Toilettenbenutzung bei privatleuten

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 19.100 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von M.L..

  • hallo zusammen.
    hab da mal ne frage. durch einen vorfall auf der arbeit kamen meine kolleginnen zu der aussage das man schwangeren und kindern den ganz auf die toilette nicht verweigern darf.
    das soll heißen wenn bei mir zu hause jemand klingelt und schwanger oder kind ist muss ich ihn/sie reinlassen um aufs klo zu gehen.


    das kann ich mir so gar nicht vorstellen. ICH kann doch bestimmen wen ich in meine wohnung lasse und wen nicht.
    kann mir auch nicht vorstellen das so so ein gesetz gibt, nicht-schwangere erwachsene, ältere leute oder so müssen ja auch mal aufs klo. wenn dann müsste ich ja rein theoretisch alle reinlassen...


    wenn es so ein gesetz geben sollte - wie wird man bestraft wenn man jemanden nicht aufs klo lässt??

  • Vielleicht gibt es kein Gesetz, in dem das explizit drinsteht, abeer der Anstand...

  • na ob ich anstand hab oder nicht entscheidet im zweifelsfall das auftreten und die sympatie einer person und nicht deren alter oder andere umstände!
    ich sage ja auch nicht das ich niemals jemanden hier zum klo lassen würde (obwohl - nach dem was heute passiert ist wohl eher doch nicht).


    es geht mir darum ob ich jemanden rein lassen MUSS. gibt ja auch menschen mit einem derarten auftreten das ich die nicht reinlassen will!

  • Was sind denn das für Kolleginnen???


    Es ist doch wohl logisch, daß ich niemanden in mein privates Reich lassen muss.

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    Was sind denn das für Kolleginnen???


    Es ist doch wohl logisch, daß ich niemanden in mein privates Reich lassen muss.



    richtig, aber bin mir sicher das alle Trickbetrüger für so ein Gesetz wären. ;)

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.


  • Das durchaus!


    Chilli: Gib mal die Adresse Deiner Kollegin. Ich werde mich zu ihr gesellen, mit einer Auto Motor Sport unter dem Arm, sagen ich wäre schwanger und will kacken! :idee: :lachwalzen:

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    Das durchaus!


    Chilli: Gib mal die Adresse Deiner Kollegin. Ich werde mich zu ihr gesellen, mit einer Auto Motor Sport unter dem Arm, sagen ich wäre schwanger und will kacken! :idee: :lachwalzen:


    Gute Idee, und wenn sie dich nicht reinlässt, dann kackst du ihr einfach auf die Fußmatte!

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    • Offizieller Beitrag

    ...es würde lange dauern, alles zu erklären.
    Versuche es knapp zu machen: Art. 13 GG spricht von der sog. "Unverletzlichkeit der Wohung".
    Dies ist ein Grundrecht; mithin ist es ein Recht, welches den Bürger von staatlichen Eingriffen schützt.
    Wenn nun der Gesetzgeber ("Staat") auf die tolle Idee kommen sollte, ein Gesetz zu erschaffen, welches es erlaubt, fremden Menschen in jeder Wohnung der BRD kacken zu dürfen, so würde dieses Gesetz gegen den besagten Art. 13 GG verstossen, mithin gar nicht wirksam sein.
    Natürlich darf auch Art. 13 GG durchaus eingeschränkt werden - jedoch bei solchen Dingen wie "Abhören von Terroristen", "Durchsuchungen" etc.
    Am besten mal nach dem besagten Art. im Netz schauen.


    In der BRD ist es ferner so, dass nicht mal der Vermieter in die Wohnung darf (es gibt natürlich auch hier Ausnahmen, wie z.B. berechtigtes Interesse). So wären z.B. Klauseln wie "Besichtigungsrecht jeden Tag von 11h-15h" im Mietvertrag im Hinblick auf Art. 13 GG ebenfalls unwirksam.

  • Zitat

    Original von Fincki
    Gute Idee, und wenn sie dich nicht reinlässt, dann kackst du ihr einfach auf die Fußmatte!


    Scheiß es aber vorher in Zeitungspapier und zünde es nachher an! :D

  • Ein solches Gesetz ist mir in Deutschland nicht bekannt.


    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der hohen Rechtsgüter, die unser Grundgesetz kennt. Dies per Gesetz zu brechen geht zwar, aber nicht zum Pipi machen.


    Die Frage der Hilfsbereitschaft bleibt davon unberührt. Vorsichtig wäre ich hierbei allemal, Cilli hat das erkannt, auch bei Schwangeren und Kindern, obwohl man da doch eher Verständnis hat. Aber gerade Schwangere und Kinder werden nicht selten bei ethnisch strukturierten Familienbanden instrumentalisiert!


    Sicherheitstipp: Selbst wenn man hilfsbereit sein will, bitte bedenken, dass es eine Masche sein kann, ebenso wie der altbekannte Glaswassertrick oder Zetteltrick, der auch auf die Hilfsbereitschaft der Menschen spekuliert.


    Immer Nachbarn hinzuziehen!


    Immer nur eine Person ins Haus lassen, auch nicht Mütter mit Kindern zusammen! (Wenn eine Mutter nicht von ihrem Kind getrennt werden möchte, ablehnen!!!)


    Sofort Tür wieder zu machen, nicht nur anlehnen!


    Wenn sicher gestellt ist, dass niemand ins Haus nachschlupfen kann, die Einzelperson auf Schritt und Tritt begleiten, vor der Klotür warten.


