Verlorene Ladung

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • So!


    Der Yeti hatte heute einen netten Nachmittag im Anzug in der prallen Sonne an der Straße stehend. Grund:


    Ich fuhr hinter einer Merceds V-Klasse auf einer schönen Landstraße. Diese führte mich von Collenberg nach Mönchberg im Landkreis Miltenberg. Den Ortsnamen könnt ihr entnehmen, dass die Gegend bergig ist. :D


    Soweit so gut.


    V-Klassen liegen für gewöhnlich etwas höher als Serien-P10, weshalb der Fahrer auch ohne jedes Zucken brav über den längs auf der Fahrbahn liegenden Holzbalken fuhr, ohne diesen zu berühren.


    Ich war aufgrund tiefstehender Sonne so geblendet, dass ich das blöde Ding erst im letzten Moment sah und gerade noch verhindern konnte, dass es mir in die Achse knallt.


    Dafür touchierte ich es mittig mit meinem Auto. Ich rechts ran, nachgesehen, sehe eine Flüssigkeit tropfen und denke:


    "Mist, weißt nicht, was das ist, fährst besser nicht weiter".


    Inzwischen hatte eine Passantin die Bohle auf die Seite geräumt. Ich rief Polizei und ADAC, erstere, um den Sachverhalt bzgl. eventueller Schadensersatzforderungen zu klären, letzteren, um rauszufinden, ob ich noch weiter fahren kann (immerhin noch 50 km bis nachhause)


    Polizei kam, zwei Beamte der Polizeistation Obernburg. Beide sehr freundlich, machten Bilder von der Holzbohle, befragten ein Paar, dass auf einer Wiese nebenan Holz hackte und bestätigten mir, völlig richtig gehandelt zu haben.


    Btw. waren die Beamten sehr freundlich und zuvorkommend und boten mir an, im Falle eines Schadens an meinem Fahrzeug, für den ein Dritter hätte haften müssen, eine Meldung an die Lokalpresse zu geben, um Zeugen oder gar den "Übeltäter" zu finden. Dass dies aber nicht sonderlich aussichtsreich sei, sagten sie mir auch. Und das hatte ich selbst auch vermutet.


    Der ADAC-Mann, ein Mitarbeiter des Ford-Autohauses Teuber in Erlenbach, kam, überpüfte alles und fragte mich, ob die Klimaanlage gelaufen wäre. Ich bejahte und er meinte, dann sei das, weil es klares Wasser sei (was ich nicht festgestellt hatte, da ich im Anzug nicht soweit unters Auto kam), wäre das wohl Kondenswasser von der Klimaanlage.


    Dennoch bot er mir an, mit zum Autohaus zu fahren und das nochmals zu prüfen. Dort bewahrheitete sich der Verdacht.


    Und jetzt meine Frage:


    Da ich weiß, dass niemand gehaftet hätte, wenn das Teil meine Achse statt des Längsträgers unter dem Motor erwischt hätte oder sonst etwas zerstört hätte, würde ich dennoch gerne wissen, welche Strafe den "Besitzer" der Holzbohle im Falle eines schweren Unfalls durch die Bohle erwarten würde.


    Hier Bilder der Bohle:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Zitat

    Original von 00Fishmaster
    Das ist keine Bohle, das ist ein Abstandsregler mit integriertem Bremsassistent. Wirst du in Zukunft öfter vorfinden. Hats bei dir nicht funktioniert?


    Gruß


    :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen:


    deswegen fahre ich R51, da kann mir dieses DC-zubehör nicht gefährlich werden.


    btt bin ja kein jurist aber da würden mir folgende dinge einfallen:


    1. gefährlicher eingriff in den straßenverkehr
    2. mangelnde ladungssicherung
    3. verursachung eines verkehrsunfalles


    das alles ist doch in irgendeinerweise in der StVo verankert, oder net??

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von moxon
    man bedenke aber das du mit einer unangepassten geschwindigkeit gefahren bist


    Wieso???


    Das erklär mir mal!

    Theorie ist, wenn man weiß, wie es funktionieren soll, aber es geht trotzdem nicht. Praxis ist, wenn es funktioniert, aber keiner weiß, warum. Bei uns ist beides vereint: Nichts geht, und keiner weiß warum!

    Einmal editiert, zuletzt von SmartyN15 ()


  • Da kam ich auch noch nicht hinter! :mmmm:


  • weis nicht wurde mir gestern im board so erklärt


    man muss das hinternis rechtzeitg sehen und anhalten könne


    ob das jetzt nen grünes männchen ist das leute rauswinkt ohne absicherung oder nen holzstück :D


  • nur das das bei den grünen ziemlich peng ist! Haben mich vorhin rausgewunken, ich stand noch nicht mal da sagter der schon - oh, Schroth Gurte, ich seh schon. Und Musik können sie laufen lassen. Die war natürlich wieder volle pulle

  • Zitat

    Original von moxon
    und was hatten se zu meckern ?


