Zulassungsbescheinigung

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 6.562 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von LESV.

  • Hi,
    seit einiger Zit gibt es ja keinen Fahrzeug Brief mehr sondern die teurere Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2


    Jetzt sieht man ja leider nicht mehr, welcher Pukt was für einen Hintergrund hat.-> Daher habe ich ma so ne frage, ob ihr wisst, ob und wenn ja wo es eine Art legende gibt.



    Vielen Dank für eure Mühe.






    Adrian

  • Die Erklärung steht doch beim Teil 2 auf der Rückseite!

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!

  • naja da steht ja auch nur zeug wo man vorher für studiert haben muss.


    genauer bezieht sich meine Frage auf ein Datum, dass unter der nummer 6 aufgeführt ist
    da steht ein datum drin


  • Ich würde dir gerne helfen, verstehe deine Frage aber nicht.


    Möchtest du eine Gegenüberstellung (Synopsis) der Eintragungen im Fahrzeugschein (alt) mit der Zulassungsbescheinigung (neu)?


    Möchtest du wissen, was die Schlüsselnummern oder einzelnen Eintragungen bedeuten?


    Möchtest du den Sinn der Zulassungsbescheinigung erklärt haben?


    Manchmal ist es am Einfachsten, wenn man seine Fragestellung am konkreten Beispiel fest macht. =)

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Das Datum unter Punkt 6.


    Drehst du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 um und schaust in der Legende nach. Da steht: "Datum zu K"


    Verwirrend auf den ersten Blick! Drehst Du wieder um, schaust, was unter K steht: Irgendwelche Zahkenkombinationen. Drehst Du wieder um und schaust, was in K drinnen steht: "Nummer der EG Typengenehmigung oder ABE"



    Schlußfolgerung: Bei "6" kann es sich nur um das Datum der Erteilung der EG-Typengenehmigung oder ABE handeln!




    :wink:



    Tante Edith: So schwer war des doch net!

    Ich war's nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von fossie ()

  • *ehrfurchtsvoll zu fossie aufblickt*


    *seine Frageinterpretationsgabe bewundert*


    *sich drei mal mit der Faust vor die Stirn kloppt und dabei Esel...Esel...Esel... brüllt*


    *seine Frau beruhigt, die verängstigt zum Hörer greift*


    *feststellt, einfache Fragen viel zu unpragmatisch analysieren zu wollen*


    *kopfschüttelnd Kohlroulade essen geht*

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    ...


    *kopfschüttelnd Kohlroulade essen geht*


    Mahlzeit!

  • Was aber das blöde bei den neuen Zulassungen ist:


    Die tragen nicht alle Sachen nach die im alten Brief und Schein standen!


    Habe letztens mit nem Kumpel seinen E30 angemeldet und der hatte zwei KFZ-Scheine, weil einer für die ganzen Zusatzeintragungen nicht ausgereicht hätte. Auf dem neuen Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nur noch die hälfte drauf, voll scheiße wenn dich die Grünen/Blauen anhalten!


    *druck ablassen*


    :wand:

  • Zitat

    Original von Realsys


    Die tragen nicht alle Sachen nach die im alten Brief und Schein standen!


    Stimmt, hab jetzt grade nen neuen Schein bekommen, im alten Schein waren 2 Reifenarten eingetragen, im neuen nur noch eine, nämlich die, die ich drauf habe.


    Vielleicht werd ich mal aufs Amt dackeln und fragen wat dat soll?!

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!


  • kannste dir sparen... :D
    in die neuen paiere wird nur noch eine reifengröße eingetragen.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • ...cool bleiben... 8)


    Die Beweislast, dass etwas nicht korrekt ist, liegt beim Rennsportverein Blau/Grün-Silber. Wenn alles "mal eingetragen war", kein Grund zur Panik. Das neue Zulassungsrecht lässt viel mehr Raum für Tuning, als das mal war.


    Ich bitte allerdings um Verständnis, dass notwendige Überprüfungen etwas länger dauern können und im Zweifel auch mal die Weiterfahrt untersagt werden kann, obwohl sich nachträglich herausstellt, dass alles paletti ist. Dazu kann die Rennleitung nichts, weil es EU-Bestimmungen sind, die so einen Mist geschaffen haben und das Deutsche Recht der Polizei keine Möglichkeit gibt, auf die kompletten Datenbankbestände des KBA zuzugreifen.


    Ich hasse selbst diesen EU-Bürokratismus und den übertriebenen Datenschutz (andere schreien jetzt, es sollte noch mehr Datenschutz geben, Prost mox)


    Es wird noch einige Zeit dauern, bis junge Nachwuchsrennleiter mit der Materie klar sind und ihr Schulwissen bei den alten Hasen multipliziert haben, bis da hin wird es noch genug Grund geben, sich zu ärgern.


    Ich rate deshalb jedem Tuner, der aufgrund einer Ummeldung, Umtragung oder Neueintragung "neue" Zulassungspapiere bekommt, den guten, alten Fahrzeugschein vorher zu fotokopieren oder sich den "ungültig" gestempelten alten Fahrzeugschein wieder aushändigen zu lassen. Letzteres ist Kulanz, man hat keinen Anspruch darauf, aber mit ein paar freundlichen Argumenten sollte das gehen.


    Grüße vom Trecker, der auch ein Herz für Tuner hat, so sie denn keine Rennen fahren und brav nur zulässiges Zeugs verbasteln...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Ebenso kulant ist das Anheften eines Beiblattes auf dem weitere Eintragungen stehen (habe ich so in Mecklenburg-Vorpommern bekommen). Für mehrere Reifenfreigaben klappt das aber eher nicht, beim genannten E30 sollte das aber gehen.

  • Oder den alen Schein aushändigen lassen und als Anlage mitführen!

  • Zitat

    Original von fossie
    Oder den alen Schein aushändigen lassen und als Anlage mitführen!


    Ja ja, sowieso den alten Brief habe ich mitgenommen, da steht ja alles drauf. Und bei so nem blöden BMW (Bring-mich-Werkstatt) E30 mit M-Technic ist das ne ganze Menge!

  • Also meine Eintragungen wurden vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 übertragen. Mein jetziger Fahrzeug-Schein ist auch 2-seitig....