folgender fiktiver fall:
jemand parkt sein gefährt auf dem Grundstück der örtlichen universität aus diversen nichts zur sache beitragenden gründen.
beim aufsuchen des Fahrzeuges stellt der besitzer fest, dass ein wisch unter dem scheibenwischer klebt, welcher eindeutig nicht von der stadt/GVD sondern offensichtlich von der universität/ihren erfüllungsgehülfen selbst erstellt wurde mit einem Zahlungsbescheid sowie der androhung, dass bei nicht-zahlen weitere kosten entstünden (sowie der androhung der abschleppung im wiederholungsfall).
bislang ging ich davon aus dass strafzettel nur die stadt ausstellen darf und von privatgrundstücken nur abgeschleppt werden darf. wie ist das bei einer universität? gibts da ne sonderregelung? gehört ja auch irgendwie zum "städtischen organ"
gruß