Beiträge von Trecker

    Ein Blick in


    § 16 StVO


    beantwortet die Fragen, wann man hupen und aufblenden darf.


    Ich nehme Warnzeichen grundsätzlich ernst, sowohl auf der BAB, als auch im verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße", Schrittempo erlaubt). Man kann im Zeitalter vieler 250 km/h - schneller Fahrzeuge seinen Hintermann sehr schnell in Not bringen, selbst wenn man mit 150 km/h auf der BAB ausschert zum Überholen.


    Neulich fuhr ich durch eine "Spielstraße" im 2 Gang mit Standgas. Mein Tacho zeigte ca 15 km/h, eigentlich auch noch zu schnell, aber ich weiß, dass bis 11 km/h toleriert wird und die Tachovoreilung... . Hinter mir nervte ein M-Klasse DB-Fahrer mit Hupe und Licht. Ich hielt mitten auf der engen Altstadtfahrbahn an, stieg aus und begutachtete mein Fahrzeug, bückte mich, um darunter zu schauen.


    Der Depp hupte weiter wie ein Irrer. Ich ging zu ihm und fragte ihn, warum er mich warnt, ich könne nichts feststellen. Er blökte mich an, ich solle gefälligst nicht den Verkehr behindern und zeigte auf ein in ca. 50 m befindliches Verkehrszeichen "Beginn Tempo30-Zone". Hier sei ja 30 km/h erlaubt. Ich informierte ihn darüber, dass dieses Schild erst die Tempo 30-Zone beginnen lässt und wir jetzt 400 m durch einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren sind. Es war mittags und ich zeigte ihm die vielen kleinen Schüler, die spielend und lachend am Fahrbahnrand entlangliefen. Ich bot ihm an, zurück zu laufen, um ihm das Zonenschild zu zeigen.


    Er sackte förmlich zusammen und sagte: "Entschuldigung, scheiße, ich habe auch Kinder in dem Alter, Sie werden wohl Recht haben."


    Er hat insofern seine Warnzeichen gegen sich selbst gerichtet.

    ... dass eine Mietzekatze mit Kragenmanschette und halb amputierten Schwanz, der über dem Verband mit silberfarbenem Tape fixiert ist, aussieht wie ein Alien mit Raumfahrerhelm und Antenne am Hintern.

    Natürlich wissen wir alle, dass Lichthupe und Signalhorn Warneinrichtungen sind, die nicht zum Ausdruck eines persönlichen Unmutes missbraucht werden dürfen. Das wäre eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Verwarnungsgeldbereich (ohne Punkte). Nur wenn man zur Hilfenahme dieser Einrichtungen sich freie Bahn schaffen möchte und den Vordermann zu schnellerer Fahrt oder Spurwechsel veranlassen möchte, geht es Richtung Nötigung.


    Es lag ja der Schilderung des fiktiven Falles nach kein Drängeln vor. Mir ist es auch schon passiert, dass mir die Vorfahrt genommen wurde und der Einbiegende vor mir vermutlich nicht gemerkt hatte, dass es wirklich eng wird, weil er nur zögerlich beschleunigte. Dem habe ich auch Lichtwarnzeichen gegeben, damit er mal in den Rückspiegel schaut und ordentlich aufs Gas tritt, damit ich ihm nicht im Kofferraum sitze.


    Grundloses Abbremsen, um den Hintermann zu ärgern, weil er seinerseits im Unmut die Lichtorgel und Hupe betätigt hat und man das so auch verstanden hat, kann hingegen tatsächlich Nötigung sein.


    Nimmt man dies allerdings als Warnsignale ernst (wie es ja die StVO so verstanden haben will), dann wäre man doof, nicht darauf zu reagieren. Natürlich ist erstes Gebot, die Geschwindigkeit zu reduzieren, es könnte ja etwas am eigenen Auto sein (Auspuff, Stoßstange hängt herunter und droht abzufallen). Dann sollte man allerdings den Warnblinker einschalten um Nachzusehen. Wenn man dies in der Aufregung vergisst, ist dies auch nur eine Ordnungswidrigkeit.


    Es ist auch menschlich völlig verständlich, wenn man sich nach einer ersten, spontanen Reaktion abzubremsen, umentscheidet, weil man festgestellt hat, ziemlich gefährlich mitten auf der Landstraße zu stehen und lieber das Auto an einer geeigneteren Stelle inspizieren möchte, nach Abwägung der Umstände das Restrisiko dabei in Kauf nimmt. Nachher war es doch nur ein durchgebranntes Bremslicht, auf das der Hintermann mit Warnzeichen aufmerksam machen wollte.


