...klar ist das, was die Frau gemacht hat sch*****... ABER...
die Kinder haben einen Unterhalts-Anspruch gegenüber ihrem Vater, egal wie sie gezeugt wurden, schließlich können die Kinder nichts dafür...
..in meinen Augen spricht nichts dagegen, dass der Vater die Kinder liebt und seinen Pflichten nachkommt und gleichzeitig die Klage anhängt um das Geld wieder zu holen... vorausgesetzt für den Fall dass die Klinik tatsächlich ohne sein Einverständnis gehandelt hat.
Ich weiß nicht, wie künstliche Befruchtung etc. vertraglich geregelt wird, aber rein nüchtern und ohne Emotionen betrachtet, entstünden in diesem Fall dem Vater durch ein Fehlverhalten der Klinik Kosten... welche sie zu ersetzen haben.
Gleichzeitig könnte der Vater auch Klage gegen seine Frau einreichen...
Was mich interessieren würde ist, ob eine unbefugte Verwendung des (noch) ehelichen Sperma eine Straftat, z.B. im Sinne der Körperverletzung wäre...
BTT: meine längste und einzig wirkliche Beziehung (abgesehen von zwei dreimonatigen Prologen...) dauert mittlerweile 10 Jahre, 3 Monate... davon 6 Jahre 3 Monate steuerbegünstigt...