wer darf strafzettel ausstellen?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 10.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von DOC AL.

  • folgender fiktiver =) fall:


    jemand parkt sein gefährt auf dem Grundstück der örtlichen universität aus diversen nichts zur sache beitragenden gründen.


    beim aufsuchen des Fahrzeuges stellt der besitzer fest, dass ein wisch unter dem scheibenwischer klebt, welcher eindeutig nicht von der stadt/GVD sondern offensichtlich von der universität/ihren erfüllungsgehülfen selbst erstellt wurde mit einem Zahlungsbescheid sowie der androhung, dass bei nicht-zahlen weitere kosten entstünden (sowie der androhung der abschleppung im wiederholungsfall).


    bislang ging ich davon aus dass strafzettel nur die stadt ausstellen darf und von privatgrundstücken nur abgeschleppt werden darf. wie ist das bei einer universität? gibts da ne sonderregelung? gehört ja auch irgendwie zum "städtischen organ" ?(


    gruß

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

    • Offizieller Beitrag

    Gibts an dem Parkplatz ein Schild 'Hier gilt die StVo'?

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • nein, ist eine nebenstraße; am rand sind quer zur fahrbahn parkplätze + in gewissen abständen schilder mit "privatgründstück der universität... parken nur mit berechtigungsplakette..." oder so ähnlich. also im grunde eine ganz normale straße ?( ob anlieger frei müsst ich nochmal schaun, aber vermutlich schon da sich in der dieser nebenstraße eigentlich nichts außer den parkplätzen befindet gg.

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  • Jain.


    Die Universitäten (zumindest in NRW) sind seit dem Hochschulfreiheitsgesetz (ebenfalls NRW) eigene Institutionen, die nicht mehr dem Land unterstellt sind. Wie das bisweilen in anderen Ländern gehandhabt wird, kann ich leider nicht beurteilen.


    Allerdings gehören Grundstück sowie sämtliches Immobilien weiterhin dem Land.


    Die Frage ist, wer nun den Strafzettel ausgestellt hat? Schau doch mal drauf, obs von der Hochschulwache oder sonst einer Organisation kommt.

  • stammt von der uni selber.


    ich hätte den wahrscheinlich auch ohne nachzudenken gezahlt wenn nicht dieser eigentlich unseriöse zusatz "bei nichtzahlen entstehen weitere kosten für Sie" dabei gewesen wäre. müsste ja eigentlich erstmal ne mahnung kommen, kann ja vom wind weggeblasen worden sein =)

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  • Wo ist die Zahlung hinzuleisten?


    Das erinnert mich an die alten "Zahlkarten", die es auch mal in Hessen gab, Busfred wird sie nicht mehr kennen. Auf diesen stand ebenfalls: "Bei Nichtzahlen entstehen weitere Kosten". Die weiteren Kosten bestehen aus den Verwaltungsgebühren für das Bußgeldverfahren, weil bei Nichtbezahlung das angebotene Verwarnungsgeld nicht akzeptiert wurde.


    ... Sei vorsichtig, Huba! Ähnliche Dinge gibt es noch, Beispiele:


    Widerrechtliches Parken auf Bahnbetriebsgelände:
    Die "Knöllchen" werden vom "Bahnhofsvorsteher" geschrieben und die Zahlungsaufforderung geht an das Eisenbahnbundesamt nach der EBO (Eisenbahnbetriebsordnung).


    Flughäfen:
    Aufgrund einer Kommunalsatzung der Stadt Frankfurt wurde der Flughafenbetreiber des Frankfurter Flughafen (Fraport) ermächtigt, auf seinem Eigentum Parkscheinautomaten aufzustellen, für die Kurzzeitparkplätze vor seinen Terminals, die ihm zwar gehören, jedoch öffentlicher Verkehrsraum sind. Die höchstzulässige Parkzeit (15 Min) wird von Fraport-Personal überwacht. Bei Überschreitung zeigt dieses Personal nach der StVO an (vgl. öffentlicher Verkehrsraum) und das Verwarnungs-/Bußgeld geht an die Stadt Frankfurt. Die Parkgebühren für den Parkscheinautomat kassiert die Fraport! Beide verdienen gutes Geld damit.


    Könnte es für die Uni auch eine so oder so ähnliche Kommunalsatzung geben?


    Übrigens:


    Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen darf Jedermann. Einen Hinweiszettel dranhängen auch. In die eigene Tasche kassieren allerdings nicht.

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  • Zitat

    Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen darf Jedermann. Einen Hinweiszettel dranhängen auch. In die eigene Tasche kassieren allerdings nicht.


    Die Frage ist ob dem auch nachgegangen wird wenn irgendjemand anruft, das in der Stadt ein Auto falsch geparkt steht.
    Auf unserem Firmengelände dürfen wir nicht abschleppen lassen oder gar Geld nehmen. Wir können nur den freundlichen Hinweis geben, das das Parken hier nicht erlaubt ist...Allerdings wenn es zu krass wird, können wir das O-amt (sprich Politesse) einschalten. Aber die laufen seit letztem Jahr sowieso 3x täglich Streife..von daher gehts :D



    Aber die Regelungen sind in den Bundesländern alle verschieden...

