euren neuen Tino gekauft

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 5.116 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von arne_P10.

  • Zitat

    Original von 00Fishmaster
    Die zentrale von RenaultNissanDeutschland entscheidet das, schließlich bekommt ja auch die das Geld fürs Auto (abzüglich Händlerprovision). Dein Händler kann nur einen Antrag stellen. Und da muß schon extrem viel passieren bis ein hersteller mal ein Auto zurücknimmt. Desweiteren zahlt der Kunde bei einer Wandlung meist auch noch richtig drauf da meist saftige Abzüge für die gefahrenen Kilometer anfallen.



    *tränenausdenaugenwisch*


    Herrlich! So viel konzentrierten Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen, bitte weitermachen so bald ich wieder vor Lachen sitzen kann! :D



    Zitat

    Original von ops3
    du hast ja den ärger mit meinem v10 mitbekommen, wie sieht es denn bei einem eu-fahrzeug mit wandlung und so'nem zeug aus. das ist doch sicher kritisch, oder ??


    Im Prinzip auch nicht, der rechtliche Rahmen ist ja der gleiche. Wenn hier in D gekauft muss der Verkäufer ihn auch wieder zurücknehmen, Problem oft: Da der Verkäufer als Grauimporteur oft nicht der ist der die (erfolglosen) Nachbesserungen vorgenommen hat muss er über diese in Kenntnis gesetzt werden, und zwar unverzüglich, das unterbleibt ja nur meist, deshalb ist der Weg dort eine brauchbare Rechtsgrundlage für eine Wandlung zu schaffen meist länger. BTW genau so wenn man bei einem offiziellen Händler gekauft hat aber eine andere Werkstatt die Nachbesserungen durchführt.


    Richtig spassig wird´s eigentlich erst bei den ganz Schlauen die sich ihren grauen selber im Ausland kaufen um die paar Kröten für den deutschen Zwischenhändler bzw. Vermittler auch noch zu sparen, eine Wandlung im EU-Ausland durchzusetzen dürfte äusserst amüsant werden, aber für die gilt dann nun wirklich: SSA!

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von 00Fishmaster
    Solange er dabei seinen Schnitt macht tauscht der Händler dir bestimmt gerne das Auto.


    Gruß


    so richtig begriffen hast du das mit der "zufriedenheit des kunden" noch nicht, oder?


    oder anders geschrieben, wird wohl jeder "vernüftige" händler einiges unternehmen, BEVOR er eine klage auf wandlung an die hacken bekommt.
    oder habt ihr in reilingen nur abzocker als händler?


    aber deine meinungen sind recht amüsant

    Zitat

    (andere nennen das auch:konzentrierten Blödsinn)

    , mach weiter so.


    arne_P10


    danke für die info.


    ich bin jedenfalls echt froh, daß bei mir noch so alles über die runden gegangen ist. :spring:

  • Also nachdem bist jetzt nur Geschrei und Geschrei im Windschatten des Geschreis kam, erklärt mir bitte meinen Denkfehler in folgenden Szenario:


    Arne verkauft nen Neuwagen Typ"Liana Stufenheck" (kein Denkfehler, nur unwahrscheinlich) und überweist das Geld abzüglich seiner Provision an Suzuki. Leider ist der Wagen qualitativ unter aller Sau und der Kunde beschwert sich bei Arne. Leider bekommt er wider aller Erwarten das Problem mit zweimal Nachbessern nicht in den Griff und der Kunde besteht zurecht auf Wandlung. Dies sieht dann auch Arne ein und wandelt den Vertrag. Jetzt hat Arne nen defekten Wagen auf den Hof und kein Geld mehr da der Kunde natürlich sein Geld zurück bekommen hat. Was macht also Arne? Er gibt den Wagen zurück an Suzuki und bekommt von denen ebenfalls das Geld zurück. Doch was macht Arne wenn Suzuki nun der Meinung ist, der Wagen wäre reparabel und die Wandlung also unangebracht und ihn somit nicht zurücknimmt? Dann hat er ein Problem. Also wird er sich vorher mit der Zentrale in Verbindung setzen und den Fall besprechen. Und wenn die Zentrale sagt, Wandlung ist nicht, wird Arne den auch nicht wandeln, schließlich würde er dann ordentlich Verlust einfahren.


    Gruß

  • Zitat

    Also wird er sich vorher mit der Zentrale in Verbindung setzen und den Fall besprechen. Und wenn die Zentrale sagt, Wandlung ist nicht, wird Arne den auch nicht wandeln, schließlich würde er dann ordentlich Verlust einfahren.


    sach ich doch:....wird er sich vorher mit der Zentrale in Verbindung ....


