Zwei Autos auf Blitzerfoto

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 24.220 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

  • Hallo,


    ich wurde vor kurzem beim Überholen auf der Landstraße geblitzt. Auf dem Foto ist mein Fahrzeug deutlich auf der linken Spur zu erkennen. Auf der rechten Spur ist etwas nach hinten versetzt noch ein Teil des überholten Autos zu sehen.


    Mir ist klar, daß der Sachverhalt offensichtlich ist und ich diesbez. auch nicht irgendeine blöde Geschichte bringen kann. Aber ich habe mal gehört, daß rein rechtlich Blitzfotos nur dann als Beweismittel zugelassen sind, wenn nur ein Fahrzeug darauf abgebildet ist. Ist das wirklich so?


    Vielen Dank im voraus!


    Gruß, Matthias

  • Kommt auf die benutzte Überwachungstechnik an. Da du das Foto schon hast, gehe ich davon aus, dass dies mit dem Anhörungsschreiben versandt wurde.


    Die meisten Bußgeldbehörden teilen darin mit, welches "Beweismittel" angewandt wurde. Schau mal nach und teile den benutzten Gerätetyp mit.


    Wenn es Radartechnik war, könnte bei älteren Geräten etwas machbar sein. Diesen Hinweis gebe ich nur, weil hierbei tatsächlich Fehlmessungen möglich sein können, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig im Messerfassungsbereich waren. Wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind, muss dies nicht zwangsläufig sein, kann aber sein.


    Die Feinbeurteilung wäre Sache eines erfahrenen Fachanwaltes oder eines Gutachters bzw. Zeugen mit Sachverstand.


    Ich gebe allerdings wenig Hoffnung, wenn das Bedienpersonal "echte" Landespolizei war, weil diese Leute "Zeugen mit Sachverstand" sind und offensichtliche Fehlmessungen bei der Bildauswertung rausschmeißen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich gesagt sehe ich da relativ gute Chancen.


    Aus was wurde denn geblitzt?


    @ Trecker


    Wir werten doch sowas kaum noch aus, außer Laser, XV2 oder ähnlichem. Der Film wird doch nur noch zum RP geschickt.


    Bei 2 KFZ in selber Richtung würde ich persönlich Einspruch einlegen.

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten!


    Das Gerät stand auf einem Stativ zwischen den Alleebäumen am rechten Fahrbahnrand und war vom Typ "Traffipax".


    Da ich am Montag für zwei Wochen in den Urlaub fliege und keine Zeit mehr habe, die Sache einem Anwalt zu übergeben, habe ich mal ein bißchen Google bemüht und den Pflichtangaben im Anhörungsbogen folgenden Widerspruch beigefügt:


    Durch die Messung meines Fahrzeuges auf der Überholspur (linke
    Spur) ist von einer Abweichung des vorgeschriebenen Messwinkels
    auszugehen. Dieser geometrische Messwinkelfehler führt zu einer
    Abweichung in der gemessenen Geschwindigkeit zu ungunsten des
    Betroffenen (Verkürzung des Messwinkels bei Überholmanövern
    und Spurwechseln). Weiterhin kann durch das auf dem Frontfoto
    ebenfalls abgebildete und im Messbereich des Radar erfasste
    zweite Fahrzeug nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass
    die Messimpulse tatsächlich von meinem Fahrzeug stammen und
    nicht durch Reflexionen verursacht worden sind. Das verwendete
    Radargerät "Traffipax" gilt wegen seiner hohen Sendefrequenz
    gegen Reflektionen des Radarstrahls an Reflektoren als anfällig.
    Die genannten Ursachen für Messfehler wurden für das verwendete
    Radargerät "Traffipax" u.a. in einem Testbericht des ADAC
    zu Fehlerquellen bei der Verkehrsüberwachung mit Radar nachgewiesen
    und in diversen Gerichtsurteilen bestätigt.


    Na mal schauen, was von denen jetzt kommt?!


    Ziemlich cool fand ich allerdings, daß man den Anhörbogen mit den zugesandten Zugangsdaten unter http://www.polizei.brandenburg.de online ausfüllen und alle Daten inkl. der Fotos abspeichern kann. Anbei mal ein Foto zur Veranschaulichung der Situation.