    Kommt es wegen dusseliger Äußerungen zu einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr, hätte Hans verm. 60 Tagessätze (2 Monatsgehälter) und 5 Punkte zu erwarten.


    Grüße von der Märchentante Trecker

    Was ging zu Bruch?


    ...oder wurde nur Schaufel und Besen für die runtergefallene Waschpulverpackung benötigt?


    Stelle fest ... dass Katzen eine merkwürdige Frisur bekommen, wenn man mit ihnen in einem Acryl-Pullover schmust. Eben noch war sie eine Europäisch Kurzhaar, jetzt sieht sie aus wie eine Angora, die ihre Schnautze in die Steckdose gesteckt hat.

    So hat jede Stadt ihre Last mit den Landeiern...


    ...demnach wäre wahrscheinlich der worst case, wenn ein nach Offenbach (OF= ohne Fahrpraxis, ohne Führerschein, ohne Fahrgefühl....) umgezogener Pinneberger mit dem Auto seines Daddys, das in Aschaffenburg (AB= Alter Bauer, außer Betrieb, Achtung Blödkopp) zugelassen ist, in Frankfurt/Main zum Einkaufen oder zur Arbeit fährt.


    Für die fordere ich eine Grenzzusatzversicherung beim Überschreiten der Stadtgrenze und eine Waffenerlaubnis für ihr Fahrzeug.

    Konkret für Hessen:


    § 28 Hessisches Nachbarrechtsgesetz


    Tante Edit meint, dass auf der linken Seite in der Navigation des obigen Links der § 5 (5) NachbarGHE vielleicht noch interessant sein kann. Maßgeblich ist m.E., wer an wem angebaut hat, also welches Gebäude zuerst stand.


    Allerdings würde ich hierfür einen Fachanwalt für Baurecht befragen, bevor ich mich hinsichtlich der Kostenfrage mit Ema streiten würde, obwohl ich selbst Verwaltungsrecht (Nachbarschaftsrecht ist Verwaltungsrecht) studiert habe.

    Nochmal, vielleicht jetzt deutlicher:


    Ich habe an anderen Stellen schon öfters geschrieben, dass Rechtstheorie und Rechtspraxis zwei Paar Schuhe sind.


    Auf das Beispiel bezogen:


    Halter muss nicht Nutzer/Besitzer sein, noch nicht mal Eigentümer.


    Das (regelmäßige) Standortprinzip ist reine Theorie und in der Praxis nicht überprüfbar. Es interessiert keine Zulassungsstelle und i.d.R auch keinen Polizisten, es sei denn, man hat ihn geärgert und er sucht in den Krümeln.


    In der alten StVZO gab es eine ähnliche Regelung, die auch niemanden interessiert hat. Es hat mich auch nie interessiert, wenn jemandem das Auto aufgebrochen wurde und er sagte, "ich bin faktischer Halter, komme für die Kosten auf und das Auto ist nur aus Versicherungsgründen auf meinen Papa zugelassen, deshalb erstatte ich die Anzeige."


    Vor dem Hintergrund des Aufwandes ist auch die theoretische Möglichkeit, eine lächerliche Verwarnung zu kassieren, gleich Null.


    Nein, das ist keine öffentliche Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit (was übrigens ohne rechtliche Relevanz wäre), das ist die Darstellung der Rechtswirklichkeit. Oder hat schon mal jemand deshalb ernsthafte Probleme bekommen?


    Ich frage mich allerdings, womit der Themensteller meine Ex-Kollegen geärgert hat :D

    Rüschdüsch,


    Mütterchen müsste bei der Zulassungsstelle aktenkundig machen, dass Junior mit Wohnsitz Blah überwiegend das Fahrzeug benutzt.


    Eine sinnvolle ebenso wie nicht überwachbare Vorschrift. Kann nur geahndet werden, wenn man sich selbst in die Kacke redet. Wer will es widerlegen, wenn man sich mal eben "Muttis rollende Einkaufstüte" ausgeliehen hat?


    Erinnert mich an die Gurtanlegepflicht in Reisebussen. Da sitzen 50 Rentner auf Kaffeefahrt ohne angelegtem Beckengurt im Bus und der Schutzmann fragt: "Na, wart ihr während der Fahrt auch wirklich angeschnallt?"


    Quatschkram und Auswuchs irrationaler Gesetzgebung der EU-Bürokraten aus Brüssel und einer EU-einheitlichen FahrzeugzulassungsVO.

