Hallo,
ich wurde vor kurzem beim Überholen auf der Landstraße geblitzt. Auf dem Foto ist mein Fahrzeug deutlich auf der linken Spur zu erkennen. Auf der rechten Spur ist etwas nach hinten versetzt noch ein Teil des überholten Autos zu sehen.
Mir ist klar, daß der Sachverhalt offensichtlich ist und ich diesbez. auch nicht irgendeine blöde Geschichte bringen kann. Aber ich habe mal gehört, daß rein rechtlich Blitzfotos nur dann als Beweismittel zugelassen sind, wenn nur ein Fahrzeug darauf abgebildet ist. Ist das wirklich so?
Vielen Dank im voraus!
Gruß, Matthias