    Und hier noch ein paar hilfreiche Links:


    http://www.adac.de/images/ADAC…rmessungen_tcm8-13951.pdf
    http://www.radarfalle.de/techn…ungstechnik/traffipax.php
    http://www.ra-buechner.de/schw…e/UUS83-Me%DFger%E4te.php
    http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/75921.html&docid=1-75921
    http://www.gansel-rechtsanwael…digkeitsmessverfahren.php


    Viele Grüße und drückt mir mal die Daumen, Matthias

  • moin



    der text ist nicht schlecht.


    aber man erkennt zweifelsfrei das du geblitzt worden bist.


    aber die theorie mit dem winkel und so ist gut :respekt:



    Mfg Martin

  • Hallo Martin,


    Zitat

    Original von Bo 999
    aber man erkennt zweifelsfrei das du geblitzt worden bist.


    das bestreite ich ja auch nicht ;)



    Zitat

    Original von Bo 999
    aber die theorie mit dem winkel und so ist gut :respekt:


    Das habe ich mir aus den angegebenen Links zusammenkopiert, alleine wäre ich da auch nicht drauf gekommen.


    Viele Grüße, Matthias

  • Was macht :pol: jetzt ;)


    sie fragt den andren fahrer wie schnell waren sie den?


    der bekommt schiss und sagt :" Ja wie vorgeschrieben, der andre Trängelte schon ohne ende, und ist dann sehr schnell dran vorbei"


    Und Zack bist gef****

  • Da kommst du auf alle fälle durch, hab so ein Foto schon 2 mal gehabt wo ein anderer hinter mir zu sehen war.


    Da bin ich bei beiden Fotos mit Widerspruch, ohne zu zahlen, durch gekommen.


    Weil es nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte ob es nicht durch den nach folgenden ausgelöst wurde, so hat mein Rechtshelfer argumentiert.


  • ich denk mal nicht das die sich den Aufwand machen...dann haben die ja insgesamt mehr Kosten als was die reinbekommen

  • Du kannst nicht zu schnell gewesen sein,um 'nen Smart zu überholen,kann man nie zu schnell sein.Und lässige Poser-Optik :D :perfekt:

  • Vielen Dank für den positiven Zuspruch, das macht mir ja Hoffnung.


    Ich denke auch nicht, daß die sich die Mühe machen, den anderen Autofahrer zu ermitteln und als Zeugen zu befragen, zumal es ja nicht mal um Fahrverbot oder Gefährdung geht. Abgesehen davon ist das Nummernschild des Smart gar nicht vollständig auf dem Foto zu sehen.


    Jetzt geht's erstmal in den Urlaub und danach werde ich ja sehen, was kommt bzw. ob überhaupt noch was kommt. Ich halte Euch auf dem Laufenden ...


    Viele Grüße, Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Tschuldigung ...


    Du sagst du warst zu schnell.


    Du gibst es hier zu.


    Aber den Arsch in der Hose, einfach die Strafe zu latzen, nur weil das Auto, das du überholt hast, zufällig auf dem Foto auch drauf ist, hast du nicht.


    Das finde ich arm.

  • also mich habense auch mal beim überholen geblitzt und ich hab des dan abgestriten usw. und hab mir an anwalt genommen am ende kamm raus das des foto nicht gewertet werden darf da es auserhalb der mess zone liegt ... da ich ja auf der gegenfahrbahn wahr mfg madin

    :engel: Die straße brennt, es raucht... ein Micra ist aufgetaucht! :engel:


  • Das ist nicht in Ordnung, was du schreibst, auch wenn ich deine Sichtweise sehr gut verstehe. Auch wenn Tisie eingesteht, zu schnell gewesen zu sein, darf er doch wohl erwarten, dass für die Festlegung des Bußgeldes ein korrektes Messergebnis zugrunde gelegt wird. Letztendlich kann 1 km/h mehr oder weniger entscheidend für die Höhe sein und ob oder wie viele Punkte es geben könnte.


    Dies ist hier etwas anders gelagert als der übliche "bin geblitzt worden, was kann ich tun - Fred".


    @ Busfred:


    Bist du dir sicher, dass die Fotos nicht mehr ausgewertet werden? OK, mein Praktikum bei der PASt ist ne weile her, aber ich kann mich noch erinnern, dass die älteren Multanova und Traffipax Geräte einen "Range"- Schalter hatten und wenn der auf "short" eingestellt war, wurden bei der manuellen Auswertung alle Bilder auf der Parallelspur rausgeschmissen. Ich sehe das nicht anders als ein "Überholerfoto".

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    • Offizieller Beitrag

    Hm.


    Von der Warte aus gesehen hast du Recht.


    Sollte es wirklich so beabsichtigt gewesen sein, dann tut mir die Aussage " Das ist arm " leid, Tisie.

  • Hallo Dominic,


    Zitat

    Original von Dominic
    Hm.


    Von der Warte aus gesehen hast du Recht.


    Sollte es wirklich so beabsichtigt gewesen sein, dann tut mir die Aussage " Das ist arm " leid, Tisie.


