Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 7.731 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von DJ_Miracle.

    • Offizieller Beitrag

    Hie leidet wer unter Profilneurose! :rolleyes: :bla: :bla:


    So lief das hier immerab.


    Paßt alles, kein Problem, scheiß Nörgler.


    Und es kam nie etwas bei raus.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von DJ_Miracle
    *omfg* Aber mal Off Topic:


    Bisher sollten in D schon zwei S15 rum stehen ;)



    stehen ja, aber wohl hat noch keiner eine Deutsche Zulassung oder? Mit 5000 bis 10000Euro soll die ja moeglisch sein. Keine auch eine S15 mit US-Army Zulassung in D.

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

  • Zitat

    Original von Lenny
    Die Zulassung für Mitbringsel bei Umzug ist um einiges einfacher als eine komplette Erstzulassung des Fahrzeuges in D, bei Import zum Bsp.


    Der US-Typ muss keine Abgasgutachten und Abnahme von Einzelteilen machen lassen. Es muss "nur" "funktionieren".


    das weiss ich nicht, aber die s15 die meine, hat auch eine US (army) zulassung und da ist (oder war zur meiner zeit) das wirklich einfach, da das kein wirklich gejuckt hat. ;)

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.


  • ich denke schon das es auch mit weniger als 5000€ möglich ist, man muss nur tüver finden die nicht für jeden scheiß gleich nen gutachten wollen ;)

  • heisst, das, wenn ich meinem kumpel sage er soll mir innen USA ne S15 besorgen und die mir hei rüber schicken, könnte ich sie so einfach zulassen oO?

    ICH BIN FÜR GRÖßERE SIGNATUREN
    Mein Penis hat sich dank meines Autos um 25% vergrößert :perfekt:
    ....denk drüber nach....

    Einmal editiert, zuletzt von Siccario ()

  • Zitat

    Original von Siccario
    heisst, das, wenn ich meinem kumpel sage er soll mir innen USA ne S15 besorgen und die mir hei rüber schicken, könnte ich sie so einfach zulassen oO?


    NEIN !
    ich bezweifel auch das welche die von den usa hier hergezogen sind und den wagen mitgebracht haben keine §21 abnahme machen müssen :mmmm:

  • Zitat

    Original von Siccario
    heisst, das, wenn ich meinem kumpel sage er soll mir innen USA ne S15 besorgen und die mir hei rüber schicken, könnte ich sie so einfach zulassen oO?


    ich glaube der wird kaum eine S15 in den USA finden. ;) Die S15 die meine kommt auch aus Japan, da die ja nur dort verkauft wuerde. :D

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa Rulf ()


  • die sagen die leute die das machen. :D



    schau mal hier:


    http://rotary.japan-imports.de/new_forum/viewtopic.php?t=42&postdays=0&postorder=asc&start=0



    S15 in de oder ö angemeldet?

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

  • ja klar, ich sag ja auch MIT dem richtigen prüfer :D :D :D

  • Naja, die Spec S S15's bekommst recht günstig (UK, JP) und hast den Unschlagbaren Vorteil dass Du dann auf SR20DET umabuen kannst inkl. dem S14 5 Gang und ohne Probs das Abgasgutachten hast. Scheinwerfumbau ist auch kein Ding, somit steht ner S15 eigentlich nix im Weg. Aber es is wie immer...die meisten stellen sich nen Import viel zu schwer vor....und schrecken evtl. vor dem Aufwand zurück.

  • selbst wennde einen prüfer findest , der das unter 5000€ einträgt heißt es nicht dass legal ist, nur weil ein tüv siegel drauf ist.
    sollte jemand nachhaken und herausfinden, das benötigte abgasgutachten nicht vorlagen bei der eintagung so ist die null und nichtig und somit besitz der umbau dann keine abe und natärlich auch keinen versicherungsschutz.
    beides sehr delikate angelegenheiten, sollte die miser an hand eines unfalles mit personenschaden ans tageslicht kommen.


    und jetzt kann nicht gesagt werden wir wälzen die gesamte schuld auf den prüfer ab.
    denn man kann schon für einen zu lauten endschalldämpfer welcher mit einer angegeben db eingetragen ist bzw. ein gutacten für diese vorliegt, belangt werden, sofern der die werte nicht einhält.
    ist haftig aber man kennt ja unwissenheit schützt vor strafe nicht.
    daher sei vorsichtig, machs legal oder lass es.



    mfg rom


  • hab ja nie bezweifelt das man eim abgasgutachten braucht.. dennoch liegen viele andere sachen im ermessen des prüfers.
    zb ein lichttechnisches gutachten für die SW... wenn man beim umbau projektoren mit E prüfzeichen nimmt ist die welt eigendlich in ordnung, jedoch fordern viele prüfer immer noch ein lichttechnisches gutachten...


    das ganze thema hier nun in epnischer breite zu enfalten hab ich kb :finger:

  • BlackBurn


    Zitat

    wenn man beim umbau projektoren mit E prüfzeichen nimmt ist die welt eigendlich in ordnung


    So net ganz richtig ;) Die Ausrichtung zur Straße ist relevant und die Projektoren haben nur ein E Prüfzeichen OHNE vorgelagerte Scheibe, egal ob klar oder nicht