    Der hatte nicht gesehen das ich Schroth Gurte benutze, ist ja auch so schwer zu erkennen, blaue Gurte auf nem schwarzen Shirt! :rolleyes:


    Ich konnt dann aber sofort weiterfahren, zum glück. Felgen nicht eingetragen, Spurverbreiterung auch nicht

  • Tja, alte Threadschlampe, da hast du nun genau das nicht berücksichtigt, was ich immer wieder predige und was du selbst unterstützt ... Fahren auf Sichtweite und Anhalteweg!


    Insofern kommen moxons Unkenrufe sehr treffend ;) Wer im Glashaus sitzt ...


    Jetzt zu deiner Frage, YETI:


    Phryso hat die Antworten treffend formuliert, dem kann ich nichts hinzufügen, alle drei Punkte kommen in Frage, zu Letzterem ergänzend:


    3. zu "Verursachung eines Verkehrsunfalles" ist ergänzend zu sagen, dass es ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" seine könnte. Wer Ladung verliert und sich nicht kümmert, begeht im Falle eines Unfalles "Fahrerflucht".

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    Tja, alte Threadschlampe, da hast du nun genau das nicht berücksichtigt, was ich immer wieder predige und was du selbst unterstützt ... Fahren auf Sichtweite und Anhalteweg!


    Grundsätzlich hast Du recht. Allerdings war die Geschwindigkeit durchaus angepaßt: 50 km/h noch vor dem Ortseingangsschild. Mir wurde zum Verhängnis, dass ich vermutlich nicht ganz den passenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Benz eingehalten habe. Gleichzeitig starke Blendwirkung durch die tiefstehende Sonne. Mit noch mehr Aufmerksamkeit hätte ich vermutlich knapp vor der Holzbohle anhalten können. Das gebe ich zu. Aber ich behaupte mal ganz dreist, dass 80% aller Autofahrer Deutschlands in derselben Situation genauso über die Bohle gefahren wären, wie es mir passiert ist.


    Zitat


    Insofern kommen moxons Unkenrufe sehr treffend ;) Wer im Glashaus sitzt ...


    ....soll sich gefälligst im Dunkeln ausziehen....:lachwalzen:


    Moxons Behauptung, die Geschwindigkeit sei nicht angepaßt gewesen, ist aber definitiv falsch. Lediglich meine Aufmerksamkeit hatte wohl etwas gelitten nach einem dreistündigen Termin bei einer Kundin, in dem zig verschiedene Versicherungsfragen durchgeochst wurden. Das muß ich mir wohl vorwerfen lassen. Womit sich wieder bestätigt, was ich auch immer wieder sage: NIEMAND ist davor sicher, im Straßenverkehr mal einen Fehler zu machen.


    Zitat


    Jetzt zu deiner Frage, YETI:


    Phryso hat die Antworten treffend formuliert, dem kann ich nichts hinzufügen, alle drei Punkte kommen in Frage, zu Letzterem ergänzend:


    3. zu "Verursachung eines Verkehrsunfalles" ist ergänzend zu sagen, dass es ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" seine könnte. Wer Ladung verliert und sich nicht kümmert, begeht im Falle eines Unfalles "Fahrerflucht".


    Was ist aber, wenn derjenige den Verlust der Ladung nicht bemerkt hat, was ja z.B. bei großen, sehr lauten Traktoren mit Anhängern durchaus möglich ist. Da hört und sieht man das Herabfallen der Bohle nicht zwangsläufig.

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  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von Trecker
    3. zu "Verursachung eines Verkehrsunfalles" ist ergänzend zu sagen, dass es ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" seine könnte. Wer Ladung verliert und sich nicht kümmert, begeht im Falle eines Unfalles "Fahrerflucht".


    Was ist aber, wenn derjenige den Verlust der Ladung nicht bemerkt hat, was ja z.B. bei großen, sehr lauten Traktoren mit Anhängern durchaus möglich ist. Da hört und sieht man das Herabfallen der Bohle nicht zwangsläufig.


    also um den tatbestand "mangelnde ladungssicherung" kommt der 'traktorist' nicht herum. wäre die ladung 100% gesichert gewesen wäre keine bohle runter gefallen. ;)


    inwieweit man dann dem mann fahrerflucht vorwerfen kann wenn doch was runter fällt?? denn man merkt das in der tat nicht unbedingt, wenn es da nen balken vom anhänger haut.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    [OFFTOPIC]Waren das Dieter's Bohlen???[/OFFTOPIC]

    [OFFTOPIC]Ich glaube kaum, da erstens Tötensen etwas weiter weg vom Ort des Geschehens ist und zweitens der Dieter keinen Dachgepäckträger und keine AHK an seinem Ferrari hat. :D[/OFFTOPIC]

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  • Deutsches Recht, kompliziertes Recht...