    ..und wenn die zentrale sacht wandlung ist doch... :P


    JOKE ON: :Big:
    ... und wenn die zentrale sacht is nicht, auch kein problem dann nimmt er ihn zurück, verschiebt ihn an einen händler in reilingen, der verkauf dir den wagen und du merkst gar nicht, dass damit was nicht in ordnung ist... lol
    JOKE OFF :Big:


    geschreibe nach dem motto "was wäre wenn" führen i.d.r. zu nichts !


    grüße


    ops3

  • Ja was wär das schön wenn die Welt doch so wär´ ... !


    Vorhin im Büro war´s mir dann doch etwas zu spät um das noch zu beantworten, deswegen erst jetzt:


    Vorweg: Suzukis geben prinzipiell keinen Anlass zur Wandlung. 8) :D


    Rechtslage: "Wandlung" ist ein Begriff aus dem BGB, Kaufvertrag. Aha, Kaufvertrag! Mit wem machst Du den noch gleich? Mit Renull-Nissan Deutschland? Öööööm, nö, mit Deinem Händler, und genau mit dem und mit sonst niemandem streitest Du Dich über Wandlung ja oder nein, der Hersteller/Importeur hat damit per se mal überhaupt gar nix mit am Hut. Den Verklagst Du auch nicht. Die Darstellung in manchen Berichten "der Hersteller hat das Fahrzeug zurückgenommen" ist faktisch grundfalsch, ein Hersteller nimmt NIE das Fahrzeug zurück, die Rückabwicklung erfolgt immer über den Verkäufer = Händler, bestenfalls Niederlassung, aber auch die haben eigene Rechtspersönlichkeiten.


    Spielregeln: Das Ding ist x-mal durchgeklagt, die Spielregeln bekannt. Ist ein erheblicher Mangel nach zweimaligfer erfolgloser Nachbesserung nicht behoben oder weist das Fahrzeug eine außergewöhnliche Mängelhäufung auf, sog. "Montagsauto", kann der Kunde wandeln. Die Rechtslage des Verkäufers ist einigermassen schwach, die des Käufers relativ stark. Deshalb ist es wenn die Sachlage eindeutig ist ziemlicher Unfug sich als Händler gegen eine Wandlung zu sträuben (das macht die Sache nur teurer) sondern man versucht sich mit dem Kunden außergerichtlich zu einigen auf Basis der gängigen Richtwerte für solche Fälle. Somit sind auch viele "Wandlungen" gar keine im gerichtlichen Sinne des BGB sondern außergerichtliche Einigungen zu gleichen Konditionen. Wir z. B. haben in 18 Jahren noch kein Auto gerichtlich gewandelt (bekommen), wenn es so war haben wir uns auch immer außegerichtlich geeinigt.


    Auch zu den Spielregeln gehörig, das "abklopfen": Kunde hat Mängel am Auto, kommt mit dem "Zauberwort" Wandlung, Defcon 5! Konter des Händlers: Inzahlungnahmeangebot, schriftlich, relativ lausig und für ihn (den Händler) Vorteilhaft, aus zwei Gründen: Lässt der Kunde die Sache nun schleifen, erinnert sich aber Monate oder gar Jahre später wieder - oder wegen weiterer Mängel - daran hat der Verkäufer eine etwas bessere Position wenn der Richter den Kläger (Käufer) dann fragt "aber am xx.xx.xx hat ihnen das Autohaus XYZ doch den Rückkauf ihres Autos angeboten, wieso haben sie dann nicht, Firma XYZ hat sich damit doch um eine Lösung des Problems bemüht!" ;) Grund zwei folgt anschliessend.


