Beiträge von Trecker

    Den § 433 BGB kann man selbstverständlich im Theoretikermodus bemühen, wenn ein Händler allerdings nur "glaubt" und dies so äußert, dass alles tüffig sei und dies nicht ausdrücklich (schriftlich oder mündlich vor Zeugen) zusichert, hat man wahrscheinlich schlechte Karten.


    Losgelöst von der meinigen, persönlichen Einstellung, von wem ich eine gebrauchte Waschmaschine kaufen würde ...


    ... man muss mit Überraschungen rechnen ...

    Übereifriger Hilfspolizist:
    Sofern er in der Sache Recht hat, ist das schwierig zu handhaben. Selbstverständlich muss er hinreichend Zeit geben, den Parkscheinautomaten bedienen zu können, um auf diesen Nebenfall einzugehen.


    Es wäre gegebenenfalls ein Beschwerdegrund, wenn man den persönlichen Eindruck erhalten hat und dies auch begründen kann, das dieser einen "auf dem Kieker" hat (zielgerichtet aus persönlicher Motivation heraus nachsteigt bis ins Essgefach).


    Zur Art und Weise, wie, wann und wo Verkehrszeichen aufzustellen sind, siehe hier: http://www.sicherestrassen.de/VwV/UebsiVWV.htm]http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VwV/UebsiVWV.htm[/URL]


    ... und klicke in der Übersicht auf § 39 (allgemmein) und § 41, dort zu den Verkehrszeichen 283, 286 und 290 scrollen (speziell).


    Schlecht erkennbare `(z.B. zugewachsen) oder ungünstig platzierte Verkehrszeichen können strittig sein, allerdings i.d.R. nur in Extremfällen. Da würden mich Bilder mal interessieren, ob noch nichteinmal das Vorhandensein eines Schildes erahnt werden kann.


    Zur 3-Tages Fiktion wurde ausgeführt, zur Toleranzzeit der Behörden, bis Knöllchen geschrieben werden, ebenfalls.


    Wenn sich eine Gemeinde entschließt, vormals kostenlosen Parkraum in gebührenpflichtigen umzuwandeln, dann ist dies eine normale Haushaltsangelegenheit. Es bleibt auch jedem Hauseigentümer unbenommen, ob er seine Wohnungen kostenlos oder gegen Miete zur Verfügung stellt. Almosen kann man auch von einer Gemeinde nicht erwarten und ich käme nicht auf die Idee, meine Miete als Abzocke zu bezeichnen.


    Ich würde die Verwarnung bezahlen, bevor es zum Bußgeldbescheid kommt und ca. 25,- € dazu kommen.


    Dann würde ich bei der Gemeinde anfragen, warum die Halte-/Parkverbotszone eingerichtet wurde und gleichzeitig ggf. mit Verbesserungsvorschlag darauf hinweisen, dass die Beschilderung ungünstig bzw. schlecht sichtbar steht.


    Präzisere Sachverhaltschilderung schützt vor Watschen... aber du siehst wahrscheinlich selbst ein, dass diese nicht ganz unberechtigt waren ;)

    Die einzige Chance die Peter hat, falls er sich dazu entschließt, sich an die örtliche Presse zu wenden, ist, sich damit fürchterlich zu blamieren, wie er es mit diesem Beitrag bereits im Nissanboard getan hat.


    Zur Erklärung:


    Verkehrszeichen gelten immer, auch wenn sie "kurzfristig" aufgestellt werden. Es liegt in der Natur ihrer greifbaren und sichtbaren Materie, dass Verkehrsschilder nicht langsam aus dem Nirwana auftauchen und nicht erst nach tagelangem Reifungsprozess aus einer nebulösen Erscheinung zur vollen Sichtbarkeit reifen. Sie stehen entweder nicht da, oder sie stehen da und dann halt nun mal sofort. Ich gebe dir aber Recht, "sofort" ist sehr "kurzfristig".


    Bei sogenannter Baustellenbedarfsbeschilderung (das sind die mobilen Dinger auf Standfüßen, die nach Bauende wieder weggeräumt werden) gibt es hierbei allerdings eine Regel: Diese muss nach gängiger Rechtsprechung 3 Tage vor ihrer Gültigkeit aufgestellt werden mit Zusatzschild "Gültig ab ...." Die stehen dann aber auch kurzfristig da und sind zu beachten, nämlich dass "ab" nicht mehr geparkt werden darf.


