Wichtig: Neon-Unterbodenbeleuchtung und Versicherung

Es gibt 565 Antworten in diesem Thema, welches 90.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Black P11.

  • Moin!


    ~EDIT~
    Neueste Erkenntnis meiner Suche (ohne Garantie, weil nicht selber getestet):


    Wird ein Schalter montiert, der beim Starten des Motors die Stromversorgung der Neons unterbricht, ist das Ganze wieder TÜFFig. Zu bekommen z. B. bei Impact Motorsport oder bei örtlichen Tuner fragen.


    Mehr dazu am Ende dieses Threads, Seite 38, 3. Beitrag.
    ~EDIT~




    ~EDIT~
    Wer das hier alles nicht lesen will... ;)


    Das Endergebnis meiner Odyssee ist, daß eine UBB per Neonröhren und LEDs NICHT legal ist, egal, welcher Hersteller die Röhren liefert, ob eine E-Zulassung dabei ist, oder ob sie funktionstüchtig sind oder nicht. Nicht mal ein Materialgutachten macht einen Unterschied.


    Jegliche Art der Montage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Also bitte am Ende nicht ständig fragen, ob man es nicht so oder so machen könnte...
    ~EDIT~


    Ich will mir von FoliaTec die Unterboden-Neonleuchten anbauen. Gestern hab ich bei der Allianz nachgefragt, wie das mit dem Versicherungsschutz aussieht. Die Antwort:


    "Alle nicht ABE-konformen bzw. TÜV-zugelassenen Anbauteile setzen die Versicherung des Fahrzeugs außer Kraft."


    Kacke, Mann. X(


    Jetzt meine direkte Frage an Euch:


    Wer hat Unterboden-Neons eingebaut, wie regelt Ihr das mit dem TÜV, und was sagt die Versicherung dazu?


    Das ist mir deshalb wichtig, weil ich die Neons schon hier habe! Bei ebay gekauft, kann die Dinger notfalls zurückgeben. Alledings will ich sie doch - wenn irgendwie möglich - anbauen.


    Cy@,


    Byte

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  • das steht aber eigentlich auch bei jeder ebay Auktion dabei, dass das in der STVO nicht zugelassen ist!
    daher denke ich nicht, dass die das zurücknehmen...



    [offtopic]
    Thread in "Gesetz & Recht" verschoben, Rechtschreibung im Topic verbessert für Suchmaschine ;)
    [/offtopic]

  • Moin!


    Also, das mit dem TÜV weiß ich. Ich will nur wissen, wer das auch eingebaut hat. Bitte spammt mir den Thread net zu, sonsr leidet die Übersicht unnötig. Danke!


    @Dogg:
    Hab das schon geklärt, ich kann das Teil wieder abgeben. Mit der StVZO weiß ich das auch, nur speziell die fettgedruckte Frage interesseiert mich, mehr net. Über alles andere bin ich im Bilde. ;)


    Cy@,


    Byte

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  • Es gibt TÜVler die das zulassen, wenn ein Schalter vorhanden ist, mit dem sich die Anlage komplett ausschalten läßt UND wenn er mit der Tür-Schließe gekoppelt ist (wie Innenbeleuchtung). Grund: Ausstiegshilfe oder Showcar. ;)


    Aber ich kann leider nicht sagen, welcher TÜFF-Prüfer bei Dir in der Gegend.... :(

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  • Moin!


    Aha, das ist doch schon mal was. Ich habe einen Schalter für die Neons und einen Schalter, der die gesamte Festbeleuchtung am Auto ausschaltet. Muß das mit der Tür unbedingt sein?


    Ich komme aus Baden-Württemberg, 69er Gebiet.


    Cy@,


    Byte

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    Einmal editiert, zuletzt von ByTeCrAcKa ()

  • Sorry, mehr weiß ich auch nicht. :(


    Ich könnte Dich höchstens an jemanden verweisen, der es wahrscheinlich weiß...
    AMS-Motorsport


    Oder schau mal hier:
    http://www.ams-motorsport.com/forumneu/thread.php?threadid=136&boardid=10&styleid=1


    Ist aber leider nicht bei Dir in der Gegend!!


    Mein Wissensstand ist wie folgt: es ist legal, die Unterbodenbeleuchtung anzubringen, aber innerhalb des Geltungsbereiches der StVO (Straßen, viele Parkplätze usw.) darf sie nicht eingeschaltet werden. Also mit der bloßen Montage erlischt auch Deine Versicherung nicht, erst, wenn Du sie innerhalb des Geltungsbereiches *siehe oben* einschaltest. TÜFF-Abnahme nicht erforderlich.


    Aber ich könnte mich irren!

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  • Zitat

    Original von ByTeCrAcKa
    Muß das mit der Tür unbedingt sein?


    Ich hab das bei meiner blauen Innenbeleuchtung so gelöst...


    Ich hab einen Schalter eingebaut, mit dem ich zwischen Dauerlicht-Aus-Türkontakt umschalten kann. Du könntest den Schalter unscheinbar.. aber doch zugänglich montieren (z.B. Mittelkonsole). Wenn dich jemand mit eingeschalteter Beleuchtung erwischt... sollte nicht zu oft vorkommen!! dann schaltest du auf Türkontakt und kannst sagen, das die Tür schlecht zu war oder das der Türkontaktschalter einen Wackelkontakt hat. Du kannst dem "Kontrollorgan" dann die Funktionsweise mit Tür auf-zu vorführen. Keiner wird dann glauben, das der Schalter (den es eigentlich nicht gibt) auf Dauerlicht gestanden ist!


