wenn Du selbst der Höchstbietende bist, dann kannst Du auch Dein Gebot zurückziehen. Der Anbieter muss damit einverstanden sein. Dann kann der Anbieter den letzten unterlegenen Bieter fragen, ob er zu seinem abgegebenen Gebot den Artikel haben möchte.
Das sind u.a. die Tricks der Anbieter, die hoffentlich irgendwann auffallen
Aber Wolfgang, interessiert dich das wirklich so stark, wie Dein Ex verkauft wird?