    Entschuldigung angenommen ;)


    Es ist tatsächlich so, wie Trecker schreibt (danke dafür :perfekt: ), siehe auch mein Einspruchs-Text ... es geht mir um den Nachweis einer korrekten Messung und wenn dieser erbracht werden kann, löffel ich die Suppe, die ich mir selbst eingebrockt habe, auch aus - keine Frage. Aber dann möchte ich eben nicht noch eine zusätzliche Kelle vom Gesetzeshüter aufgetan bekommen.


    Bei einem Unterschied von 7km/h würde ich nur einen statt drei Punkte bekommen und müßte 35€ weniger Bußgeld bezahlen (na, wieviel war ich zu schnell? :mmmm: :D). Dabei sind mir die Punkte eigentlich egal (mein Punktekonto ist leer) und ich bin auch nicht der Typ, der um jeden Cent feilscht, aber die Strafe sollte schon gerecht sein.


    Trotzdem würde ich mich natürlich freuen, wenn das Verfahren ganz eingestellt wird und jeder der in dieser Situation etwas anderes behaupten würde, wäre meiner Meinung nach nicht ehrlich.


    Viele Grüße, Matthias

    • Offizieller Beitrag

    @ Trecker


    Wie lange ist denn das Praktikum her?


    99' wurde noch manuell bearbeitet. Seit ein paar Jahren gehen die Filme komplett nach Kassel. So ist mein Kenntnistand.


    @ Tisie


    Auf eine korrekte Messung hast du ein Recht. Ich würde es auch probieren.

  • Zitat

    Original von Trecker
    Letztendlich kann 1 km/h mehr oder weniger entscheidend für die Höhe sein und ob oder wie viele Punkte es geben könnte.


    so wars bei mir!


    wegen einem km/h :(


    mcih habens auch mal geblitz aber da war nen andere mit drauf. war nicht gültig!


    kann ja sein das der smart beschleunigt hat :D


    wenn zwei drauf sind biste im recht

    "Suche günstig Signatur. Auch gebraucht. Alles anbieten."

  • In deinem Text sind aber ein paar Fehler drin !


    Der Messwinkel ändert sich nicht durch die Entfernung. Sprich Das Foto ist auch gültig wenn Du auf einer anderen Fahrspur geblitzt wirst. Beim wiedereinordnen auf die linke Spur hättest Du aber in der Tat den Messwinkel verkürzt, dumm nur das genau dieses Fahrmanöver auf dem Foto nicht erkennbar ist.
    Reflektion als Meßfehler werden hier auch nicht durchgehen, Es ist nix da was Reflektiert (Mittelleitplanke) So das die Stellung des Rangeschalters vermutlich ohne Bedeutung bleibt. Bleibt zu hoffen das die Messung auf Grund des zweiten Autos im Radarbereich unzulässig ist. Wobei das zweite Auto nicht im Radarbereich gewesen sein kann, denn sonnst hätte das Radargerät die Messung schon als ungültig verworfen (Doppeltes Echo & kein Hänger ;da unterschiedliche Geschwindigkeit). Ich fürchte das wird ein Fall für ein guten Anwalt :(


    ich wünsche Dir trotzdem Glück
    dirk



    EDIT:
    Ist der Blitzer korrekt aufgebaut, sprich im richtigen Winkel zur Fahrbahn ? Kann das jemand hier prüfen ?

  • Hi System 27, das mit dem Spurwechsel sehe ich anders: durch die größere Entfernung zur Messstelle gibt's definitiv eine Abweichung; die Frage ist, ob die ausreichend groß ist, um das Ergebnis relevant zu beeinflussen. Beim Spurwechsel muss ich dir leider auch widersprechen (fast jedenfalls ;) :( ich glaube, dass hier schon der Spurwechsel eingeleitet wurde. M.E. (ich kann mich aber auch irren) "steht" das rechte Vorderrad ganz leicht anders als das re. Hinterrad und das Fahrzeug fährt auch nicht genau geradeaus, sondern ganz leicht nach rechts. Kann natürlich eine optische Täuschung sein, aber bei ca. 115 km/h genügen auch winzigste Lenkausschläge und Richtungsänderungen für einen Spurwechsel. Da sich die Reflexion des Radarstrahles beim Spurwechsel aber messrelevant ändert, könnte hier tatsächlich eine ungenaue Messung stattgefunden haben.


    Allerdings denke ich nicht, dass das im Randbereich befindliche (darf man dazu "Auto" sagen?) Vehikel die Messung beinflusst hat, oder streut der Messstrahl sooo stark? (Frage an die Experten?)


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...