    ;) Rainer

  • was ist denn bei bleuer innenbeleuchtung, die über den türkontakt geht, verboten? ich habe meine abdeckungen auch blau abgeklebt (sieht im dunkeln richtig geil aus *fg), und wenn ich dann fahre, ist das licht aus.
    nun, die leselampen, die nicht über diesen kontakt laufen, sondern extra eingeschaltet werden müssen, die sind noch weiss. geht also nur um die "einstiegsbeleuchtung", und die kann man ja auch so auf permanentes leuchten schalten


    oder hast du noch zusätzlich eine extrabeleuchtung eingebaut und ich dich nur falsch verstanden?


    Gruß, g.

  • Also als ich mir die dinger geholt habe habe ich ein paar märker mehr ausgegeben und mir ein kombi schalter geholt. Also einmal dauerlicht und einmal bumss licht :D . Ich meine damit wenn die music läuft dann blinken die blauen neos dazu. Schaut ganz nett aus und die BMW fahrer kommen auch aus dem staunen net mehr raus :D :D :D :D :D :D



    Nur mal so am rande.
    Ich habe das ganze kabelgedönse mit stecker verbunden wenn ich zum tüv gehe denn brach ich nur ein paar stecker abziehen die leuchte aus den klemmen rausnehmen und dann ist alles wieder im grünen bereich.


    Am collsten sind die :pol: . Weil wenn ich stehe und meine discobeleuchtung anhabe dann machen die nur große augen aber sagen tun sie nichts.(vieleicht habe ich bis jetzt glück gehabt).


    Aber während der fahrt habe ich die dinger IMMER ganz aus.


    Ich hoffe dir reicht diese info ansonsten schreib mir ne PN und ich melde mich bei dir.



    Mfg Poncho

    wenn männer sich mit ihren kopf beschäftigen dann nennt man das denken.
    wenn frauen das gleiche tun dann heist es frisieren.
    (anna magnani)

  • Zitat

    Original von moonshadow
    oder hast du noch zusätzlich eine extrabeleuchtung eingebaut und ich dich nur falsch verstanden?


    Gruß, g.


    Sind zwei 50cm Neonröhren. Wenn du mit denen rumfährst ist das nicht mehr ganz legal!!


    ;) Rainer

  • Zitat

    Original von moonshadow
    und wo hast du die eingebaut? am dachhimmel? oder im fussraum?


    Gruß, g.


    Am Dachhimmel natürlich!!


    :D Rainer

  • Ihr habt bis jetzt alle immer nur vom TÜV gesprochen aber da gibts ja auch noch die :pol:
    Wenn du Glück hast gibts da auch gleich noch ein paar Punkte gratis dazu.


    Das reicht schon wenn die Grünen dich sehen wenn du das auf nen Parkplatz nur ein paar Kumpels zeigst.
    War bei nen Freund von mir so. Der macht das bestimmt nicht mehr :(

  • Hab auch eine verbaut! Nur bei Einschalten kein Versicherungsschutz!

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    I hob no nie an Tacho zruckdraht, oba scho vü zruckdrahn lossn!

  • Moin!


    Kollegen, wo seid Ihr denn versichert? Ich hab eben mit der Allianz gesprochen, da ist schon das reine Einbauen nicht erlaubt, der Versicherungsschutz entfällt. Ist Euch das eigentlich bewußt, oder erlaubt die Versicherung den Einbau etwa?!


    Palermo:
    Ich hab eben eine Mail an "ams Jörn" aus Deinem geposteten Board geschrieben. Scheinbar kennt er Tricks, daß der TÜFF das Zeug akzeptiert...oder?


    Cy@,


    Byte

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

  • Zitat

    Original von ByTeCrAcKa
    Palermo:
    Ich hab eben eine Mail an "ams Jörn" aus Deinem geposteten Board geschrieben. Scheinbar kennt er Tricks, daß der TÜFF das Zeug akzeptiert...oder?


    Cy@,


    Byte



    wenn du etwas genaues weißt, wäre es cool, wenn du es postest!


    danke :)

    Wer andern eine Bratwurst brät, hat selbst ein Bratwurstbratgerät.

  • Sowas ist erlaubt, wenn du das Auto als Showcar anmeldest, der Schalter zum Anmachen nicht vom Fahrersitz aus bedienbar ist und du eingeschaltet nicht im Bereich der StVO umherfährst. Und da kann die Versicherung nix machen, sofern du es als Showcar versichert hast!

  • Moin!


    Aber ein Showcar darf ich dann ja nicht im Straßenverkehr fahren, oder? Da wird es doch sicher gewisse Vorgaben geben.


    Im Übrigen hab ich jetzt sogar mit dem TÜFF Hessen gesprochen, auch da ist es definitiv NICHT erlaubt, auch wenn ein Schalter oder sonstwas irgendwie und irgendwo angebracht wird. Keine Tricks erlaubt, hab alles vesucht. Ich weiß schon nimmer, wo ich noch anrufen soll. Idealerweise postet hier halt jemand seine TÜFF-Stelle, wo er mit dem Gebimsel durchgekommen ist.


    Aber so wie es aussieht, fahrt Ihr alle ohne Erlaubnis, ich hoffe, Ihr baut keinen schweren Crash, sonst zahlt Ihr bis Ihr 60 seit. :clown:


    Cy@,


    Byte

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