Angeklagt auf Schadensersatz!

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 5.862 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Kubek: Sagen wir es mal so, ich habe noch meine Zeugenaussage inkl. Beschreibung des Unfallhergangs gemacht und das war alles!
    Die Schreiben haben nur das Autohaus bekommen. Würden wir nicht jemanden von dem Autohaus kennen, wüssten wir wahrscheinlich garnichts...



    Trecker: So in etwa. Ich habe damals zum Unfall auch hier im Board geschrieben, dadurch wird auch mein "Bekannter" aufgedeckt ;)
    Hier der Link: Unfallfrage

    There are 10 types of people in the world;
    those who understand binary, and those who don't

    • Offizieller Beitrag


    Sicherlich gibt es Typen, die sich für die Besten halten - da stimme ich Dir vollkommen zu. Dies gibt es in jeder "Zunft"...


    Doch was haben wir hier? Scheinbar kennt er gerade das "berühmte oldenburger Urteil" nicht - dies spricht m.E. für seine nachlässige Arbeit, denn es wäre für ihn mehr als leicht gewesen, sich bezüglich der "Schutzkleidung" schlau zu machen.
    Auf der anderen Seite erkennt er die Zinsansprüche und die Ansprüche wegen möglicherweise erst später auftretender Körperschäden.


    Tja... wenn der RA es tatsächlich bezüglich des Helms "versemmeln" sollte, dann können sich die Beklagten freuen - und der Kläger kann dann gegen seinen RA vorgehen. Vielleicht bemerkt er es doch noch...

  • Ganz wichtig zum Thema Regreß des Kumpels:


    Wenn die Haftpflichtversicherung des Autohauses zur Zahlung verurteilt werden sollte, dann aufgrund der Tatsache, dass der zuständige Richter ein haftungswürdiges Handeln des Fahrers (also Kumpel) sieht. Die Haftpflichtversicherung kann aber NUR dann Regreßforderungen stellen, wenn der Fahrer sich grob fahrlässig oder in anderer Art und Weise, die in den Ausschlussklauseln der Versicherung festgehalten sind, verhalten hat.


    Gibt ihm der Richter z.B. eine Teil- oder auch die volle Schuld, weil er z.B. die Vorfahrt des Bikers aus Unachtsamkeit mißachtet hat, kann die Versicherung ihn nicht in Regreß nehmen. Hat er die Vorfahrt mißachtet, weil er betrunken oder zugekifft war, dann kann sie! Aber eben bis max. 5.000 Euro.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Wenigstens etwas positives!

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    • Offizieller Beitrag

    Richtig@Yeti
    Regress bis 10.000DM => ca. 5150 Euro, wenn sog. Obliegenheiten verletzt worden - wenn man so will: der Fahrer war berauscht und/oder er hat eine Unfallflucht begangen.
    IMHO muss die Haftpflicht aber erst kündigen und kann erst dann nur innerhalb eines Monats den R-Anspruch stellen. IMHO II es können sogar 2x 5150 Euro gefordert werden, wenn 2 Obliegenheiten verletzt wurden: besoffen fahren und sich dann vom Unfallort verp****n :D


    Wollte den Regress nicht so genau - auch wenn das hier ein fiktiver Fall ist ;) - ansprechen, um dem "Bekannten" etwas unterzustellen, aber nun ist es in der Welt...


    ...dennoch: es gibt noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Auch beim "Teilweisen Obsiegen" muss man zahlen... sorry, @Threadsteller, aber umsonst wird die Angelegenheit nur, wenn der Kläger "verliert".

  • Si
    Und was würde so n Gericht kosten bei einer Niederlage? Der Anwalt wird doch sicher von der Versicherung gezahlt?!

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • gelöscht

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

    Einmal editiert, zuletzt von lpi ()

  • Uns wurde gesagt, dass wohl in keinem Fall Kosten auf uns zukommen...

