Fahranfänger müssen voraussichtlich vom kommenden Jahr an völlig auf Alkohol verzichten, wenn sie nicht den Autoführerschein in der zweijährigen Probezeit verlieren wollen. Bund und Länder sind sich in dieser Frage einig, während ein in Ostdeutschland favorisiertes allgemeines Alkoholverbot bisher keine Mehrheit findet.
Derzeit sind bis 0,5 Promille im Blut erlaubt. "Wir gehen davon aus, dass wir einen Gesetzentwurf in diesem Jahr im Kabinett beraten können", sagte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums. Das Alkoholverbot gelte dann für Fahranfänger unabhängig von deren Lebensalter. Die jüngste Diskussion war vom Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Hövelmann (SPD), angestoßen worden.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie der Auto Club Europa begrüßten die Regierungspläne im Grundsatz. Allerdings sei es nicht plausibel, dass nach der zweijährigen Führerschein-Probezeit wieder die allgemeine 0,5-Promille-Grenze gelten solle, kritisierte der Verband. "Null Promille für alle Autofahrer" forderte daher der Verkehrsclub Deutschland. Die Grünen erklärten, es müsse statt eines "populistischen Sonderrechts für jugendliche Fahranfänger" um wirksamere Kontrollen und um mehr Prävention gehen. "Wer konsequent sein will, müsste in der Logik der Ministerpräsidenten null Promille für alle Fahrerinnen und Fahrer fordern", sagte ihr jugendpolitischer Sprecher Kai Gehring.
Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) lehnte wie auch der Autofahrerclub AvD Forderungen aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach einem generellen Alkoholverzicht für Autofahrer ab. Die übergroße Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer gehe verantwortungsbewusst mit alkoholischen Getränken um. "Ihnen ein Glas Bier oder Wein zu verbieten, erhöht nicht die Verkehrssicherheit. Null Promille heißt eben nicht Null Unfälle."
Bereits im April 2005 hatten die Verkehrsminister der Länder das Thema Alkoholverbot für Fahranfänger auf der Tagesordnung. Ein Gesetzentwurf scheiterte nach Länderangaben schließlich aber wegen der Bundestagswahl.
Nach jetzigem Recht wird die Übertretung der 0,5 Promille-Grenze bis knapp unter 1,2 Prozent als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Ab 1,2 Promille handele es sich bereits um eine Straftat, bei dem Gerichte als Nebenstrafe bereits ein Fahrverbot von häufig 5 oder 9 Monate verhängten, hieß es in Länderkreisen. Bis knapp 1,6 Promille bekomme man als Ersttäter seine Fahrlizenz anstandslos wieder, ab 1,6 Promille sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Für Wiederholungstäter wird ein solches Gutachten bereits von 1,2 Promille an verlangt.
(n-tv vom 25.07.06)