Wichtig: Neon-Unterbodenbeleuchtung und Versicherung

Es gibt 565 Antworten in diesem Thema, welches 90.556 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Black P11.

  • Zitat


    haben sie heute Morgen schonmal angerufen???


    begrüßte man mich an der Zentrale...
    Dann ging nur ein Kollege dran, der meinen Namen und meine Telefonnumer aufnahm. Ich werde angeblich zurückgerufen...



    Greetz :evil:

  • coole Sache, er hat zurückgerufen!
    Also, der Schaltkreis, dass die Unterbodenbeleuchtung nur bei offener Tür geht, ist Prämisse!!
    Sollte der TÜV sagen, dass er es dennoch nicht einträgt, soll er belegen, warum es denn verboten sei und warum es dann bei Neufahrzeugen von Werk aus so integriert sei! Es sei nicht so, dass man selbst belegen müsse, dass es rechtens sei!


    Er hatte jetzt insgesamt drei Anfragen wg diesem Artikel (also schonmal zwei vom Board ;) ) Alle schildern das gleiche Prob mit dem sturen TÜV!


    Greetz ;)

  • :D :D :D


    als ich das Posting von ByTeCrAcKa gelesen habe wusste cih schon wer als nächstes was postet!


    Roaddog du bist die Zuverlässigkeit in Person ;)


    Aber so wie sich das anhört hat man ja recht gute Chancen das eingetragen zu bekommen.

  • Zitat

    Original von KennyMcCormick
    :D :D :D


    als ich das Posting von ByTeCrAcKa gelesen habe wusste cih schon wer als nächstes was postet!


    Roaddog du bist die Zuverlässigkeit in Person ;)


    hehe,
    Danke für die Blumen :Bier:


    Zitat

    Aber so wie sich das anhört hat man ja recht gute Chancen das eingetragen zu bekommen.


    Ich selbst habe es nicht versucht, habe im Moment kein wirkliches Interesse daran. Vielleicht sollte man mal mit den Argumenten die ich gepostet habe und eventuell mit dem Artikel mal zum TÜV...
    Ich habe halt am Telefon gesagt, dass der TÜV mich schon weggeschickt hätte...


    Greetz ;)

  • jo, da ich nen Firmenwagen fahre DARF ich kein wirkliches Interesse daran haben :(


    Aber ich glaube an meinem eigenen Auto würde cih das auch nciht anbauen, auch wenn es wirklcih abnorm geil aussieht!!! Jedenfalls im Film :D

  • es sieht zwar klasse aus aber ich stell mir dann doch wieder die autobahnfahrten vor und den steinschlag oder wenn man über untergrund fährt der nur aus Kies oder sowas besteht
    wäre mir zuviel Geld

  • Moin!


    @Dogg:


    THX für die Hilfe! Nur das Problem ist ja genau dieses, daß die Teile keine EG-Nummer haben. Da stellen sich die Jungs vom TÜV auf den Kopf. Wegen der Schaltung meckern die gar net so, obwohl es auch hier heißt, daß keinerlei Zusatzlichter am Auto hängen dürfen.


    Sind halt deren Argumente GEGEN die Neons.


    Deshalb will ich denen unbedingt den Paragraphen unter die Nase halten. Hast Du in der Hinsicht was herausbekommen?


    nebenbei: Selbst bei Zulassungsamt haben die mir heute gesagt, von Brabus wären die Dinger auch net erlaubt. So seine erste Einschätzung. Sowas von extremer Sturheit hab ich noch net erlebt!


    Streetjumper:
    Jo, man muß halt die Neons pflegen, Steinschlag sollte gehen, die sind ja stoßfest. Nur der Schmutz bleibt hängen. Besonders im Winter. Aber da kann man sie ja abmontieren, die Neons...


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Moin!


    Hab jetzt mal unter http://www.gesetze.2me.net/stvo/ gesucht, aber nix gefunden. Vllt findet ja jemand anderer was zu dem Thema. Der Typ von der AutoBild meinte, es würde da irgendwo im Gesetzestext stehen...vllt ist die Page aber auch net komplett...


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Moin!


