Simson Duo Führerscheinklasse (kniffelig für Rechtsexperten)

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 20.307 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.


  • Sorry, überschnitten (vgl. Uhrzeit)


    Klasse 3 (alt) beinhaltet A1 :rolleyes:

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  • Dxxx

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  • Nur wenn der Klasse 3 vorm 1.4.80 gemacht wurde( da A1 als Ersatz fürs offene M gab also 50iger die schneller ranten)


    Und das mit den Simmis. Dafür braucht man nicht A1 sondern nur M.


    Sie ist ja nem Westmoped gleichgestellt (auch wenn sie schneller fährt).


    -------------------------


    Du schreibst ja das der M den ich heute mache nur mit 45 km/h Rollern erlaubt ist und 50 wenn vor nem gewissen Baujahr.....


    Nur ist die Simson ja den Mopeds gleichgestellt worden (damal den 50 km/h teilen) und somit ja mein Führerschein gültig da er ja den 50 m/h Teil mit einschließt.


    Ist auch so in der Literatur um Simson beschrieben.


    Denn sonst hätte die Gleichstellung ja keinen Sinn (Ganz Westdeutschland hat ja 50 km/h bzw jetzt 45 und alle M Inhaber aus der DDR würde es A1 bekommen und das war nur vorm 1.4.80 der Fall )


    --------------------------


    Ach ja nochmal zur Duo....
    Das sie nen Krankenfahrstuhl ist und bleibt ist ja geklärt. Und wie ist das Urteil (erste Seite oben) wg Krankenfahrstuhl ist ohne Führerschein zu fahren zu bewerten ???

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  • Jup, genau so kenne ich das auch, aber mit dem Thema Schwalbe Duo Führescheinfrei fahren sind wir immer noch nicht wirklich weitergekommen oder?

  • führerscheinfrei fällt aus weil schneller als 6kmh.
    führerscheinklasse kann dir als inhaber einer fahrkarte für pkw doch lax sein. das ding hat nur 50cm³ und dat darfste mit klasse B fahren.

  • Ich glaube hier geht es mehr um Behauptungen die Aufgestellt werden und hier mehr oder weniger wiederlegt werden :stichel: :D

  • Richtigstellung zum Simson Kleinkraftrad bbH 60 (NICHT Duo!) km/h:


    So, ich habe heute mal mit unserem Führerschein-Papst telefoniert und der hat mich auf § 76 Ziffer 8. c) FeV hingewiesen. Diesen hatte ich in dem Wust der Übergangsvorschriften schlichtweg übersehen, Asche über mein Haupt und Entschuldigung, wenn ich zur Verwirrung beigetragen habe. :suicide:


    Demnach dürfen mit Klasse M
    Zitatanfang
    c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
    Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie
    bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen
    sind.
    Zitatende
    gefahren werden.


    Dies gilt allerdings nicht für die Duo, da diese nach altem DDR-Recht nicht als Kleinkraftrad eingestuft war sondern als Krankenfahrstuhl, insofern greift diese Ausnahmevorschrift nicht. Dies wird von besagtem Führerschein-Papst bestätigt, insofern haben meine diesbezüglichen Ausführungen zur Duo weiterhin bestand.


    OT on, bitte nicht ernst nehmen =):
    Es ist 23 Uhr und stockdunkel. Ein zweiachsiger, eisenbereifter Möbelanhänger (EZ 1955) mit einem ZGG von 8 T wird hinter einer einachsigen, selbstfahrenden Arbeitsmaschine gezogen, deren bbH 6 km/h beträgt und die von einem Fußgänger an Holmen geführt wird. Auf der Ladefläche des Hängers befindet sich auf Strohballen sitzend eine 14-köpfige Vatertagsgesellschaft und der Hänger ist mit einem 10 km/h-Schild versehen, das mit Klebeband durchgeixt wurde, wobei mit Kreide auf die Ladebordwand 6 km/h geschrieben wurde. Die holmengeführte 6-km/h-SAM verfügt über keine Kennzeichnung, an dem eisenbereiften Möbelanhänger ist das Firmenschild des ehemaligen Speditionsbetriebes durch das Firmenschild eines Ortsansässigen Landwirts überklebt worden, eine amtliche Kennzeichnung fehlt. Hinter diesem Gespann läuft ein Gehilfe her und schwenkt eine rote Laterne, da der Hänger über keine Rückwärtige Beleuchtungs- oder Blinkeinrichtungen verfügt. Die vordere Beleuchtung der holmengeführten SAM besteht aus einem Arbeitsscheinwerfer, der in blendfreiem Winkel ausreichen den Weg ausleuchtet. Sowohl der SAM-führende Fußgänger als auch der rückwärts absichernde Gehilfe sind sturzbesoffen, beide kommunizieren "aus Gründen der Verkehrssicherheit" mit einem handy miteinander, da der SAM-Führer nach hinten keine Sicht hat. Beide besitzen keinen Führerschein.


