Deutsches Bußgeldparadies schließt die Pforten

    • Offizieller Beitrag

    nissanboard.de


    16.05.2006


    Verkehrsrecht
    ACE: "Deutsches Bußgeldparadies schließt die Pforten"
    Stuttgart (ACE) 16. Mai 2006 - Der ACE Auto Club Europa sieht in den Plänen, so genannte Verkehrsrowdies schärfer zu bestrafen, einen endgültigen "Abschied vom Bußgeldparadies Deutschland".


    Es handele sich um eine Maßnahme zur europäischen Straf-Harmonisierung. "Eine drastische Erhöhung der Verkehrsstrafen lässt sich hierzulande aber nur dann vollkommen rechtfertigen, wenn die fraglichen Bußgeldtatbestände klar definiert werden", forderte ACE-Chefjurist Volker Lempp am Dienstag in Stuttgart. Er fügte hinzu: "Begriffe des Verkehrsrechts müssen nicht nur am Stammtisch verstanden werden, sie müssen vor allem gerichtsverwertbar sein." Ausdrücklich begrüßte Lempp die Absicht des Verkehrsministers, Mehreinnahmen aus den Verkehrsstrafen für Verkehrssicherheitsprojekte verwenden zu wollen.


    Deutschland wehrt sich gegen pauschale Strafverschärfung
    Der ACE hatte bereits im April unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium von Plänen berichtet, wonach so genannte Raser künftig strenger bestraft werden sollen. Eine generelle Anhebung der Bußgeldsätze sei aber nicht vorgesehen. Deutschland werde sich daher auch weiterhin Überlegungen widersetzen, im Zuge einer europäischen Harmonisierung Bußgeldsätze allgemein anzuheben. Hintergrund dieser Debatte sind die vergleichsweise niedrigen Bußgelder in Deutschland und Bestrebungen, nur solche im Ausland begangene Verkehrsdelikte auch im Heimatland zu vollstrecken, wenn das Bußgeld mehr als 70 Euro beträgt. Grundlage für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland bilden derzeit bilaterale Rechtshilfeabkommen. Sie sollen 2007 durch eine EU-weite Regelung über die Vollstreckung abgelöst werden. Davon berührt wäre beispielsweise eine bereits vor Jahren zwischen Deutschland und Österreich getroffene Vereinbarung. Der ACE hatte sich auf dem jüngsten D
    eutschen Verkehrsgerichtstag für die strikte Erfüllung rechtsstaatlicher Standards bei der Grenzen überschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen ausgesprochen. Nach Ansicht des Clubs gehören dazu auch uneingeschränkte Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen ausländische Bußgeldbescheide einlegen zu können.


    Hinweis: Der ACE-Bußgeldkatalog kann als PDF-Datei unter
    www.ace-online.de/downloads (www.ace-online.de/downloads) herunter geladen werden.




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