Mal hier eine frage nebenbei .
Ab welchem Geldbetrag bzw. die Höhe der Tagessätze gild man als vorbestraft?
Eine entfernte Bekannte hat mir erzählt das ihr Freund sich mit der Polizei angelegt hat wärend einer Standartverkehrskontrolle und nun eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung erhalten hat weil er die beamten etwas unschön von der seite angepöpelt hat . Er soll 450 Euro zahlen 30 euro a weis weis ich . Wäre er da schon vorbestraft ?
zweite Frage
In wie weit kann er belangt werden wenn er gegen eine angeordnete Blutentnahme angeht . meine bekannte hat erzählt das er sich geweigert hat und die im Krankenhaus in festgebunden haben .
mfg