Auto abmelden ohne Brief möglich

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 36.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von arne_P10.

  • Nabend zusammen,


    da es bald soweit ist, dass ich meinen P10 verkaufen werde und da es für ein 12 Jahre altes Auto kaum noch was zu bekommen ist. Wollte ich ihn privat verkaufen.
    Die Frage die ich mir stelle ist, wie läuft das mit der Abmeldung, da ich ja beim Verkauf den Brief schon mit abgegben habe.
    Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich vorgehen kann/ sollte???


    Danke schonmal.

  • Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten:


    1.) Du meldest das Fahrzeug ab, solange du noch im Besitz des Briefes bist. Dann trägst du natürlich auch die Kosten......auch die für die Kurzkennzeichen für Probefahrten und son Gelumpe....


    2.) Eleganter ist es natürlich, du hälst im Kaufvertrag fest, dass der Käufer das Fahrzeug binnen xx Tagen umzumelden und die Bescheinigung über die Ummeldung dir auszuhändigen (in Kopie natürlich) hat. Damit hast du alle Kosten auf den Käufer abgewälzt. Deiner Versicherung meldest du unverzüglich, dass du das Fahrzeug an Herrn/Frau XYZ verkauft und am 24.12.1926 um 21.59Uhr übergeben hast. Dazu reichst du eine Kopie des Kaufvertrages, in dem auch die Übergabe quittiert ist, mit zur Versicherung ein.


    Damit solltest du dann sauber sein....

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • In Ausnahmefällen kann man zwar auch ohne den Kfz.-Brief abmelden, aber hier ist der Brief ja verfügbar, also definiv keiner der "Ausnahmefälle".


    Was jedoch gar nicht geht: Abmelden ohne Kennzeichen, und die hätte dann ja auch der Käufer, Deine Idee klappt also so oder so nicht.


    Die Möglichkeiten sind ja beschrieben, wobei Nr. 2 immer noch ein gewisses Restrisiko birgt wenn der Käufer eben nicht ummeldet, denn normal gilt nach wie vor "nie ein zugelassenes Auto aus den Händen geben". ;)

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Ich hab ja aus frankfurt meine kiste gehohlt mit den kennzeichen des vorbesitzers...hab dann am selben (max. am nächsten tag) das auto auf uns umgemeldet...die bescheinigung dürfte dafür auch hier noch rumfliegen...nach ner woche rief der typ dann an wann wir es denn abgemeldet hätten...war natürlich alles gemacht...


    Basty


    P.s. im zweifelsfalle immer vorher abmelden! war aber froh das ich net erst kurzzeitkennzeichen machen lassen musste...

  • Zitat

    Original von Sumpfbulle


    2.) Eleganter ist es natürlich, du hälst im Kaufvertrag fest, dass der Käufer das Fahrzeug binnen xx Tagen umzumelden und die Bescheinigung über die Ummeldung dir auszuhändigen (in Kopie natürlich) hat. Damit hast du alle Kosten auf den Käufer abgewälzt. Deiner Versicherung meldest du unverzüglich, dass du das Fahrzeug an Herrn/Frau XYZ verkauft und am 24.12.1926 um 21.59Uhr übergeben hast. Dazu reichst du eine Kopie des Kaufvertrages, in dem auch die Übergabe quittiert ist, mit zur Versicherung ein.


    Damit solltest du dann sauber sein....


    Tja, theoretisch wohl, ja..... ABER: im Fall der Fälle erweist sich dieses Handeln als ganz besonders - naja sagen wir mal "kurzsichtig"!!! :D


    Das Fahrzeug sollte generell NUR abgemeldet verkauft werden!!!
    Und dafür gibt's mehrere Möglichkeiten:


    1.) der Käufer zahlt und bekommt nur den Vertrag, Brief und Fzg-Schein sowie die Kennzeichen: damit geht er das Fahrzeug ab- oder ummelden
    Erst nach Vorlage dieser Ab-/Ummeldebescheinigung bzw. einer Kopie vom Brief/Schein mit den neuen Halterdaten bekommt er das Fahrzeug ausgehändigt


    Nachteil: Alle, die mit dem Auto auf Deine Kosten fahren wollen (und das sind die meisten der potentiellen 600 EUR-Käufer ;)) werden das nicht mitmachen... Das ist dann auch gut so... :]


    2.) Du gehst mit dem Käufer selbst zur Zulassungsstelle und meldest ab/um


    Nachteil (siehe oben :D) plus Aufwand für Dich


    3.) Kurzzeitkennzeichen scheidet eigentlich wegen der Kosten aus...


