Die Zeugin hat offensichtlich das kennzeichen abgelesen und die Polizei dahingehend erste überprüfungen durchgeführt, demnach ist das kennzeichen für einen Paketdienst ausgegeben, wie es die Zeugin anhand des Fahrzeuges auch festgestellt haben will. Auch die farbliche Übereinstimmung trifft zu.
Diese Übereinstimmung macht einen Ablesefehlers des Kennzeichens recht unwahrscheinlich.
Vorab sollte man mit der eigenen Versicherung klären, ob diese von sich aus mit der gegnerischen Versicherung ins Benehmen tritt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die eigene Versicherung für einen Vollkaskoschaden einspringen müsste.
Ansonsten:
Mit dem Kennzeichen und dem Aktenzeichen der Polizei kann man sich auch an den Zentralruf der Autoversicherer wenden und von dort die Versicherungsgesellschaft des Unfallflüchtigen/-gegners erfragen.
Dieser Versicherungsgesellschaft teilt man seine Schadensersatzforderung mit. Diese wird sich dann mit der Polizei in Verbindung setzen und prüfen, ob die Forderung berechtigt sein könnte und fordert hierfür die Unfallakte zur Einsicht an. Sie wird auch ihren Versicherungsnehmer (Paketdienst) auffordern, eine Schadensmeldung zu machen.
Sollte wider Erwarten doch ein Ablesefehler des Kennzeichens vorliegen, ist es dennoch für die Polizei Routine, das richtige zu ermitteln.
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Polizei ihren Ermittlungsschwerpunkt auf den Fahrer des flüchtigen Fahrzeuges legt (wegen Bestrafung) und die Schadensregulierung hierbei nur untergeordnet ist. Deshalb ist es sinnvoll, hierfür selbst tätig zu werden.
Man kann auch bei der Polizei anrufen und wird i.d.R. auch Verständnis erhalten und Auskunft bekommen, wie der Stand der Ermittlungen ist, insbesondere ob der Verursacher fest steht. Dies erleichtert das Gespräch mit der gegnerischen Versicherung.