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  • Da nach meinem Rechtsempfinden lediglich die Haftpflichtversicherung des betreffenden Kfz die Beklagte sein kann, wird diese einen erfahrenen Juristen aus ihrer eigenen Rechtsabteilung antreten lassen. Nur, wenn Ihr, bzw. das Autohaus ebenfalls offiziell als Beklagte im Zivilprozess auftreten, benötigt Ihr einen Anwalt. Dann allerdings können bei ungünstigem Ausgang auch Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten sowie die Prozeßkosten der Kläger auf Euch zukommen. Deren Höhe richtet sich in festen Größen nach dem zu verhandelnden Streitwert.

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    • Offizieller Beitrag

    YETI
    Beklagte sind ebenfalls der Halter und der Fahrer
    Ansonsten:

  • So, bin nun als Zeuge im Amtsgericht vorgeladen.


    Kann mir jemand ungefähr sagen wie das in etwa ablaufen wird? Kann mir darunter nämlich garnichts vorstellen.


    Muss ich dabei auch irgendwas beachten? Tipps wären nett :)

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  • Zitat

    Original von Xeno
    So, bin nun als Zeuge im Amtsgericht vorgeladen.


    Kann mir jemand ungefähr sagen wie das in etwa ablaufen wird? Kann mir darunter nämlich garnichts vorstellen.


    Muss ich dabei auch irgendwas beachten? Tipps wären nett :)


    Info Justizministerium Bayern


    Ein m.E. ein guter Flyer, der die von dir erwartete Rolle knackig wiedergibt.


    Beachte die Hinweise zum Zeugnisverweigerungsrecht, es geht wohl um deine Verlobte und auch in Zivilsachen hast du dies, wenn ihr durch deine wahrheitsgemäße Aussage Nachteile drohen.


    Dein Auftreten sollte der Achtung vor einem Gericht gerecht werden, dazu gehört neben sauberer und akzeptabel-bürgerlicher Kleidung auch eine höfliche Ansprache (nicht dass ich dir hiermit unterstellen wollte, dass dies nicht Standard bei dir sei) ;)


    Wenn du etwas nicht verstehst (auch eine Frage), frage einfach nochmal nach.


    Wenn du dich von einem Rechtsanwalt angegriffen fühlst, sage das offen dem Richter und frage ihn, ob du dir das gefallen lassen musst. Immer offen und freundlich dabei bleiben.


    Sei niemals beleidigt, wenn der "gegnerische" Rechtsanwalt versucht, an deiner Glaubwürdigkeit herumzumäkeln. Das wird er sicherlich versuchen! Dies ist eine legitime Taktik, die immer dann aufgefahren wird, wenn die Gegenseite "in der Sache" nicht mehr viel aufzubieten hat. :D


    Wenn man dir vorhält, dass du in einer früheren Aussage/Schriftsatz etwas anderes angegeben hattest, als du nun erzählst, bitte darum, dir das nochmal vor zu lesen. Es ist keine Schande einzugestehen, dass man sich heute nicht mehr genau erinnern kann und einzuräumen, wenn man die "frühere" aus frischer Erinnerung gemacht hatte und man sich deshalb sicher ist, dass diese richtig ist (wenn es denn so ist).


    Lasse dich nicht auf Schätzungen ein, wenn du nicht sicher bist. Wie das ausgehen kann, habe ich in dem Parallelthema angerissen, wo es um den Unfallhergang und die Verursacherfrage ging.


    Die WAHRHEIT ist und bleibt das A+O, auch wenn man nicht vereidigt wird, ist eine "uneidliche Falschaussage" vor Gericht ein schweres Vergehen, vergiss das nie.... und Lügen haben bekanntlich kurze Beine ... aber das machst du ja nicht.


    ...und bedenkt eines immer: Man wird nicht automatisch zum "schlechten Menschen", wenn man vor Gericht "verloren" hat. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Wenn man "verliert", ist dies niemals ein Gesichtsverlust, dann kann man es auch unter "Pech gehabt" verbuchen. Niemand unterstellt einem "Lügengeschichten", wenn man unterliegt.


    Viel Glück und informiere uns, was daraus geworden ist...