    Scherzfrage: Was würdet ihr als :polizei: machen?


    Meine Antwort: Blinker rechts und einen riesengroßen Bogen schlagen :D

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  • Zitat

    Original von Trecker



    Dies gilt allerdings nicht für die Duo, da diese nach altem DDR-Recht nicht als Kleinkraftrad eingestuft war sondern als Krankenfahrstuhl, insofern greift diese Ausnahmevorschrift nicht. Dies wird von besagtem Führerschein-Papst bestätigt, insofern haben meine diesbezüglichen Ausführungen zur Duo weiterhin bestand.


    Ja aber wies das wenn ein Gerich (Biundesverwaltungsgericht) sagt die frühere Handhabung (wer behindert ist darf ohne Führerschein nen Krankenfahrstuhl fahren) ist nicht rechtskräftig sondern es gilt für alle hauptsache es ist nen Krankenfahrstuhl (siehe ersten Post)


    Gilt das auch für die Duo (die ja den KFahrstühlen gleich gesetzt wurde ???

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  • In meinem Bemühen, grundsätzlich auf alle Fragestellungen eingehen zu wollen, bei denen ich mich angesprochen fühlen sollte, fällt es mir bei dieser Formulierung nun schwer, eine Frage zu finden, die nicht schon beantwortet worden ist.


    Krankenfahrstuhl ist nicht gleich Krankenfahrstuhl. Es gibt solche, die man ohne jegliche FE fahren darf und solche, für die man auch eine FE benötigt, wie die Simson duo. Zu der Frage, was man für eine FE für die Simson duo m.E. benötigt, habe ich mich eigentlich schon umfassend geäußert, ohne dass es zu Gegenreden kam, daher sehe ich dies als erledigt an.


    Jetzt könnte natürlich nochmal jemand kommen und sagen: "Was ist denn, wenn ich das Ding auf 10 km/h drossle, was brauche ich dann für einen Führerschein?" ...oder der Nächste will es auf 6 km/h drosseln oder auf 25 km/h oder wieder einer will einen beheizbaren Regenschirm anbringen und eine Unterbodenbeleuchtung mit Mehrklangtonkompressorfanfare ...


    Die Fragestellung des Themenstarts wurde beantwortet, weitergehende, hypothetische Erwägungen halte ich für müßig, sofern nicht jemand tatsächlich ein konkretes Problem im Sachzusammenhang gelöst sehen will.

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  • Aber eine Frage hätte ich noch. Du bist jetzt ja über den DDR-Füherschein in deiner Argumentation gefolgt und da will ich a auch nicht widersprechen.


    Aber wie ists denn jetzt geregelt (steht nicht in meinem alten Fahrschulbuch und im I-Net finde ich auch nix) wenn ich nen heutigen Krankenfahrstuhl fahren will.


    Welchen Fühererschein brauche ich??? Kannste deinen Führerscheinguru fragen....


    ( habe nur folgendes gefunden nachdems ab 15 möglich ist. )


    ----------------------------------------------


    Aber abschließend ist dann meine Folgerung der Startseite falsch:


    Duo gleichgesetzt --> KRankenfahrstuhl


    Krankenfahrstuhl per Urteil Fahrerlaubnisfrei --> Duo Fahrerlaubnisfrei

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  • Trecker


    Mit der Dosselung wollte ich, (mehr oder weniger :D), nur darauf hinweisen das es nicht auf die ccm sondern auf die Bauartbedingte Höchstgeschwindgkeit ankommt. :Bier:

  • Da ein Bekannter mehrere Duos hat (restauriert z.T. Motor getunt) kann ich es euch sagen:


    Kann mit M gefahren werden, ohne Probs. Das teil ist jedoch drinnen lauter als draußen. Dafür ist es ein echt klasse gefährt. Vor allem die leckere Dreigangschaltung.

