Es gibt 113 Antworten in diesem Thema, welches 21.253 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Hab da nen Interessanten Beitrag gefunden eure Meinung würde mich interresieren.




    Derartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, im Gegensatz zu den hier so viel gepriesenen USA. Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.


    Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.


    Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.


    Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.


    Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.


    Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.


    Einige Schritte auf dem Weg habe ich bewusst weggelassen, damit nicht irgendwelche tollen Tuner einfach losbauen, diese Schritte sind aber genauso einfach lösbar und stellen noch nicht mal einen Hobbyschrauber vor größere Probleme. Ich wollte hier keine 1:1 nachbaubare Anleitung publizieren, sondern nur mal die legal machbaren Möglichkeiten aufzeigen.


    Es gibt viele Verbote und Regeln, auf die ich hier immer wieder hinweise aber genau dies macht doch den Reiz der Individualisierung, also des Tunings aus. An alle Rummauler hier, bitte mal derartige rechtliche Hinweise von mir durchlesen und dann mal das Ding, was man da oben herumträgt, einschalten und benutzen. Es gibt noch in vielen Bereichen Hunderte von Möglichkeiten, ein Fahrzeug völlig legal schöner, schneller und vor allen Dingen einzigartig zu machen. Nur muss man dafür etwas recherchieren und denken, dies ist zugegebener Maßen manchmal etwas schwieriger, als einfach mit der Menge mit über Dinge herumzuposaunen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Aber man hat mal was gesagt.


    Nun gut, mit dieser genannten Einbauanleitung hat zwar keine blau beleuchtetet NOS-Flasche unter der Heckscheibe, sondern nur ein legales System. Den Turbolader haben auch die wenigsten beleuchtet im Innenraum, nur hat sich da noch keiner darüber beschwert, dass dies der TÜV verbietet.

  • Und mich würde interessieren, wer diesen Unfug verzapft hat.


    Wenn dem so wäre, führen in Deutschland schon mindestens 1.000 Fahrzeuge mit legalen NOS-Anlagen rum.


    Hier hat in einem anderen Forum jemand mal ein Antwortschreiben des TÜV veröffentlicht:


    http://autoszene.tuning.de/forum/thread.php?postid=305



    Und damit erzählt jeder, der Dir weismachen will, in Deutschland wäre NOS legal eintragbar, totalen Schwachsinn!

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • legal gibt et das soweit ich weiß bis jetzt nur für den corrado g60 und da ist es auf 30 ps beschränkt...so stand es auf jeden in der tuning...

  • Zitat

    Original von ruhrgebeat
    legal gibt et das soweit ich weiß bis jetzt nur für den corrado g60 und da ist es auf 30 ps beschränkt...so stand es auf jeden in der tuning...


    Nochmal zum Mitschreiben! Es gibt kein legales NOS-Tuning für Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum. Siehe oben.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear



  • Ja schon Klar das hat der da ja auch beschrieben.
    Aber der zieht dann noch den Vergleich zum Erdgasauto wenn das erlaubt ist warum dann kein NOS?
    Also mal angenommen bei einer NOS( oder andere Leistungssteigernde Gase) Anlage sind alle Prüfungen und Stempel da warum sollte die nicht abgenommen werden Erdgas geht doch auch? :mmmm:

  • Ja das is klar, hier gehts aber um den Betriebsbereiten Zustand...
    Wer hat mein Thread verschoben??????? :will-u-understand:

  • Zitat

    Original von sunnycoupe
    Ja das is klar, hier gehts aber um den Betriebsbereiten Zustand...
    Wer hat mein Thread verschoben??????? :will-u-understand:


    mensch, das ist wie mit ner ubb. die kannste dran bauen, die darf nur nicht angehen, sobald der wagen läuft! dass jeder dass dennoch am ende so macht... genauso haben div. rennfahrzeuge strassenzulassungen, obwohl sie einige nicht gesetzestreue dinge drinnen haben... wenn die auf der straße zu überführung fahren (rallye-fzg mal als einfaches bsp, wobei an nem wrc alles recht sauber sein sollte mittlerweile), dann wird das halt alles abgeschaltet...

  • Lies doch mal richtig:


    Erdgas ist ein Alternativantrieb und fällt nicht unter die Gefahrgutverordnung. Lachgas fällt aber darunter, weil es stickstoffhaltig ist.


    Und, da eine Leistungssteigerung auch mit alternativen Mitteln (Turbo, Kompressor) möglich ist, gibt es für NOS keine Eintragung, wie der TüVer geschrieben hat.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Ja Nos is aber nicht das einzige was es da gibt was is mit den anderen Gasen?
    Also demzufolge wenn ich ein Auto nur mit NOS antreiben würde würd ich es eingetragen bekommen weils ja dann ein Alternativantrieb...... :mmmm:

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht Tim!


    Weil nur mit NOS wäre es wohl kaum ein Auto sondern eher ne Rakete!



    Aber wenn ihr alle soviel hass auf eure Motoren habt und sie unbedingt in arsch bekommen wollt probiert es doch mal mit Kerosin!


    Hat ein Bekannter gemacht 40km/h Endgeschwindigkeitssteigerung und merkliche Mehrbeschleunigung! Und kein Bulle merkt es!



    Aber aufpassen geringe Motorschadengefahr!

  • Zitat

    Original von ruhrgebeat
    legal gibt et das soweit ich weiß bis jetzt nur für den corrado g60 und da ist es auf 30 ps beschränkt...so stand es auf jeden in der tuning...


    jep das habe ich auch gelesen!

  • Zitat

    Original von sunnycoupe


    Also demzufolge wenn ich ein Auto nur mit NOS antreiben würde würd ich es eingetragen bekommen weils ja dann ein Alternativantrieb...... :mmmm:


    Ein reiner N2O-Antrieb? :lachwalzen: Ja klar, das wäre sicher eintragungsfähig.


    ...nur bewegt sich der Wagen dann kein Stück. Das Zeug ist leider nicht brennbar.


  • Nein, das wäre sicher nicht eintragungsfähig...




    ....mal davon abgesehen, dass es weder funktionieren, noch in irgendeiner Weise Sinn machen würde.


    Und NOS ist auch kein Alternativ-Antrieb. Alternative Kraftstoffe sollen


    a) sparsamer
    b) günstiger
    c) umweltfreundlicher
    d) ungefährlicher


    als die klassischen Brennstoffe sein.


    NOS ist aber weder


    a) ein Kraft- oder Brennstoff, da es allein nicht brennbar ist.
    b) ungefährlicher, sonst viele es nicht unter die Gefahrenstoffverordnung.


    Somit ist die Diskussion über legale NOS-Anlagen Unfug.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • War ein Beispiel um nachzuvollziehen was der yeti will... :eieiei:


  • Was der Yeti will???


    Der will wissen, was an dem Wort illegal so schwer für einige zu verstehen ist.:D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von sunnycoupe
    Wenns aber schon einer Eingetragen hat kanns net ganz illegal sein...... LOL


    Das hat keiner legal eingetragen bekommen. Den Kfz-Schein will ich sehen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von sunnycoupe
    Keine Ahnung,aber wenns in der Tuning stand..........


    Da stand bestimmt auch schonmal drin das ein offener Luftfilter 20PS bringt.


    Gruß