!!! Ausweis abgelaufen aber totzdem noch gültig zum Ausweisen ???

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 34.050 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von TanteDrea.

  • Abend...


    Also es geht um folgendes. Ich habe kürzlich erst einen neuen Ausweis beantragt da mein alter fast seid einem Jahr abgelaufen ist. Vorne weg einmal: Ich mußte keinerlei Strafe o.ä. zahlen. Die haben noch nicht mal was gesagt dazu. Nun aber zurück zum eigentlichen. Als die Dame die meine Daten aufgenommen hatte fertig mit allem war, lochte sie meinen Ausweis. Im gleichen Atemzug jedoch gab sie ihn mir zurück und meinte das er trotz abgelaufener Gültigkeit noch zum Ausweisen der Person genommen werden kann. Nur zum abschließen von Verträgen sei er nicht mehr zu gebrauchen.


    Als ich jedoch heute beim Arbeitsamt war stellte sich der angeblich allwissende Sachbearbeiter am Empfang quer. Nach einer langen Diskussion mit ansteigendem Tonpegel meinerseits entschloss ich mich aufzugeben. Auch mein Führerschein war nicht erlaubt.


    Nun Frage ich mich wer nun eigentlich Recht hat.


    Darf das AA einfach "Eigene Gesetze" erschaffen bzw. vorgegebene aushebeln? Oder war der Sachbearbeiter einfach nur ein wenig zu überzeugt von seinem enormen Wissen. Oder hat mir die Bezirksamt-Dame etwas falsch erzählt.


    Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus...?!?

  • Vorab: ich kenne mich damit recht gut aus, weil ich täglich damit zu tun habe.


    Formell muss jeder Deutsche Staatsangehörige (> 16) über einen gültigen Bundespersonalausweis (BPA) oder einen gültigen Reisepass (dann mit Bescheinigung über Wohnsitzanmeldung) verfügen.


    Sind solche Ausweisdokumente abgelaufen, sind sie nicht mehr gültig.


    Ein Verstoß gegen das Bundespersonalausweisgesetz kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    Die Behörden wissen allerdings, dass versäumte "Verlängerungsanträge" dem Bereich "menschlicher Unzulänglichkeiten" zuzuordnen sind und "drücken ein Auge zu". Das nennt sich Ermessensspielraum und es ist gut, dass es so was gibt.


    Sie "lochen" den abgelaufenen BPA (stempeln den Pass ungültig) und geben ihn zurück, bis ein neuer ausgestellt wurde, das kann (wegen der Fälschungssicherheit über die Bundesdruckerei) manchmal ein paar Wochen dauern.


    Dieses eigentlich "ungültige" Dokument bekommt man dann aus Gründen der "Verhältnismäßigkeit" (*auf Kubeks Kommentar wartet*) wieder damit man wenigstens "etwas" in der Hand hat. Das ist besser als garnichts, da sollten wir uns einig sein. Die Behörde hilft quasi, ein Versäumnis des Bürgers zu kompensieren.


    Nun ist es wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit/des Ermessensspielraumes, zu welchen Anlässen ein "gelochter" (und somit ungültiger) Ausweis von Behörden (im weitesten Sinne) akzeptiert wird oder auch nicht.


    Jeder durchschnittlich vernünftig denkende Polizist akzeptiert einen abgelaufenen und gelochten BPA, weil er weitere Möglichkeiten besitzt, die Angaben darin zu verifizieren.


    Andere Ämter können das nicht, insbesondere nicht ein Arbeitsamt. Es schafft sich keine eigenen Gesetze, wenn es einen gelochten Ausweis nicht akzeptiert, da es rechtlich verbindlich ist, einen gültigen Ausweis zu besitzen.


    Aus "Zugeständnissen anderer Art", die im Rahmen des Ermessens bei Einzelfallentscheidungen liegen, lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten.


    Das ist keine Willkür, die Ursache des Rechtsproblems hat derjenige gesetzt, der nicht im Besitz eines vorgeschriebenen Ausweises ist.


    Ich hoffe, das war verständlich nachvollziehbar.

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  • Gleich einen vorläufigen ausstellen lassen und gut ist...


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  • hab auch mal ne frage zu dem thema, hab gestern gesehen das mein ausweis nur noch bis dienstag gültig ist...werde nächte woche einen neuen beantragen. Hab aber noch einen gültigen reisepass.
    So nun meine Frage, wir also mein freund und ich wollen vorm Harz nochmal zu Tschechen tanken. Akzeptieren die auch meinen Reisepass?