    Die Praxis bzw. das Verhältnis Händler - Hersteller/Importeur dabei: Normal, da bei solchen Problemen i. d. R. der technische Außendienst des Hersteller/Importeurs mit herangezogen wird und/oder der Kunde sich auch befleissigt fühlt sich an den Kunmmerkasten der H./I.´s zu wenden, weiß der H./I. über den Sachverhalt bescheid, denn - man glaubt es kaum - auch denen sind unzufriedene Kunde und ´ne schlechte Presse manchmal richtig lästig. Sind die Mängel nun also berechtigt und auf normalem Wege nicht abstellbar, das Auto also eine richtige Montagsgurke - oder sitzt dem Kunden evtl. einfach ein Furz quer und ihm gefällt die Farbe des Autos nicht mehr, das Ergebnis ist in etwa ähnlich denn wer lange genug sucht findet auch genug Material um ein Wandlungsverfahren zumindest anzuzetteln und auf hoher See und vor Gericht usw. .... spricht der H./I. mit dem Händler, irgendwann ist man dann normalerweise an dem Punkt wo es um ein Rückkaufangebot geht, siehe voriger Absatz. Autohaus XYZ bot dem Kunden an z. B. Zuzahlung 5.000,- EUR für ein neues Fahrzeug, für den Kunden völlig indiskutabel, sein Angebot: Zuzahlung 2.000,- EUR (Zufälle gibt´s, das deckt sich doch genau mit den Werten die allgemein im Falle einer gerichtlichen Wandlung für die gefahrenen km im Abzug gebracht werden, da hat sich wohl schon jemand vom Rechtsanwalt beraten lassen. ;) ), macht nach Adam Zwerg eine Differenz von schlappen 3.000,- EUR. Gängige Praxis: 50/50 zwischen Importeur und Händler, ein Angebot wo man nicht nein sangen kann, denn man wird es kein zweites mal bekommen ... 8) Heißt also, Autohaus XYZ bekommt noch mal 1.500,- Ocken dazu um die Kiste rund zu machen. Achtung, obacht, jetzt kommt´s: Hätte das Autohaus XYZ seinerzeit jedoch gleich die "richtigen" (nach Rechtsprechung) 2.000,- Ocken Zuzahlung angeboten hätte es keinen Cent vom Importeur bekommen, bei z. B. 3.000,- Zuzahlung gerade mal 500,- .... ! Deshalb ist das erste Rückaufangebot das ergeht meist relativ schlecht, zum einen um die rechtliche Position zu stärken, zum anderen um den H./I. stärker daran zu beteiligen! ;) Aber das erzählt hier latürnich niemand weiter, gell. 8)


    Die Montagsgurke: Mir ist kein Fall bekant wo ein H./I. wirklich ein Auto "zurückgenommen" hätte, wozu auch, der hat ja schon so viele. 8) Das Ding bleibt im Regelfall schön beim Händler, die mutmasslichen und tatsächlichen Mängel werden - jetzt in Ruhe - abgestellt und die Kiste wandert dann ins Gebrauchtwagenangebot und zu mobile.de und eines Tages kauft sie jemand und ist glücklich und zufrieden damit.


    .....



    Wie jetzt, mit dem Montagsauto? :eek: Ja, ist er, die gewandelten bzw. zurückgenommenen "Montagsautos" - so ist das bei uns und so ist das auch bei anderen - sind meist die dankbarsten Gebrauchtwagen mit den zufriedensten Kunden, keine Mängel, keine Reklamationen, keine Ausfälle ....


    Gibt es da etwa doch was zwichen Himmel und Erde bzw. zwischen Mensch und Maschine, eine Symbiose die vielleicht die Ebene des rational erklärbärbaren verlässt? Wäre sicher ein interessantes Thema für ´ne Doktorarbeit, Material dafür hätte ich ....


    ;)

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  • Aha, wieder was gelernt. Bin halt der Meinung gewesen, dass der Händler dann die Gurke grad wieder weiter zurückgibt, nämlich zum hersteller/Importeur.
    Danke für die sehr ausführliche Antwort.


    Gruß

  • arne_P10



    ...ist schlüssig, nachvollziehbar und genial geschrieben.


    bis zu dem punkt "schlechtes angebot" (12.200 ocken) und der aussage, "dann müssen wir doch wandeln" (von meinem "freundlichen")
    persönlich so erfahren.


    ich danke dir für dieses klärende posting

    • Offizieller Beitrag

    @ Rainer


    Diesen Post von Arne sollte man irgendwie rauslösen und in die Datenbank mit Überschrift Handhabung einer Wandlung mit einem Vertrgashändler bezeichnen.


    Genial geschrieben Herr Krahe jun. (Hoffentlich stimmt das jetzt auch..) ! :)

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  • @Fischmaster: Nö, in letzter Konsequenz der Arsch ist auch hier wieder ein mal der Händler. Selber schuld, was verkauft er dem Kunden auch so ´ne Mistkarre ... . Verstehst Du jetzt wieso manche (mangelhaften) Modelle vom Handel richtiggehend boykottiert werden, es keine Ausstellungs- und Vorführwagen und nur geringe Verkaufszahlen gibt? Die V-Klasse von MB war am Ende ein gutes Beispiel dafür, die wollte zum Schluss niemand mehr verkaufen weil fast jeder der Kollegen dort schon mal mind. einen davon hat zurücknehmen müssen, was für den Verkäufer auch einen Kunden weniger + Rückbuchung seiner Provision und viel Streß und Ärger oberndrein bedeutete. 8)


    ops3: Keine Ursache. ;)


    Busfred: Beherrsch´ Dich ja, das geht hier bitteschön alles schön im Beitragsnirvana unter und wer das wirklich mal sucht wird´s dann schon finden, ich bin hier doch nicht der Dr. Sommer in Kombination mit Rechtsberatung. ;)

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