    Mich stimmt die Einstellung äußerst nachdenklich, wenn Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit Verkehrszeichen überhaupt nur die Idee besitzen, diese aus "Gewohnheitsrecht" ignorieren zu dürfen. Man stelle sich vor, die Straßenverkehrsbehörde sieht einen Anlass, an einer vormaligen "Rechts vor Links" - Kreuzung die Vorfahrt durch Beschilderung anders zu regeln, Gründe für sowas gibt es genug. Nun denkt Peter, "ich fahre seit 4 Jahren hier zur Arbeit und habe seit 4 Jahren Vorfahrt, was interessiert mich dieses neue Stop-Schild? Ich habe Vorfahrt aus Gewohnheitsrecht."


    Könnte Peter sich herausreden, das Stopschild nicht bemerkt zu haben, da es völlig plötzlich und unerwartet aus dem Nichts erschienen ist? Mit einem Parkverbotschild ist es nicht anders, auch nicht mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung. "Ich fahr dort schon immer 180, woher soll ich wissen, dass Sie ein 100er Schild aufgestellt haben?" ... das dürfte schallendes Gelächter ernten.


    Die Größe von Verkehrszeichen richtet sich nach der VwVSt'VO und hierbei nach der zulässigen Geschwindigkeit. Vereinfacht: Auf Autobahnen sind sie ganz groß, auf Landstraßen mittelgroß, innerorts klein. Für den sog. ruhenden Verkehr (Parkregelung) können sie ganz klein sein, richtig, ca fußballgroß.


    Peter hat doch selbst einen Verdacht geäußert, dass die neue Beschilderung im Zusammenhang mit kürzlich durchgeführten Gehwegarbeiten stattfand. Also scheint es einen Grund zu geben. Wenn es sich allerdings um eine komplett unbefahrene Straße handelt, frage ich mich, wie Peter und seine Kollegen dort hin kamen, ohne sie zu befahren und ohne an dem Schild vorbeigekommen zu sein. Handelt es sich um die ersten Verkehrsteilnehmer, die vom Himmel gefallen sind oder die Scotty dort hingebeamt hat?


    Könnte es vielleicht sein, dass vormalig halbseitiges Parken auf dem Gehweg toleriert wurde, aber nach den Gehwegsanierungsarbeiten dies heute nicht mehr der Fall ist? Könnte es sein, dass die Fahrbahnbreite nun durch geparkte Fahrzeuge unter 2,55 m ist? Dann hätte die Feuerwehr ein Problem und deshalb wurde die Beschilderung gestellt.


    Könnte es sein, dass Peter morgens etwas schlafduselig zur Arbeit fährt und deshalb nicht die Veränderungen bemerkt, die in seinem Verkehrsraum stattfinden, in dem er sich bewegt? Wenn die Veränderungen vor 1-3 Wochen stattfanden, ist dies Zeit genug, die neue Situation wahrzunehmen und auch Zeit genug, die von der Behörde mit Sanktionen abgewartet wurde, um Blinde darauf aufmerksam zu machen.


    Vielleicht wurde ja sogar in den örtlichen Medien darüber berichtet, die Peter so gerne bemühen würde ... das wäre doppelt peinlich.

    Was haben Studenten hier im Heim zu suchen, die noch keinen Cent in die Pflegeversicherung und Rentenkasse eingezahlt haben?


    *sich Gedanken macht, ob es Sinn des Lebens sein kann, nahtlos als Zivi in die Pflegestufe zu wechseln*


    *feststellt, dass Zivis und Studenten auch irgendwie Pflegefälle sein könnten*


    *sich überlegt, in einem früheren Leben vielleicht mal mox auf ner demo verdroschen zu haben und nun doch verständnisvoll sein sollte*


    "Schwester Ursula ... ich mag den Job nicht mehr, die Gebetbücher für die Andacht in der Heimkapelle zurechtzulegen. Ich schlage mox als meinen Nachfolger vor. Der kann doppelt so viele Bücher tragen, weil er sich noch nicht mit einer Hand am Rolli festhalten muss."

    Das Auto sieht topgepflegt aus, ist ein Garagenwagen, hat Klima, Schiebedach und Automatik. Wenn die Laufleistung 35tkm stimmt (die Pedale sprechen dafür), ist der aktualisierte Preis von nun


    1.400,- € eine angemessene VB.


    weitere 2-300 könnten dann noch drin sein.


    War wohl Mütterchens rollende Einkaufstüte, bei aller Skepsis über Kurzstreckenfahrzeuge. Ich zeig ihn mal einer Freundin, die sucht sowas in diesem Segment.

    Willkommen im Board.