    Es hat nix mit den Steuern zu tun, Phryso hat den richtigen Paragrafen zitiert.


    Da es bekannt ist, dass Halteradresse nicht zwangsläufig Standort ist, wurde diese Vorschrift geschaffen, um z.B. nach einer Unfallflucht amtliche Ermittlungen zu erleichtern.


    Bei Firmenwagen mit zentraler Zulassung ist dies durch entsprechende Fuhrparkverwaltung gewährleistet, nicht bei Privatwagen.


    Edit: Es muss nur der Standort in den Zulassungsdaten vermerkt sein, das Kennzeichen lautet dennoch auf die Halteradresse. Da lag wohl ein Missverständnis vor, was die Polizei gesagt hat.

    Alex hat wohl inzwischen verstanden, dass Ordnungskräfte, die mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs und sog. Schrottfahrzeugen betraut sind, nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen können.


    Ein Fahrzeug ohne angebrachte Kennnzeichen kann nur mit Schwierigkeiten dahingehend überprüft werden, ob es noch ordnungsgemäß zugelassen ist, man müsste es öffnen (Motorhaube), um an die FIN zu kommen. Dann besteht weiterhin das Problem, dass man damit immer noch nicht die Zulassungsstelle kennt. Es wäre somit nur eine Überprüfung beim KBA möglich.


    Das KBA hat jedoch keine immer aktuellen Zulassungsdaten, da es von An- und Abmeldungen nur mit Verzögerungen durch die Zulassungsstellen informiert wird (Datenübertragungsslots).


    Deshalb gab es eine Entfernungsaufforderung ("Schrottwagenaufkleber").


    Wenn Alex vermutet, von einem Nachbarn angeschwärzt worden zu sein, weil in dieser Anliegerstraße nie die Bullerei oder das OA vorbei kommt, dann sollte er sich Gedanken machen warum und das Gespräch suchen.


    "Schrottfahrzeuge" werden sowohl vom OA, als auch der Landespolizei mit Aufklebern bedacht, da eine Doppelzuständigkeit besteht. Hierdurch könnte die Diskrepanz im Landkreis entstanden sein.


    In Hessen sind die Dinger rot und werden i.d.R an die Fahrerseitenscheibe gebappt. Wo ist allerdings egal, die Hauptsache gut sichtbar.

    Peters gutes Herz und seine Reue haben ihm geholfen. Das ist gut so. Für das Strafverfahren gab es deshalb wohl eine Einstellung wegen geringer Schuld.


    Nun hat die StA den Vorgang an die Bußgeldbehörde zurückverwiesen. Dafür fängt Peter nun 60 oder 80 € (ich habe nicht nachgesehen) und voraussichtlich 2 Punkte. Das ist nicht die Welt. Leben geht weiter.

    M.E. kann es auch in diesem Brett schon um "technische" Hinweise gehen, da diese möglicherweise zur Beweisführung in einer rechtlichen Auseinandersetzung, deren Grundlagen Kubek bestens wie immer zusammengestellt hat, dienlich sein können. Sie können auch hilfreich zur Entscheidung sein, ob man so einen Schritt wagen möchte oder ob man Aufwand für weitere "eigene Ermittlungen" (vgl. oben) betreibt.


    Vorbeugend:


    Neue Fußmatten? Blick darunter.


    Passt die Legende des Fahrzegs zur Innenabnutzung? Wenn bei einem angeblichen Rentnerehepaar als Vorbesitzer nur ein abgewetzter Fahrersitz feststellt wird und Beifahrersitz wie Rückbank nagelneu aussehen, sollte man sich überlegen, ob es nicht ein Vertreter-TDI war.


    Wenn der Laderaum eines Kombis Spuren schwerer Werkzeuge aufweist, passt das nicht zur Geschichte des Zweitwagens, mit dem Mutti zum Supermarkt fuhr.


    Wer verkauft ein Auto mit 80tkm und preist den frisch gewechselten Zahnriemen an, der bei diesem Modell erst bei 120tkm gewechselt werden soll?


    ...das sind nur Beispiele für schlüssiges Zusammenfügen.


    Repressiv:


    Wenn man Grund zur Annahme hat, besch.... worden zu sein, würde ich den Weg einer Strafanzeige wählen. Dies hat den Vorteil, dass ohne eigenes "Prozessrisiko" ermittelt wird und je nach Stichhaltigkeit der vorzeigbaren Indizien auch Aufwand betrieben wird. Dies geht hin bis zur Überprüfung steuerlich abgesetzter Kilometer (Fahrten zur Arbeitsstelle etc.) oder Werkstattermittlungen.


