Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage bezüglich dem nachträglichen Einbau von Tagfahrlichtern. Es gibt ja mittlerweile schon schöne Lösungen beispielsweise die LED-Versionen von Hella. Diese besitzen eine entsprechende Zulassung, haben aber in der Montageanleitung Vorgaben bezüglich der Einbaupositionen (max. 40 cm von den Außenkanten, min. Abstand zwischen den Scheinwerfen 60 cm usw.).
Meine Frage ist nun wie genau diese Einbauvorgaben zu nehmen sind. Je nach Fahrzeugtyp und Gestaltung der Front können die Maße ja nicht bei allen Autos eingehalten werden.
Darf ich die Scheinwerfer in einem solchen Fall nicht einbauen? Wenn doch, verliere ich im Extremfall wegen 1 cm den Versicherungsschutz oder ähnliches?
Über Info´s und Erfahrungen mit den Kollegen vom TÜV würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Michel