  • Zitat

    Original von AditusFides
    Da ein Bekannter mehrere Duos hat (restauriert z.T. Motor getunt) kann ich es euch sagen:


    Kann mit M gefahren werden, ohne Probs. Das teil ist jedoch drinnen lauter als draußen. Dafür ist es ein echt klasse gefährt. Vor allem die leckere Dreigangschaltung.


    Wenn in der Betriebserlaubnis, wie im Themenstart geschrieben, Krankenfahrstuhl drinnen steht, dann definitiv nein, weil es dann kein Leichtkraftrad ist und das ist Voraussetzung für die "Sonderregelung" für die Simson Mopeds.


    In der Praxis wird es allerdings schon klappen und nicht beanstandet werden, weil bei dem Kuddelmuddel im Fahrerlaubnisrecht kein Schwein oder auch Bulle mehr durchblickt ... und ich will jetzt keine Wortspielereien mit den beiden Haustieren erleben ;)

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  • Gibbet dennnoch den Führerschein für Krankenfahrstühle : ????


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  • Es gibt aktuell keine Fahrerlaubnis- oder Prüfbescheinigungspflicht für einsitzige Krankenfahrstühle mit einer bbH bis 15 km/h


    § 4 FeV


    Es sind dabei auch noch Gewicht uns Abmessungen zu beachten.


    Dann gibt es noch Kinderkrankenfahrstühle bis 6 km/h, bei denen es lediglich auf die ärztlich festgestellte Reife (Geeignetheit) ankommt.


    Es gibt diverse Übergangsregelungen zur Besitzstandswahrung für Krankenfahrstühle bis 20 und 25 km/h in Verbindung mit alten Prüfbescheinigungen oder je nach Datum des erstmaligen Inverkehrbringens.


    Dann gibt es noch ältere Krankenfahrstühle mit 50 ccm Verbrennungsmotor bis 40 km/h, für die ist Kl 5 (alt) ausreichend.


    Das alles zu zerdröseln, ohne auf ein konkretes Beispiel einzugehen, ist eine Doktorarbeit.


    Ich kann nur jedem raten, der mit irgendwelchen Exoten herumfährt, sich vom TÜV oder anderem staatlich anerkannten (FE-) Prüfer eine Expertise erstellen zu lassen, was man benötigt, dann dauert eine Kontrolle nicht so lange ;)

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  • Hallo zusammen,


    das kann sein, daß da die alten Regelungen für Mofas bis 25 kmh ziehen, die für vor Ende 1964 geborene führerscheinfrei waren und auch nach Entzug der Fahrerlaubnis weiterhin gehfahren werden durften.


    Aber die 55 kmh Simsons sind alle als Mokick/Moped nach der Wende zugelassen worden, je nach Anzahl der Sitzplätze und unabhängig von der Endgeschwindigkeit, die in der DDR höher erlaubt war. Das oben abgebildete Ding sollte demnach mit dem alten 5er zu fahren sein, also dem Leichtkraftradführerschein von heute.


    MFG
    Hannes

  • Simksi werden mit M gefahren und die Duo ist nen Krankenfahrstuhl.


    @ Trecker : Ne Neuigkeit für dich:

    Zitat


    Ich habe mir gerade mal meinen "alten" DDR-Führerschein, der im Jahr 1982 ausgestellt wurde (Erstführerschein rührt von 1978), zur hand genommen.


    Da steht bei den "Fahrzeugklassen für die dieser Führerschein gültig ist":


    Klasse M - Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle


    Unte rT ist nix mit Krankenfahrstühlen

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  • Die Simson Duo ist ein Krankenfahrstuhl ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.


    http://www.superdriver.de/driv…rerschein/besitzstand.htm


    Auf die Schnellehab ich keine offizielle Quelle gefunden.


    Auf Ziffer 2. runterscrollen und dort im 4. Absatz lesen, was über Klasse T steht.


    Möglicherweise beinhaltet M Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, das kann ich aber jetzt aus dem Stehgreif nicht sagen.

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