    Achtung! Kriminelle legen unauffällig die Schlossfalle lahm (besonders bei elektrischen Türöffnern), so dass die Tür sich dennoch aufdrücken lässt. (Klebestreifen über die Falle oder Umlegen des Riegels für Elektroschnapper.)


    Nicht durch "Zusatzwünsche" ablenken lassen! ("Kann ich bitte noch ein Glas Wasser haben?")


    ...jetzt mal Hand aufs Herz... musste hier wirklich schon mal jemand so dringend, dass er es nicht bis zum nächsten Öffentlichen, einer Kneipe, Behörde, Kaufhaus oder dem Busch geschafft hätte? Ich musste noch nie irgendwo klingeln! Ich gestehe allerdings, dass ich im Stau auf der Autobahn (auf dem Fahrersitz) auch schon mal in eine leere Plastiktüte gepieselt habe, na ja, die Prostata... besser als hinter die Leitplanke gestellt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • hm also wenn ein kind so dringend müsste würde ich es niemals ohne seine mutter aufs klo lassen. musste vor ein paar jahren auf der arbeit mal nem kinden nach dem kacken den arsch abwischen weil es das nicht selber konnte und die mutter in dem fall unerreichbar war :kotz:


    ich hab zwar auch ne sehr schwache blase aber ich hock mich doch lieber innen busch als bei fremden leute aufs klo zu gehen. ist mir erstens unangenehm zu fragen und zweitens weis frau ja nie was für gestalten das sind *g*


    danke für die infos jungs :perfekt:

  • Zitat

    Original von Chilli
    hm also wenn ein kind so dringend müsste würde ich es niemals ohne seine mutter aufs klo lassen. musste vor ein paar jahren auf der arbeit mal nem kinden nach dem kacken den arsch abwischen weil es das nicht selber konnte und die mutter in dem fall unerreichbar war :kotz:


    ich hab zwar auch ne sehr schwache blase aber ich hock mich doch lieber innen busch als bei fremden leute aufs klo zu gehen. ist mir erstens unangenehm zu fragen und zweitens weis frau ja nie was für gestalten das sind *g*


    danke für die infos jungs :perfekt:


    Der Ratschlag von Trecker hatte den Hintergrund, daß die versuchen dich abzulenken, und der andere steckt dann was ein. Das geht schnell.


    EDIT: btw, bei uns auf der Arbeit hat letztens ein DHL Fahrer gefragt, ob er aufs Klo darf. Der war dann eine geschlagene Viertelstunde auf dem Pott verschwunden. Der Lieferwagen stand die ganze Zeit mit offener Tür und laufend auf der Straße. Ich hab mich schon gewundert, was der solange macht, aber der hatte wohl Verdauungsprobleme :lachwalzen:

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    2 Mal editiert, zuletzt von Fincki ()

  • Zitat

    Original von Fincki
    der hatte wohl Verdauungsprobleme :lachwalzen:


    das ist NICHT lustig!! genau solche probleme sind anlass dieser frage geworden...
    eine ältere kundin wollte bei uns aufs klo. da wir keine kundentoilette haben hab ich sie abgewiesen. nebenan ist ne kneipe da können die leute hin. hab ich ihr auch gesagt aber die hibbelte nur rum. sie sagte das sie nicht länger aushalten kann. naja im nächsten satz sagte sie das es läuft :rolleyes:
    hab gedacht: "schickste die schnell aufs klo bevor die sich ganz einpinkelt". als sie an mir vorbei war konnte ich durch ihre weiße hose sehen das es kein urin war. na lecker!!
    die schweinerei die die bei uns veranstaltet hat muss ich zu hause echt nicht haben!

  • GG Art. 1, Abs. 1. Satz 1: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.
    Und wenn jemandem verweigert wird die Toilette benutzen zu dürfen und er damit gezwungen wurde in die Hose zu machen, wird eindeutig sein Würde verletzt.
    Ein Gericht hat auch so entschieden, leider konnte eine mir bekannte Richterin nicht den Ort des Riichterspruchs benennen.


    Wohlbemerkt: Zwang! Also, wenn weit und breit keine öffentlich zugängliche Toilette vorhanden ist oder der Person der Weg dorthin nicht möglich ist.


    Diese Aussage bekam ich selber mitgeteilt soeben auf Nachfrage ist daher nicht mein Wissen sondern nur rein informativ.


    Trotzdem bin ich nicht strafbar wenn ich gar nicht erst öffne und nie vom Bedürfnis der Person erfahre.
    Gut das ich sehne kann wer vor der Türe steht ohne das die mich sehen :lachwalzen:

    • Offizieller Beitrag


    ...tatsächlich gab's mal einen Fall, in dem die Polizei eingekesselten Demonstranten den Gang auf's stille Örtchen verweigert hat. So musste eine Demonstrantin zwischen ihren "Kameraden" die Hose runterlassen... dies war unwürdig...

  • solange man aber in einem "normale" körperlichen zustand ist kann man sich zur not auch irgendwo innen busch setzen. und ein behinderter der nicht alleine auf eine toilette kann ist auch selten so alleine unterwegs schätze ich mal.


    wie stehts eigentlich mit dem wildpinkeln? das is ja verboten. aber wenn ich nu im wald unterwegs bin und es ist wirklich weit und breit kein klo - begehe ich dann eine straftat? soweit ich weis kostet sowas 10 euro, deswegen macht ja keiner stress aber müsste ich mir dann in die hose machen um "straffrei" zu bleiben?