    ...von Trecker, der locker mal Sprüche zu diesem Thema ablassen kann aber dennoch nie vergessen hat, wie sein erster Auftritt vor dem Gericht ausgesehen hat :rolleyes:

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  • Danke Trecker für deine Ausführung :)
    Aber diese würde doch nur eine Gerichtsverhandlung betreffen?


    Ich habe ja nur eine Zeugenvorladung bekommen, wird diese getrennt von der Gerichtsverhandlung behandelt? Klingt nämlich so, da meine Freundin nicht geladen ist.


    Und dass ich die Wahrheit sagen muss, ordentlich Bekleidet und höflich ´sein sollte, ist ja bereits meine normale Erscheinungsweise, von daher selbstverständlich.


    Und mit meiner Freundin bin ich nicht verlobt, auch wenn ich über 5Jahre mit ihr zusammen bin...


    Achja, die Vernehmung wäre um 9:30, wie lange dauert sowas im Durchschnitt?


    Das Amtsgericht ist leider gleich um die Ecke, deshalb werde ich kein Fahrtgeld bekommen, und in der Arbeit fange ich normalerweise auch erst um 10:00 an.



    Und wenn ich an einer seperaten Zeugenbefragung teilnehme, müsste ich dann auch noch vor Gericht aussagen?

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  • ...ich ging davon aus, dass du zur Hauptverhandlung geladen wurdest.


    Im Prinzip gilt allerdings das gleiche. Lieber etwas zu früh, als zu spät da sein. Wenn vor dir noch jemand geladen ist, kann sich das zeitlich ein wenig nach hinten verschieben.


    Wenn du zu spät zur Arbeit kommst, macht das nichts, du erfüllst eine staatsbürgerliche Pflicht. Dennoch solltest du vorher mit dem Arbeitgeber abklären, ob du dann Verdienstausfall hast und dir das bescheinigen lassen. Genaueres hierzu müsste auf der Ladung stehen.


    Wie lange das dauert, wird auch davon abhängen, wie schnell du den Hergang begreiflich machen kannst. Ich kenne Richter, die bauen ganze Straßenzüge mit Büchern nach und lassen mit kleinen Modellautos darin herumfahren :D

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  • Nö... :heul:


    Ok, also dann ist ein Richter auch von der Partie, gut zu wissen :) Gleich mal anrufen ob sie den Termin verschieben können.



    EDIT: Ok, grad angerufen, ist doch die Hauptverhandlung ... WTF! Aber es liegt eine Terminverlegung vor, mal abwarten. *nicht hin will, bibber*

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    2 Mal editiert, zuletzt von Xeno ()

    • Offizieller Beitrag

    Da passiert Dir doch nix, Alter :eieiei2:


    Falls es doch um 9.30h losgehen sollte, werdet Ihr die Ersten sein ;) Da der Streitwert hier unter 5.000 Euronen liegt ist das AG (Amtsgericht) sachlich zuständig. Also wir die Veranstaltung nur von einem einzigen Richter "geleitet", der vor der Verhandlung bestimmt noch 'nen kleinen Smalltalk mit den Anwälten durchziehen wird. Schließlich kennt er seine Pappenheimer =)


    Selbstverständlich kann es u.U. etwas heißer werden, dennoch darfste nichts persönlich nehmen...
    ...hatten mal 'nen Fall vor'm AG, da meinte der Beklagte zum Kläger-RA (er wurde aber auch von ihm gereizt :rolleyes: ), er höre sich an, wie seine Ex-Frau. Der Richter fand den Spruch nicht so lustig :D
    Also schön gepflegt substantiiert vortragen und gut ist.



    @Gutachten
    Das Gericht bezieht sein Wissen auf S A P U Z - Sachverständigengutachten, Augenscheinnahme von Gegenständen, Parteivernehmung, Urkunden und Zeugenaussagen.


    Normalerweise wird bei strittigen Unfallgeschehen ein Gutachten in Auftrag gegeben - kann sein, dass der Kläger ein solches hat. Hab' deswegen nachgehakt ;)