    § 142 Abs. 2 Ziffer 2 StGB:


    Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
    1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
    2. berechtigt oder entschuldigt
    vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich
    nachträglich ermöglicht.


    Wenn er den Verlust der Bohle nicht bemerkt hat, ist er entschuldigt und darf somit zunächst straffrei weiterfahren, muss es aber nachträglich melden, wenn er zu Hause feststellt: Hoppla, da hab ich doch glatt meine Lieblingsbohle verloren...


    § 142 (3) StGB: Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu
    ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten
    (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt,
    daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift,
    seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines
    Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine
    ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch
    sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.


    Er weiß zwar (noch) nicht, dass er einen Unfall verursacht hat, muss jedoch damit rechnen, eine Gefahr für den Straßenverkehr verursacht zu haben, die zu einem Unfall führen kann. Unternimmt er nun nichts, läuft er Gefahr, wegen gefährlichen Einngriffs in den Straßenverkehr und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort belangt zu werden, wenn es zu einem Unfall kam.


    Die Gefahrenverursachung bringt ihn in eine Garantenpflicht, die Gefahr abwenden zu müssen. Macht er das nicht, begeht er die Straftaten durch Unterlassen.


    Vieleicht ist folgender Vergleich leichter zu verstehen:
    Eine Mutter, die zuschaut, wie ihr temporärer Lebensabschnittsgefährte ihre minderjährige Tochter vergewaltigt und nichts dagegen unternimmt, obwohl sie eine Garantenpflicht zum Wohle ihrer Tochter hat, wird wegen Vergewaltigung ihrer Tochter durch Unterlassen vor Gericht gestellt.

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  • soweit so gut. das gilt aber nur wenn ich weiß das ich 10 bohlen geladen habe und jetzt nur noch 9 habe...


    wenn wir die bohlen jetzt mal als "schüttgüter" sieht, also soviel aufgeladen wird wie drauf paßt, wie sieht es dann aus??


    denn beim abladen kann ich ja augenscheinlich nicht feststellen ob jetzt eine bohle, oder sogar mehr, fehlen...

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    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    so nun haut mich und schlagt mich.


    habe selber schon 2mal "ladung" auf der autobahn verloren, einmal, ok...keine ahnung was da los war, hab im lkw immer ne mülltüte wo ich meinen ganzen müll hinstopfe der halt so während der arbeit anfällt. diese tüte war damals noch hinter der beifahrersitzbank verstaut und es schaute lediglich die öffnung heraus. ich hab zur hälfte das beifahrerfenster offen und ganz das fahrerfenster (war sehr heiss) auf einmal macht es ein saugendes flutschendes Geräusch und weg war der beutel...lustig, dieser schmückte dann den standstreifen und zum teil auch die leitplanke.


    das 2te mal war etwas kritischer. LKW war wie so oft proppenvoll, ich tuckel mit meinen 90 die bahn lang, auf einmal sehe ich wie sich aus meiner ladefläche heraus ein sack mit nem federbett verabschiedet. (lasse bei kurzen strecken die plane oben, da ich ja eh nach 30km manchmal schon auslade, nixdestotrotz warsn fehler und seitdem mache ich jetzt auch die plane immer runter wenn das auto so voll ist...) so, das federbett wurde dann von nem hinter mir fahrendem 40 tonner erwischt , dieser gab mir erbost mit lichthupe verstehen dass es ihm doch nicht passe.


    so, in solch einer situation war es mein Fehler, gebe ich zu, aber das bett genau auf der bahn gelandet ist und es in dem sinne keine gefahr darstellt. (war ja in nem blauem sack verpackt) hätte es doch recht wenig sinn gemacht das bett zu entfernen, soll heissen, wenn ich die autobahnmeisterei gerufen hätte, bis die da gewesen wären, wären nur noch einzelne Gänsefedern übriggeblieben bzw dasselbe wär gewesen wenn ich zur nächsten polizestelle gerannt wäre.


    was macht man in einer solchen situation? nicht viel, oder?


  • Das ist hypothetischer Bereich.


    Das gilt auch, wenn du nur eine Bohle geladen hattest und diese fehlt dir nun.


    Natürlich könntest du auch 1.276 Bohlen geladen haben und an deinem Fahrtziel feststellen, dass nur noch 1.275 vorhanden sind.


    Wir bewegen uns in einem hypothetischen Bereich... es werden Eventualitäten abgewogen, aber niemand weiß genau,was geschehen ist. Dafür gibt es keine allgemeine Lösung, nur Hypothesen und als nichts anderes möchte ich meine Beiträge verstanden wissen.


    Wenn jetzt Yeti während des Zusammenstoßes von einer Person seines Vertrauens noch einen gepustet bekam, ist das ebenfalls hypothetisch, weil keiner dabei war.


    Liebe Leute, mann kann nicht alle "wenn und aber" einflechten, das geht einfach nicht.


    Wenn der Hund nicht gesch...en hätte, hätte er den Hasen gefanagen...

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