    Ich hab hier noch das Angebot von Mattig:


    http://www.topcarstyling.com/n…s/trittleisten/index.html


    Im Grunde das, was wir doch alle wollen, oder? Nähere Infos später, wenn ich dort angerufen habe. :spring:


    ~EDIT~
    So. Die Teile haben (ZUR ZEIT) keine ECE-Zulassung, sind also ohne TÜV. Am Montag werde ich von Mattig zurückgerufen, da dann das neue Gutachten vorliegt.
    Vllt kann man damit zum TÜFF marschieren und denen das unter die Nase halten.
    Die Seitenschweller beinhalten "lediglich" Birnen, also kein Neon oder LEDs. Von meinem TÜFF hieß es aber, JEGLICHE Beleuchtung sei unzulässig...was denn nun?


    Just in diesem Moment mache ich mich zudem auf zu Bibliothek und suche nach dem Paragraphen, in dem die Regelung lt. Herrn Dieckmann drinstehen soll.


    Mann wird sehen. Leute, wir kriegen das hin. ;)
    ~EDIT~


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

    2 Mal editiert, zuletzt von ByTeCrAcKa ()

  • Moin!


    Zu den News:


    Leider habe ich den Dieckmann von AutoBild bisher nimmer erreicht, um ihn nach dem exakten Paragraphen zu fragen. Hab im Straßenverkehrsrecht von 2000 leider nix gefunden. Die 2002er Version hatte`se in der Bibliothek leider noch nicht.


    Entweder, ich bekomme den Kerl Montag/Dienstag zu fassen, oder ich gehe zu einem Verkehrsrechtsanwalt und frag den. Ich will die scheiß Neons am Auto hängen haben... :evil:


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Gute Einstellung!

    Es gibt nichts das man nicht kann, es gibt nur die Bequemlichkeit es nicht zu erlernen!

  • lob an alle die sich jetzt für das thema bemüht haben



    war gestern bei meinen händler und habe ihn zu den leuchten befragt hat nähmlich einen guten draht zu tüv beamten LB er meinte da es ja keine abnahme für die leuchten gibt ist es ja im ermahsen des tüv beamten die leuchten einzutragen als "Einstiegsleuchten" ist ja im grunde ein vorwand die leuchten halb legal zu montieren da aber die meisten beamten für sollche "spielereien " kein verstandnis haben kann man nur hoffen das man einen beamten mit einem guten tag erwischt und er es macht


    daher bin ich der meinung montieren und hoffen


    und das problem raiders ist ja auch mit eintragung nicht gelöst da selbst mit eintragung sie dir das fahrzeug stillegen konnen
    und als 3 noch die versicherungen



    trotzdem nochmals an alle fettes respekt

  • Moin!


    Der Versicherungsschutz bleibt, wenn der TÜFF Dir das einträgt bzw. abnimmt.. Dan sollte man aber gesondert einen Schrieb verlangen, den man der Versicherung vorlegen kann. Und für die Bullerei ist der auch gleich verwendbar. :flipa:


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • währe ich mir nicht so sicher was die bullen betrieft habe vor einer weile einen bericht gesehen wo einer an seinen hobel rumgebastelt hat wollte es eintragen lassen und der tüv beamte hat die hande über das gesicht geschlagen und ihn vom hof gejagt er ist dan zum händler gegangen, der hat es beim gleichen tüv eintragen lassen ohne probleme dan gings ab zu den bullen und die haben gesagt trotz eintragung wurden sie das fahrzeug bei einer kontrolle stillegen


    was ich damit sagen will ist auch beim tüv geht es nicht immer mit rechten dingen zu und solange es dafür keine abe oder vergleibares gibt bleibt es eine gradwanderung


    wünsche dir trotzdem viel glück bei deinem vorhaben den sollche anstrenungen die du unternommen hast sollten belohnt werden

  • nicht nur federn auch anbauteile alles mögliche das war echt nicht mehr lustig der radkasten hat schon an den reifen geschliffen da haben sie dann irgendwas mit klebeband gemacht usw. war glaub ich vw polo

  • Moin!


    ...das war`s dann...


    Heute habe ich erneut mit dem Dieckmann von AutoBild gesprochen. Er meinte, es MUSS eine Bauartgenehmigung vorliegen, ohne die geht nix.


    Mein Anwalt, mit dem ich heute ebenfalls gesprochen habe, meinte, der TÜFF Süd würde prinzipiell keine Beleuchtung jedweder Art genehmigen. Also Scheiß was drauf, ich hab keinen Bock mehr. X(


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...