Die einzige Chance die Peter hat, falls er sich dazu entschließt, sich an die örtliche Presse zu wenden, ist, sich damit fürchterlich zu blamieren, wie er es mit diesem Beitrag bereits im Nissanboard getan hat.
Zur Erklärung:
Verkehrszeichen gelten immer, auch wenn sie "kurzfristig" aufgestellt werden. Es liegt in der Natur ihrer greifbaren und sichtbaren Materie, dass Verkehrsschilder nicht langsam aus dem Nirwana auftauchen und nicht erst nach tagelangem Reifungsprozess aus einer nebulösen Erscheinung zur vollen Sichtbarkeit reifen. Sie stehen entweder nicht da, oder sie stehen da und dann halt nun mal sofort. Ich gebe dir aber Recht, "sofort" ist sehr "kurzfristig".
Bei sogenannter Baustellenbedarfsbeschilderung (das sind die mobilen Dinger auf Standfüßen, die nach Bauende wieder weggeräumt werden) gibt es hierbei allerdings eine Regel: Diese muss nach gängiger Rechtsprechung 3 Tage vor ihrer Gültigkeit aufgestellt werden mit Zusatzschild "Gültig ab ...." Die stehen dann aber auch kurzfristig da und sind zu beachten, nämlich dass "ab" nicht mehr geparkt werden darf.
Mich stimmt die Einstellung äußerst nachdenklich, wenn Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit Verkehrszeichen überhaupt nur die Idee besitzen, diese aus "Gewohnheitsrecht" ignorieren zu dürfen. Man stelle sich vor, die Straßenverkehrsbehörde sieht einen Anlass, an einer vormaligen "Rechts vor Links" - Kreuzung die Vorfahrt durch Beschilderung anders zu regeln, Gründe für sowas gibt es genug. Nun denkt Peter, "ich fahre seit 4 Jahren hier zur Arbeit und habe seit 4 Jahren Vorfahrt, was interessiert mich dieses neue Stop-Schild? Ich habe Vorfahrt aus Gewohnheitsrecht."
Könnte Peter sich herausreden, das Stopschild nicht bemerkt zu haben, da es völlig plötzlich und unerwartet aus dem Nichts erschienen ist? Mit einem Parkverbotschild ist es nicht anders, auch nicht mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung. "Ich fahr dort schon immer 180, woher soll ich wissen, dass Sie ein 100er Schild aufgestellt haben?" ... das dürfte schallendes Gelächter ernten.
Die Größe von Verkehrszeichen richtet sich nach der VwVSt'VO und hierbei nach der zulässigen Geschwindigkeit. Vereinfacht: Auf Autobahnen sind sie ganz groß, auf Landstraßen mittelgroß, innerorts klein. Für den sog. ruhenden Verkehr (Parkregelung) können sie ganz klein sein, richtig, ca fußballgroß.
Peter hat doch selbst einen Verdacht geäußert, dass die neue Beschilderung im Zusammenhang mit kürzlich durchgeführten Gehwegarbeiten stattfand. Also scheint es einen Grund zu geben. Wenn es sich allerdings um eine komplett unbefahrene Straße handelt, frage ich mich, wie Peter und seine Kollegen dort hin kamen, ohne sie zu befahren und ohne an dem Schild vorbeigekommen zu sein. Handelt es sich um die ersten Verkehrsteilnehmer, die vom Himmel gefallen sind oder die Scotty dort hingebeamt hat?
Könnte es vielleicht sein, dass vormalig halbseitiges Parken auf dem Gehweg toleriert wurde, aber nach den Gehwegsanierungsarbeiten dies heute nicht mehr der Fall ist? Könnte es sein, dass die Fahrbahnbreite nun durch geparkte Fahrzeuge unter 2,55 m ist? Dann hätte die Feuerwehr ein Problem und deshalb wurde die Beschilderung gestellt.
Könnte es sein, dass Peter morgens etwas schlafduselig zur Arbeit fährt und deshalb nicht die Veränderungen bemerkt, die in seinem Verkehrsraum stattfinden, in dem er sich bewegt? Wenn die Veränderungen vor 1-3 Wochen stattfanden, ist dies Zeit genug, die neue Situation wahrzunehmen und auch Zeit genug, die von der Behörde mit Sanktionen abgewartet wurde, um Blinde darauf aufmerksam zu machen.
Vielleicht wurde ja sogar in den örtlichen Medien darüber berichtet, die Peter so gerne bemühen würde ... das wäre doppelt peinlich.