    Warum sollst Du das nun so machen????


    Weil Du nach dem Verkauf KEINE Rechte mehr am Fahrzeug und am Versicherungsvertrag hast: d.h. Du kannst den Versicherungsvertrag gar nicht mehr selbst kündigen!!!! Nur der Versicherer kann das noch mit einer Frist von einem Monat. Dann wird die Zulassungsstelle informiert und ab dem Tag der Zwangsabmeldung gibst noch einen Monat Nachhaftungsfrist für den Versicherer, die er Dir auch noch berechnet. Versäumt der Versicherer die Kündigung an den Erwerber (Frist 1 Monat), kann nicht einmal er den Vertrag wegen des Erwerbs kündigen - dazu ist er übrigens auch nicht verpflichtet! Er wird dann nach Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ggf. wegen Nichtzahlung kündigen, vorher hält er sich an Dich. Auch Abmelden kannst Du das Fahrzeug nicht mehr: dazu sind nämlich Brief, Schein und Kennzeichen nötig - und all das hast Du ja weggeben....


    Was bedeutet das nun in der Praxis?????


    Für die LAUFENDE Versicherungsperiode haften für die Versicherunsprämie Erwerber UND Veräußerer - also DU - gesamtschuldnerisch. Der Versicherer kann sich also an jeden von Euch halten (normalerweise hält er sich an Dich: das ist einfach, bequem und sicher, denn Du hast ja vorher zuverlässig gezahlt, was der Erwerber - wenn er noch nicht mal die Karre ummeldet - wohl eher nicht tun wird 8)).


    PS: wer sein Auto zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (also meist zum Jahresende) verkauft, kann natürlich auch nur für den kurzen Zeitraum haftbar gemacht werden...


    Es gibt aber noch ein weiteres Problem: egal, was im Kaufvertrag steht (und was Dir andere erzählen): DU BLEIBST DER HALTER!!!! Das Fahrzeug war und bleibt auch weiterhin auf Dich!!! zugelassen. Nix mit Abmeldung!!! so 'ne Sch...e!! Nicht war???? Die Folgen für Deinen SF-Rabatt, etc. kannst Du dann nur noch mit dem wöchentlichen Horoskop aus der Illustrierten abschätzen... 8o


    Ich denke, Dir hilft aus Punkt 1 und 2 auch nicht die Tasache, dass Du selbstverständlich zivilrechtliche Ansprüche gegen den Erwerber geltend machen kannst (oder irre ich da? ;))


    Und die Moral von der Geschicht?? Autos nie zugelassen weggeben, sondern erst verkaufen, dann abmelden, dann herausgeben. Sonst lieber verzichten und neuen Käufer suchen. Hab ich auch gerade hinter mir mit meinem 13 Jahre alten Honda Concerto: wer den alles haben wollte, tsss..... "Abbe nur ssuugelassen...." :uzi:


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

  • Hey super eure Antworten,


    wie ich heute erfahren habe, kann ich mein Auto auch in LEV abmelden (da in BTF angemeldet) das macht die Sache schon wieder nicht so schwierig. Ich bekomme meinen Neuen in 2 Wochen und muss ihn dann selbst zulassen ==> werde meinen Alten dann direkt abmelden.
    Wenn der Verkauf dann so hinhaut, wird mein alter dann am selben Tag noch an eine Exportfirma verkauft, steht aber noch nicht fest.


    Wie lange kann man, ein Auto ohne Nummernschilder auf einer öffentlichen Strasse stehen lassen???


    THX

  • Zitat

    Original von drakon911
    Wie lange kann man, ein Auto ohne Nummernschilder auf einer öffentlichen Strasse stehen lassen???


    Bis es die Rennleitung merkt oder dich jemand anschwärzt, offiziell 0 Tage, 0 Stunden und 0 Minunten. ;)


    Und sicher kannst Du ein Auto überall abmelden, teilweise sogar bei anderen Behörden als dem Straßenverkehrsamt. ;)

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