    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so!"


    Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.

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  • Zitat

    Original von Trecker
    Wo ist die Zahlung hinzuleisten?


    Das erinnert mich an die alten "Zahlkarten", die es auch mal in Hessen gab, Busfred wird sie nicht mehr kennen. Auf diesen stand ebenfalls: "Bei Nichtzahlen entstehen weitere Kosten". Die weiteren Kosten bestehen aus den Verwaltungsgebühren für das Bußgeldverfahren, weil bei Nichtbezahlung das angebotene Verwarnungsgeld nicht akzeptiert wurde.


    Zahlung ist zu leisten an die uni selbst, mit angabe des nummerschilds. trotzdem müsste doch eigentlich erstmal eine mahnung kommen, oder? letztlich wird ja niemand nachweisen können dass der strafzettel von mir am fahrzeug aufgefunden wurde...


    btw prinzipiell zahl ich die dinger ja auch immer, aber das war abends um 18 Uhr wo in dieser nebenstraße definitv kein uniangestellter mehr auf einen dort freigehaltenen parkplatz angewiesen ist...

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  • Okay, Huba,


    ...dann könnte es natürlich auch privatwirtschaftliche Vertragskonstellationen treffen.


    Schau mal bitte nach, ob dir diese Seite weiter hilft: Uni Freiburg parken

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  • hm steht leider nix über unrechtmäßiges parken drin ?(


    naja ich wart mal ob was kommt. danke euch jedenfalls mal ;)


    gruß

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  • Ich dachte eher daran, dass es irgendwo öffentlich gemacht ist oder in den Einschreibungsunterlagen steht: "Wer dort parkt, akzeptiert die Parkgebühren" ... oder so ähnlich.


    Das könnte dann so sein, wie die "Vertragsstrafe", die man ans Kaufhaus zahlen muss, wenn man beim Ladendiebstahl erwischt wird.


    OK, der Vergleich hinkt, aber mir fiel auf die Schnelle nichts besseres ein...

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    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • Zitat

    Original von Trecker
    Das könnte dann so sein, wie die "Vertragsstrafe", die man ans Kaufhaus zahlen muss, wenn man beim Ladendiebstahl erwischt wird.


    *noch nie was geklaut hat* 8o


    naja ich versteh schon was du meinst. werde jetzt aber einfach mal abwarten was/ob was kommt. danke dir ;)

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  • Hi, mal grundsätzlich zu dem Problem, das auch andere mal teffen könnte, denn mit einem Navara z. B. findet man garantiert in Städten eher selten einen geeigneten Parkplatz.


    "Strafzettel" im eigentlichen Sinne dürfen nur nach gesetzlichen Vorschriften angebracht werden (z. B. nach der Straßenverkehrsordnung bzw. den entsprechenden Ordnungswidrigkeitsvorschriften). Wer diese "Knöllchen" anbringen darf, ist auch klar geregelt:
    Nur "Personen des öffentlichen Rechts", also Polizisten oder z. B. städt. Bedienstete des Ordnungsamtes. Diese Regelungen betreffen alle öffentlichen Verkehrsflächen (diese müssen entsprechend "gewidmet" sein).


    Auf Privatflächen kann aber die Straßenverkehrsordnung auch gelten, wenn ein entsprechendes Schild sichtbar angebracht ist. Dort wird aber normalerweise (z. B. auf dem Aldi-Parkplatz) keine Politesse Knöllchen verteilen, sondern der Hinweis "StVO" bezieht sich hier auf die Verkehrsregeleung, also z. B. "rechts vor links" usw.


    Auf privaten Flächen oder zwar z. B. landeseigenen, aber nicht allgemein zugänglichen Flächen kann der Eigentümer sehr wohl durch entsprechenden Hinweis (Schild, gut sichtbar) "Nutzungsentgelte" verlangen oder auch kostenpflichtig abschleppen lassen.


    Es ist dann auch durchaus möglich und sicher zulässig, wenn (private) "Hinweiszettel" unter den Wischer geklemmt werden. Diese dürfen aber niemals auch nur den Eindruck einer irgendwie "amtlichen" Urkunde erwecken. Sie müssen klar erkennbar den Absender tragen und den Hinweis auf den Rechtsgrund. Wenn also ein Privater einen Zettel als "Strafzettel" tituliert, dann ist das "Amtsanmaßung" und strafwürdig.


    Für eine Rechtswirksamkeit von "Nutzungsentgeltforderungen" muss aber der Anspruch klar zugehen. Das heißt: Derjenige, der ein Nutzungsentgelt haben möchte, muss (unabhängig von dem Zettel, der ja vom Wind weggeweht sein kann) seine Forderung erst einmal nachweislich zustellen an den Zahlungspflichtigen.


    So sieht`s aus.


    Enno

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