  • Ja,
    Der Reisepass (solange er noch gültig ist) ist um sich als person auszuweisen genauso anzusehen wie der Personalausweis.


    Der Resiepass ist sogar noch höher gestellt als der "Perso", und ist in manchen Länadern Vorraussetzung für die Einreise.


    Also kein Problem.

  • Zitat

    Original von Trecker
    ...


    Nun ist es wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit/des Ermessensspielraumes, zu welchen Anlässen ein "gelochter" (und somit ungültiger) Ausweis von Behörden (im weitesten Sinne) akzeptiert wird oder auch nicht.


    Jeder durchschnittlich vernünftig denkende Polizist akzeptiert einen abgelaufenen und gelochten BPA, weil er weitere Möglichkeiten besitzt, die Angaben darin zu verifizieren.
    Andere Ämter können das nicht, insbesondere nicht ein Arbeitsamt. Es schafft sich keine eigenen Gesetze, wenn es einen gelochten Ausweis nicht akzeptiert, ...


    Auch in anderen Feldern des "täglichen Lebens" wirst Du mit einem ungültigen Ausweisdokument Probleme bekommen!


    Als Beispiel: Autovermieter (nur mal so aus der Luft gegriffen) sind angehalten u.a. auch die Gültigkeit der vorgelegten Dokumente zu überprüfen. Da auch Autovermieter nicht über die Möglichkeiten verfügen, die Daten zu verifizieren, wird jeder Autovermieter, der gewissenhaft arbeitet und seinen Job nicht verlieren möchte, im Falle von ungültigen Dokumenten höflich Abstand von der Vermietung nehmen!

  • Zitat

    Original von fossie
    ...


    Auch in anderen Feldern des "täglichen Lebens" wirst Du mit einem ungültigen Ausweisdokument Probleme bekommen!


    Als Beispiel: Autovermieter (nur mal so aus der Luft gegriffen) sind angehalten u.a. auch die Gültigkeit der vorgelegten Dokumente zu überprüfen. Da auch Autovermieter nicht über die Möglichkeiten verfügen, die Daten zu verifizieren, wird jeder Autovermieter, der gewissenhaft arbeitet und seinen Job nicht verlieren möchte, im Falle von ungültigen Dokumenten höflich Abstand von der Vermietung nehmen!


    Versuche doch mal, mit einem abgelaufenen Perso ein Paket bei der Post abzuholen. Klappt auch nicht, wenn der da ordentlich arbeitet.

  • Das beste an der Sache ist das ich mein Auto mit dem abgelaufenen Ausweis gekauft habe...Und da hat keiner Zicken gemacht. Nur komisch halt das die Bürgeramt-Dame mir das komplett anders geschildert hat. Ich hatte je gefragt wegen dem vorläufigen Ausweis. Aufjedenfall schonmal ein Danke von mir aus an die aufklärende Antwort von Trecker. Und an den Rest natürlich auch.

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Gleich einen vorläufigen ausstellen lassen und gut ist...


    Den gibbet sofort


    ...geht natürlich auch, kostet je nach Behörde 8-15 €


    @ alle


    Hinweis zu BPA und Pass, gerade jetzt zur Urlaubszeit:


    Bei Auslandsreisen muss der BPA oder Pass noch mindestens 3 Monate gültig sein! In manchen Ländern (selten) sogar 6 Monate. Ist das nicht der Fall, kann es einem bei der Einreisepasskontrolle passieren, wieder zurückgewiesen zu werden und das ist bei einer gebuchten Pauschalreise sehr ärgerlich.


    Noch nen Tip: Die Bundespolizei (vormals Bundesgrenzschutz) kann einen sogenannten "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen, dieser wird von vielen Staaten akzeptiert, falls man z.B. erst am Flughafen feststellt, dass der Ausweis abgelaufen ist oder nicht mehr lange genug gültig ist. Das kann auch einen Pauschalurlaub retten.

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  • habe heute meinen neuen perso beantragt, nachdem ich letzte woche feststellte das meiner am 17.2. abgelaufen war :rolleyes:
    naja, wann schaut man sich dat dingen auch mal an...


    kostet 8 euro und die dame gab mir den alten wieder mit, mit dem hinweis ihn dann bei abholung des neuen zur vernichtung mitzubringen.


    @ trecker: er wurde aber nicht entwertet oder ähnliches, so wie du weiter oben schriebst.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • nein, für den perso gehen noch "normale" bilder.
    in dem fotoladen fragte der mich wofür ich die bilder brauche, perso oder reisepass...

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