Ein Blick in
beantwortet die Fragen, wann man hupen und aufblenden darf.
Ich nehme Warnzeichen grundsätzlich ernst, sowohl auf der BAB, als auch im verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße", Schrittempo erlaubt). Man kann im Zeitalter vieler 250 km/h - schneller Fahrzeuge seinen Hintermann sehr schnell in Not bringen, selbst wenn man mit 150 km/h auf der BAB ausschert zum Überholen.
Neulich fuhr ich durch eine "Spielstraße" im 2 Gang mit Standgas. Mein Tacho zeigte ca 15 km/h, eigentlich auch noch zu schnell, aber ich weiß, dass bis 11 km/h toleriert wird und die Tachovoreilung... . Hinter mir nervte ein M-Klasse DB-Fahrer mit Hupe und Licht. Ich hielt mitten auf der engen Altstadtfahrbahn an, stieg aus und begutachtete mein Fahrzeug, bückte mich, um darunter zu schauen.
Der Depp hupte weiter wie ein Irrer. Ich ging zu ihm und fragte ihn, warum er mich warnt, ich könne nichts feststellen. Er blökte mich an, ich solle gefälligst nicht den Verkehr behindern und zeigte auf ein in ca. 50 m befindliches Verkehrszeichen "Beginn Tempo30-Zone". Hier sei ja 30 km/h erlaubt. Ich informierte ihn darüber, dass dieses Schild erst die Tempo 30-Zone beginnen lässt und wir jetzt 400 m durch einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren sind. Es war mittags und ich zeigte ihm die vielen kleinen Schüler, die spielend und lachend am Fahrbahnrand entlangliefen. Ich bot ihm an, zurück zu laufen, um ihm das Zonenschild zu zeigen.
Er sackte förmlich zusammen und sagte: "Entschuldigung, scheiße, ich habe auch Kinder in dem Alter, Sie werden wohl Recht haben."
Er hat insofern seine Warnzeichen gegen sich selbst gerichtet.