Unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 20.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von rider.

  • Aber wie lass ich was eintragen wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist und der Brief liegt bei der Autobank?Dann muß ich doch gezwungener Weise mit den TüV-Prüfgutachten rumfahren und kann es nicht eintragen.
    Da können die mir doch nich an die Karre pissen die Herren in Grün.

    Ich habe gestern bei den Weight Watchers angerufen. Hat aber keiner abgenommen. :lachwalzen:

    Einmal editiert, zuletzt von CLIOPATRA[MCN] ()

  • Du kannst bei der Bank den Schein anfordern. Der wird dann zum zuständigen Straßenverkehrsamt geschickt, du du dann die Änderungen eintragen lassen kannst. Danach wird er dann zurückgeschickt. Kostet aber wohl 20-25€ mehr, durch das hin- und herschicken.


    Tomi


    Aber eigentlich ist es paradox, da ja §21 Gutachten unverzüglich in den Fzg-Papieren berichtigt werden müssen, um die ABE des Wagens neu zu beantragen.

  • War heute beim Kreis Strassenverkehrsamt in Marl.



    Und hinten in den Papier (DEKRA) AGBs standen ja auch diese 18 Monate.



    Habe mich heute exakt danach erkundigt.


    Verbindlich ist NUR, daß was der Abnahmeprüfer reinschreibt. Sonst nichts.


    Daher: Schreibt er unverzüglich, muss es so schnell wie möglich erfolgen. Gibt er eine Frist vor, dann muss diese eingehalten werden.


    Und wenn er diesen schwammigen Spruch reinschreibt, dann kann ich es machen, brauche es aber nicht. Auch nicht nach 18 Monaten.


    Auch darf mich kein :polizei: deshalb belangen.


    Da ich aber eh hingefahren bin und durch die Ummeldung in meinem Schein herumgekritzelt wurde und es bequemer ist, lies ich für 10,70 einen neuen drucken.


    Aber es wäre vollkommen nicht nötig gewesen, die Abnahme mit der schwammigen Formulierung reicht dicke.


    Laut der Sachbearbeiterin war die Formulierung aber sogar eindeutig. Braucht nur gemacht werden, wenn die Zulassungsstelle sich mit den KFZ Papieren befasst (Halterwechsel). Da kein Wechsel durchgeführt wurde, ist das auch kein Grund gewesen.


    Naja jetzt habe ich nen neuen Schein und im Brief stehen die Räder nun auch drinn. :D

    Einmal editiert, zuletzt von adam.p ()

  • und mit der neuen zulassungsbestätigung teil 1 und 2 erledigt sich das ganze wohl eh wenn der bericht stimmt den ich gestern gelesen habe...


    es werden in dieser bestätigung nämlich z.b. nur eine einzige rad / reifenkombination eingetragen. alle weiteren kombis müssen / können im internet auf der seite des herstellers nachgelesen, in datenblättern, bei fachbetrieben erfragt werden etc.
    gibt es keine "freigaben" ist eine einzelabnahme weiterhin erforderlich, die dann aber logischerweise nicht eingetragen wird weil: siehe oben... :D


    das bedeutet dann ja wohl man kann in zukunft das handschuhfach mit papieren vollstapeln um dem :polizei: bei einer kontrolle glaubhaft zu amchen das man diesen reifen in verbindung mit der felge so fahren kann... :eek: :rolleyes:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Die Angelegenheit hat sich mittlerweile geklärt! :D
    Beide Verfahren wurden eingestellt. Die Bemühungen des Anwalts haben sich gelohnt. Ich habe ein Schreiben vom Sachbearbeiter bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Jedoch sollte mir sowas nicht nochmal passieren! Musste "lediglich" die Selbstbeteiligung der Versicherung löhnen. Punkte und Strafe fallen weg... :eek:
    Nochmals nen dicken Orden an den Polizisten! :stichel:

  • Nur mal so ne Frage:
    Was muss ich eigentlich alles beim Berichtigen der FZG Papiere vorzeigen? Mir ist so als ob die letztes mal die AU Bescheinigung sehen wollten. Nun hab ich das Problem das ich die nicht mehr finde (also den langen Ausdruck mit den Werten). Hab leider nur noch den Beleg das AU/HU bestanden ist. Außerdem hab ich noch die Meßwerte vom vorletzten mal AU.


    Muss ich den Beleg unbedingt vorlegen? Da ich meine Felgen/Tieferlegung schon ewig abgenommen wurden von der DEKRA aber ich noch nix hab im FZG Schein berichtigen lassen wollt ich das eigentlich die Woche mal machen lassen. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Gruß
    Mathias

  • yup, kein AU-zettel, keine eintragung.


    solltest du den tatsächlich nicht mehr finden mußt du in den sauren apfel beißen und die AU neu machen lassen...

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • glück gehabt...
    bei jeder änderung der eintragung ist normalerweise die AU vorzulegen, warum auch immer...
    was fahrwerk, oder AHK mit der AU zu tun haben wissen wohl auch nur die beamten der zulasssungstelle... :D

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Den brauchst du unbedingt.


    So kenne ich das auch.


    Zitat

    Übrigens musst du den auch bei dne Fahrzeugpapieren dabeiführen und auf Verlangen bei einer Verkehrskonrolle vorzeigen.


    Sollte zumindest.

  • Na das ist echt klasse. Ich werd mal mein Glück probieren. Ich nehm einfach den Schein mit wo drauf steht das ich die AU bestanden haben. Vllt klappts ja.


    Im übrigen steht auf dem TÜV Schein für meine Felgen-Tieferlegung Eintragung nur drauf das eine "Änderung der Fahrzeugpapiere" erforderlich ist. Da steht nix mit unverzüglich o.ä. und auch hinten ist kein "Verfallsdatum" draufgeschrieben!


    Wenn gar nix klappt muss ich mit der Eintragung halt noch bis August warten. Hab da wieder HU/AU.


    mfg