Zusatzinstrumente nicht StVo zugelassen?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.537 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Smaggs.

  • Soweit ich weiß, gibt es keine Gutachten für Zusatzanzeigen, (Teilegutachten oder ABE)


    Ich habe nun eine Unterdruckanzeige von Megan Racing an der A - Säule


    Jetzt habe ich einen Anbieter im Internet gefunden, der genau diese Anzeigen vertreibt. In der Artikelbeschreibung steht was von "Nicht im Bereich der STVzO zugelassen.Nur zu Showzwecken."


    Ist das richtig so? Hier der Link:



    http://www.kfz-unterbodenbeleu…rers_id/11/products_id/68

  • Hmm vielleicht bezieht sich das auf die Beleuchtung der Anzeige. Mal darf ja auch innen keine blauen Neonröhren oder sowas (z.B was mache auf der Hutablage haben) anbauen.
    Es kann auch sein das die den Spruch da nur hinschreiben um sich vor Reklamtionen zu schützen.
    Ich denke da wird sich kein Bulle drüber aufregen solange das nicht strahlt wie ein Suchscheinwerfer.

    Wir sollten uns nicht darüber beklagen, dass wir nicht alles kriegen, was wir wollen, sondern froh sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen !!!

  • Wenn du (oder ihr) auf Nummer sicher gehen wollt, fragt doch einfach euren Tüvler. ;)
    Anders mach ich es auch nicht, fragen kostet nix und wenn man was grösseres wie Blecharbeiten macht, vorher fragen, abklären und beim eintragen kann man sich dannn auf seine Aussagen berufen. :eieiei:

  • Die Anzeige leuchtet nicht blau. Außerdem habe ich die ja schon drinne :D


    Im Mai ist eh TÜV fällig, spätestens dann wird es ja jemand bemerken.. :sleep:


    PS: der TÜV - Spruch steht echt bei jeder (Zusatz-) Anzeige auf der Internetseite da....

  • Zitat

    Original von RoadDogg
    Ich meine, dass Zusatzinstrumente wie oben beschreiben keine Probleme bereiten werden


    So seh ich es auch.
    Nur wie weiter oben schon angesprochen wurde sollte dei halt nicht wie nen Suchscheinwerfer leuchten.