    Der Weg zum RA bleibt natürlich unbenommen.

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es dem Fragesteller um die Kfz-Steuer an sich geht, oder um die einkommenssteuer-/umsatzsteuerrechtliche Absetzung als Firmenfahrzeug.


    Zur Kfz-Steuer kann es eine Rolle spielen, ob es sich bei dem Transit um einen von Sitzen befreiten Fensterbus handelt, dessen EZ vor dem 1.07.2009 lag oder danach und der von vormals Pkw auf LKW umgemeldet wurde. Hier hilft ein Blick in die §§ 8 und 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz, ob eine Rückummeldung zum Pkw Sinn macht, wenn man wieder einen Rücksitzplatz montiert und lediglich Stauraum für Werkzeuge und Arbeitsmaterial (nicht "Fracht") beibehält.


    Zur Absetzung als Betriebskosten kann wohl nur ein Steuerberater helfen.


    Zu Beidem: Es ist wohl sehr kompliziert, ich weiß, dass dieser banale Satz nicht weiter hilft, aber mglw. die Entscheidung erleichtert, Kosten für fachliche Hilfe aufzuwenden, die man ja auch wieder von der Steuer absetzen kann.

    Zitat

    Original von Kubek

    Zitat

    Original von Trecker
    Daher besteht das Akteneinsichtsrecht nur für Rechtsanwälte.... das war jetzt vereinfacht formuliert.


    Sag' doch gleich, dass der Bürger die Akte zu seinen Gunsten frisieren würde. :D


    ...wie du meinen?


    Ich habe eine Lanze für euch Raben gebrochen :D

    Duschender Rentner:


    Die FW konnte nach verständiger Würdigung der Umstände davon ausgehen, dass eine Gefahrenlage in doppelter Hinsicht vorliegt:


    a) Hilflose Person (dies war eine Anscheinsgefahr)
    b) Wasserschaden mit Ursache aus der Rentnerwohnung (tatsächliche Gefahr)


    Er wird nicht nur mit seiner Schmerzensgeldforderung auf die Nase fallen, sondern auch die Einsatzkosten der FW bezahlen dürfen. Auch Letzteres wird teuer, die FW rückt grundsätzlich mit einem kompletten Zug aus.


    Sicherlich verstehe ich auch den Rentner, dass er sich fürchterlich erschrocken hat, aber dafür hat er selbst die Ursache gesetzt. Die FW klopft sehr laut an und gibt sich auch als solche durch lautes Rufen zu erkennen. Wenn man dann nicht reagiert ...

    OK, Harry scheint beratungsresistent zu sein.


    Ich fasse mal zusammen:


    Harry hat bei einer Polizeikontrolle, bei der ein zu lautes Auspuffgeräusch bemängelt wurde, die ABE eines Magna Flow vorgelegt, obwohl irgend ein nicht zugelassener Topf montiert war.


    Die Rennleitung hat Fotos vom Pufftopf gemacht und die vorgelegte ABE sichergestellt, außerdem eine Mängelanzeige ausgestellt, weil es nach Beamtengehör zu laut klang.


    Es gibt drei Faktoren, die auseinander zu halten sind!


    a) Abstellen des mutmaßlich rechtswidrigen Zustandes: Zu lauter Puffaus! Das macht die Mängelanzeige. Es wurde ein serienmäßiger Topf montiert und damit das Prob durch Vorführung beseitigt.


    b) Das mit oa. a) verbundene Bußgeld: Das interessiert die Beamten wahrscheinlich nicht. Sie fühlen sich nasgeführt, durch die nicht passende ABE. Spitzfindig wie die Rennleitung ist, gräbt sie ganz tief, siehe c)


    c) Die Beamten leiten ein Strafverfahren wegen Urkundenmissbrauchs ein, da eine falsche (obwohl echte) ABE vorgelegt wurde. Dafür stellen sie als Beweismittel diese ABE sicher und machen Fotos. Das ist das geringere Mittel, als das gesamte Fahrezeug sicher zu stellen.


    Harry glaubt nun, aus dem Bußgeldverfahren wegen des "lauten Auspuffs" heraus zu sein. Darum geht es aber nicht. Was haben die Beamten? Eine nicht zum Auspuff passende ABE und Fotos. Das dümmste was Harry nun machen kann ist, zu behaupten, der Serienauspuff wäre montiert gewesen.


    Harry wird demnächst Post bekommen, in der ihm ein Tatvorwurf zur Last gelegt wird.


    Spätestens dann sollte Harry einen RA konsultieren.