Zusatzfernscheinwerfer

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 4.286 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Hallo zusammen!


    Was gibt es rein rechtlich zu beachten, wenn ich mir Zusatzfernscheinwerfer montieren möchte???


    Wie weit müssen die Beiden voneinander entfernt sein, wie hoch müssen sie hängen.... sowas interessiert mich.

  • Es dürfen nicht mehr mehr als sechs Scheinwerfer insgesamt nach vorn strahlen. Wie weit von einanader entfernt ist wurscht, sie müssen nur symmetrisch angeordnet sein. Generell sollten sie ne Zulassung haben (e-Zeichen) - aber das ist denk ich mal klar..


    Mehr glaub ich nicht... =)

    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so!"


    Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.

  • Geht es dabei darum, dass sie nicht gleichzeitig leuchten???


    Im N15 gibts ja H4. Somit hätte ich H4 Fernlich, Zusatzfernlich und Nebelscheinwerfer, die gleichzeitig leuchten könnten.


    Nur bei der Lichthupe wären ja dann beide Leuchtfäden in den H4 Dingern aktiv.


    Wenn ich das so richtig lese, kann ich mir ruhig Fernscheinwerfer mit E-Zeichen unten in die Schürze montieren.


    Danke für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Im P10 hab' ich bifokale Scheinwerfer ab Werk: sowohl die Stellung "Fernlicht" als auch "Lichthupe" lassen die H4 (60/55W) voll UND die H3 (55W) gleichzeitig aufleuchten.


    Gruß, Kubek

  • Zitat

    Original von FuLgOrE
    Hallo zusammen!


    Was gibt es rein rechtlich zu beachten, wenn ich mir Zusatzfernscheinwerfer montieren möchte???


    Wie weit müssen die Beiden voneinander entfernt sein, wie hoch müssen sie hängen.... sowas interessiert mich.



    Ich fasse vereinfacht zusammen:


    Zusatzfernscheinwerfer dürfen nicht links und rechts über die äußeren Fahrzeugabmessungen hinausragen.


    Es gibt keinen Mindestabstand, sie können theoretisch paarweise nebeneinander "auf Stoß" montiert sein, was aus Gründen optimaler Lichtausbeute Unsinn wäre.


    Sie müssen symmetrisch montiert sein (im selben Abstand zur Fahrzeugmitte und auf gleicher Höhe).


    Die Montagehöhe hängt davon ab, wie viel Lux bei korrekter Einstellung in welcher Entfernung messbar ist und das ergibt sich genauer aus § 50 Abs 6 StVZO. In der Regel bekommt man keine Probleme, wenn die Unterkante der Zusatzfernscheinwerfer nicht unter 50 cm oder die Oberkante nicht über 100 cm montiert ist. Dies ist nicht zwingend, es ist ein Richtwert. In den Anbauanleitungen der Hersteller sind empfohlene Montagehöhen angegeben, die den geforderten Lux-Werten gerecht werden.


    Zusatzfernscheinwerfer dürfen zusammen mit Abblendlicht und oder Standlicht brennen. Als Lichthupe auch alleine.


    Zusatzfernscheinwerfer dürfen nicht zusammen mit den serienmäßigen Fernscheinwerfern (Bilux/Doppelscheinwerfer) brennen.


    Zusatzfernscheinwerfer dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern brennen.


    Die Aussage, dass sechs Scheinwerfer im Fahrbetrieb gleichzeitig nach vorne strahlen dürfen ist falsch. Ausnahme Sonderregelungen über Arbeits- oder Suchscheinwerfer, dann nicht im Fahrbetrieb. Standlicht ist kein Scheinwerfer, Tagfahrlicht muss ausschalten.


    Diese Aussage gilt für den Geltungsbereich der StVZO Deutschland.


    Wer genau wissen will wo es steht, möge dem Hinweis von Kubek folgen, ab § 50 StVZO.


    Der Hinweis auf google ist richtig und sinnvoll, die Fragestellung findet sich im www tausendfach sehr gut, völlig richtig und einfach nachvollziehbar beantwortet. Es ist dabei leider nicht immer einfach erkennbar, welche Treffer was taugen und wo dagegen nur unqualifizierter Müll steht.


    Ich würde mich auch lieber auf das nisbo verlassen und kann hierbei langsam die Leute einschätzen, wer Müll von sich gibt oder Auskünfte mit Hand und Fuß parat hat.


    Gibts noch ein Problem FuLgOrE?

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()


  • Der K10 Super S hat serienmäßig zusatzfernlicht also 4 mal fernlicht.


    Mein Grill sowie der Montegrill sind auch Zusatzfernlicht!


    Versteh ich jetzt deine Aussage falsch oder is das nun verboten?

  • Das von mox rot Markierte habe ich doof ausgedrückt und mich beim Formulieren in komplette Missverständlichkeit vergaloppiert, sorry.


    Ich wollte auf das Problem eingehen, wenn serienmäßig sogenannte Doppelscheinwerfer (für Fern- und Abblendlicht zwei getrennte Scheinwerfereinheiten) vorhanden sind und ein zusätzliches Fernscheinwerferpaar montiert wird (also insgesamt 6 Scheinwerferpaare (Nebler lassen wir jetzt mal weg). Es dürfen nie 6 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten!


    Dann muss es so geschaltet sein, dass bei eingeschaltetem Fernlicht nur die serienmäßigen Abblendlichtscheinwerfer zusammen mit dem Zusatzfernlicht brennen, das serienmäßige Fernlicht muss ausgeschaltet bleiben.


    Das hat etwas mit der Erkennbarkeit der äußeren Abmessungen des Fahrzeuges zu tun, da das Abblendlicht bei Doppelscheinwerfern immer außen sein muss.


    Handelt es sich serienmäßig um ein Scheinwerferpaar, in dem sich eine Bilux-Birne (z.B. H4) befindet, dürfen bei Fernlichtschaltung sowohl die serienmäßigen Scheinwerfer mit Fernlicht, als auch die Zusatzfernscheinwerfer leuchten, also 4 mal Fernlicht.


    Siehe § 4 der 6. AusnahmeVO zur StVZO


    Diese AusnahmeVO überregelt den Grundsatz, dass alle Scheinwerfer auch funktionstüchtig sein müssen.


    Montiert man an ein Fahrzeug, das serienmäßig über Doppelscheinwerfer verfügt zusätzliche Fernscheinwerfer, müssen die serienmäßigen Fernscheinwerfer grundsätzlich funktionslos gemacht werden. (Edit: Sonst würden ja 6 Scheinwerfer leuchten oder nicht die äußeren Abblendscheinwerfer (wg. der erkennbaren Fahrzeugbreite).


    Ich bitte darum, das Wort "grundsätzlich" zu beachten, jeder Grundsatz kennt seine Ausnahme und ich glaube, es gibt mittlerweile um die 80 Ausnahmeverordnungen mit jeweils etlichen Paragrafen, ich kenne sie wirklich nicht alle.


    Hoffentlich war das jetzt klarer verständlich...


    PS: Das Schlimmste was passieren kann ist ne Mängelanzeige und bei Landeiern, die in den Krümeln suchen und auch dem Bäuerchen sein verschmutztes Nummernschild am Trecker verwarnen, 10,-€.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

    • Offizieller Beitrag

    Gut, der Threadsteller will sich eine derartige Konstellation nicht gönnen. Seine Frage wurde beantwortet; Treckers Ausführung ergänzt die Frage zudem um die besagten "Zusatzfernscheinwerfer zu den bestehenden Zusatzfernscheinwerfern".


    Daher


    - closed -