Hab da auch mal ne Frage,
bzw. möchte evtl. Eure Erfahrungen hören !
Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 besagt:
"Wiederzulassung von Fahrzeugen nach 18 Monaten (bisher endgültig aus dem Verkehr gezogen und Betrieberlaubnis erloschen)
Neu: Keine „Vollabnahme/Einzelbetriebserlaubnis“ bzw. keine Erstellung eines Vollgutachtens mehr notwendig, sofern die Fahrzeugdaten im örtlichen, oder zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind und die Stilllegung nicht länger als 7 Jahre zurück liegt."
Hat da schon jemand Erfahrungen mit???
Ich will auf den Punkt hinaus, gilt das ab 01.03.2007, also Fahrzeuge die ab dann abgemeldet werden, oder auch für Fahrzeuge die schon vorher länger abgemeldet waren (aber noch keine 7 Jahre)
Danke für Eure Infos