zuparken einer Garage!

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 4.226 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Nismo-P10.

  • Also angenommen ich hätte eine Garage in der ich immer am Auto bastel. Nun da diese Garage auf dem Hof eines Etablisments wäre, stände der Besitzer dieses Objektes (der nicht der Besitzer der Garage wäre ) meine Garage zu! Trotz mehrfachen Aufforden würde er immer wieder dort stehen! wenn ich jetzt ein AUSFAHRT FREIHALTEN SCHILD angebracht hätte und er dort wieder stände obwohl genug plätze zum parken frei sind.


    Jetzt meine Frage: düfte ich ihn ohne Vorwarnung und auf seine Kosten abschleppen lassen? Oder muss ich den Typen jedes mal suchen und ihn bitten dass er wegfährt?
    Oder muss ich mich mit dem Besitzer der Garage in verbindung setzen dass dieser dagegen etwas unternimmt?


    hoffe ihr versteht meine Situation (wenns zu undeutlich ist kann ich es auch anhand von bilder erklären) sorry für meine Schreibweise, komme gerade aus der Nachtschicht!

    • Offizieller Beitrag

    Du zahlst die Abschleppkosten zuerst, kannst aber versuchen sie von ihm einzufordern, wenn ich mich recht erinnere wurde etwas ähnliches hier im Winter schon behandelt, vielleicht spukt ja die Suche was aus.


    Tante Edith sagt:


    Problem mit Fremdparkern in unserer Straße

    Nissan Maxima - Enjoyed the Ride - Was a very good time


    ..:: [lexicon]A32[/lexicon] <> VQ30DE <> 220.000km <> Schalter ::..


    Toyota Prius - A new experience


    ..:: NHW20 <> HSD <> 118.000km <> [lexicon]CVT[/lexicon] ::..

    Einmal editiert, zuletzt von Dominic ()

  • Der Schilderung nach, scheint es kein öffentlicher Verkehrsraum zu sein, somit läge kein Parkverstoß gegen § 12 StVO vor. Dies wäre allerdings sowieso nur von untergeordneter Bedeutung.


    Wäre es öffentlicher Verkehrsraum, könnte man den hartnäckigen Garagenzuparker mit Anzeigen ärgern, aber das würde die Blockade nicht beseitigen. Abschleppen lassen würde die Polizei eh nicht.


    Ich erspare mir jetzt mal die Paragraphen aus dem BGB zu suchen.


    Der geschilderte, hypothetische Fall stellt eine sogenannte "Besitzstörung" dar, man kann seine "Mietsache Garage" nicht so nutzen, wie man will.


    Als erstes würde ich meinen Garagenvermieter ansprechen und sagen: "Ich kann meine Garage nicht uneingeschränkt nutzen, zahle aber volle Miete dafür. Für mich ist der Wert der Garage gemindert. Stellen Sie das bitte dauerhaft bis zum (2 Wochen) ab, ansonsten zahle ich künftig nur noch für die Zeit Miete, wenn ich die Garage auch tatsächlich so nutzen kann, wie ich will."


    Was nun der Vermieter macht, um das abzustellen, ist sein Problem. Bei einem guten Vermieterverhältnis kann man natürlich den "Drohsatz" mit der Mietminderung erst mal weglassen und erst dann nachschieben, wenn sich nichts tut. Der Garagenvermieter hätte dann wiederum die Möglichkeit, vom Garagenblockierer seinen Mietausfall einzuklagen.


    Jetzt zur Selbsthilfemöglichkeit:


    Wie Dominic schon richtig geschrieben hat, wer den Abschlepper bestellt, bezahlt ihn auch! Dann ist es sehr fraglich, das Geld wieder zu bekommen. In der Rechtsprechung wird immer wieder ausgeführt, dass die Abschleppkosten im Verhältnis zum Nutzen stehen müssen. In der Praxis ist dies bei der geschilderten Fallkonstellation kaum gegeben. Wenn man den Typen und sein Auto schon kennt und weiß, wo man zu Suchen hat, ist das wahrscheinlich schneller, als ein Abschlepper käme.


    Man müsste deshalb tatsächlich erst mal den Typen suchen gehen, wenn keine außergewöhnliche Not besteht, gerade jetzt ausfahren zu müssen. Beim Einfahren geht es schon mal gar nicht, Beim Ausfahren gibt es Beispiele:


    - Taxi zu einem dringenden Geschäftstermin, der nicht zeitgerecht mit ÖPV erreicht werden kann, wäre teurer als Abschleppkosten. Dann müsste die Suche nach dem Blockierer auch noch länger dauern, als die Bestellung und Anfahrt des Taxis bzw Abschleppers.


    - Eine verletzte Person muss dringend zur Notfallambulanz gefahren werden. Auch hier stellt sich die Frage, was schneller geht: Blockierer suchen, Abschlepper bestellen oder Taxi nehmen? Auch hierbei ist die Kostenfrage abzuwägen.


    Eines verstehe ich noch nicht ganz:


    Der Hof, auf dem die Garage steht, gehört dem Besitzer des "Etablissements" (was immer du darunter verstehst) und dieser parkt möglicherweise vor deiner Garage, die du wiederum von einem anderen gemietet hast?


    Wenn es dann doch so wäre, dass dieser Hof ein "Kundenparkplatz" für das Etablissement (Gastronomie/Club?) ist, dann wäre es doch öffentlicher Verkehrsraum. Dann könnte man auch mal mit dem Mann reden und ihn darauf aufmerksam machen, wie sehr einen so etwas ärgern kann und ob er es wirklich haben möchte, wenn ständig die Polizei vorbeikommen müsste und dann vielleicht gerade angeschickerte Gäste losfahren...


    Das braucht kein Gastwirt!

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Als erstes würde ich meinen Garagenvermieter ansprechen und sagen: "Ich kann meine Garage nicht uneingeschränkt nutzen, zahle aber volle Miete dafür. Für mich ist der Wert der Garage gemindert. Stellen Sie das bitte dauerhaft bis zum (2 Wochen) ab, ansonsten zahle ich künftig nur noch für die Zeit Miete, wenn ich die Garage auch tatsächlich so nutzen kann, wie ich will."


    ...wobei u.U. ein Vermieterpfandrecht an dem Auto vorliegen könnte. Wenn er nicht/weniger zahlt, dann sieht er seinen Wagen auch nicht :D


    BTT - mal suchen, bin mir sicher, dass wir bereits Besitz-, Eigentumsstörung, GoA, öffentlicher Verkehrsraum usw. beschrieben haben =)

  • joa danke schonmal! naja der hof und die garagen gehören dem von dem ich die garage gemietet habe! das gebäude ist entweder gepachtet oder gehört dem anderen... naja der eigentümer der garage wollte sich eh bei mir melden wegen anderer dingen...