    Beschreibe dein Problem genauer. Wann geht der Rückwärtsgang nicht oder nur schwierig rein, kracht es beim Einlegen? Ist es schwieriger/lauter,wenn du noch im Vorwärtsrollen bist?


    Ist es, wenn du von einem Vorwärtsgang direkt in den Rückwärtsgang schalten willst?


    Was passiert, wenn du zuerst den Leerlaufgang einlegst, die Kupplung kurz losläst und danach erst den Rückwärtsgang mit erneut getretener Kupplung einlegen willst?


    Geht eventuell der 1. Gang auch etwas schwerer rein als gewohnt?


    Trennt die Kupplung noch ordentlich oder hast du das Gefühl, dass sie früher als gewohnt "kommt"? (Lass evtl. mal einen anderen, erfahrenen Autofahrer probieren, ob die Kupplung ungewöhnlich früh greift oder vergleiche mit einem Fahrzeug gleichen Typs.) Prüfe, ob das Auto vorwärts auf ebener Fläche losrollt, wenn du mit getretener Kupplung im ersten Gang dastehst.


    Rutscht die Kupplung evtl. durch? (Hochdrehen beim Beschleunigen, ohne nennenswerten Geschwindigkeitszuwachs.)


    Frage an die Community: Weiß jemand, ob der Note eine Seilzugschaltung hat? Dann könnte man die Ursache evtl. besser eingrenzen (Züge ausgeleiert, nachjustieren). Habe dabei einen vagen Verdacht, weil das die Werkstatt "provisorisch"hinbekommen hat, sich aber mit der Justierung mglw. nicht viel Mühe gemacht hat und es deshalb nicht reibungslos läuft. Wohlgemerkt: Nur ein vager Verdacht!


    Tipp:


    Schalte bewusst! Lege den Rückwärtsgang nur bei absolutem Stillstand des Fahrzeuges ein.


    Vor dem Einlegen des Rückwärtsganges lege den Leerlauf ein, lasse die Kupplung los, warte eine Sekunde und lege erst dann den Rückwärtsgang ein. Hakt es immer noch, wiederhole den Vorgang.


    Achte darauf, die Kupplung wirklich "voll" bis zum Bodenblech durchzutreten.


    Bei 50tkm darf noch kein Schaltblock im Eimer sein. Hol dir eine zweite Meinung, bevor du einen Reparaturauftrag gibst und setze dich dann ggf. hartnäckig durch, dass die Werkstatt einen Kulanzantrag für dich stellt.

    @ Phryso:


    Hast du schon mal eine "schussichere" Weste getragen und eine Türramme bedient? Ich habe es, ich war 6 Jahre beim Überfallkommando einer hessischen Großstadt. Du stehst nicht frontal mit der Brust vor der Tür, sondern seitlich mit dem Haltearm, um Schwung holen zu können und die Seite ist empfindlich verwundbar. Hinter der Mauer bist du in Sicherheit.


    @ RottenSon und präventive Gewalt:


    Ja, es ist eine Form von präventiver Gewalt, jemanden mit einem relativ harmlosen Krach- und Blendmittel so stark zu irritieren, dass er für einige Sekunden handlungsunfähig ist und dann ohne Gefahr für sich selbst oder Einsatzkräfte unter Kontrolle gebracht werden kann. Es ist eine gute Lebensversicherung für alle beteiligten Personen. Es ist keine Wildwest-Methode, es ist in vielen Fällen erfolgreich praktiziert, ohne, dass irgend ein Mensch zu Schaden kommen musste. Darauf kommt es einzig und alleine an.


    Natürlich hätte man auch die Tür aufsprengen können und sich dann ein Feuergefecht mit dem Mann liefern können. Das wäre dann nicht präventive, sondern repressive, möglicherweise finale Gewalt gewesen. Gut, von dir mal etwas über den Einsatz verhältnismäßiger Mittel und menschenrechtswahrender Einsatztaktik gehört zu haben. Welch ein Glück, dass du nicht bei meiner ehemaligen Firma arbeitest.


    Der Ruf "verpisst euch" ist nicht zwangsläufig als Androhung des Schusswaffengebrauchs zu verstehen. Das machen Polizisten besser. Sie rufen nicht: "Verpiss dich...", sie rufen: "Waffe ablegen oder ich schieße." Dabei schießen sie nicht durch geschlossene Türen, bei denen sie nicht wissen, wer dahinter steht.


    Mir geht es letztendlich auch nicht um die Rechtslage einer vermeintlichen Notwehr (Putativnotwehr), mir geht es um ein krasses Ausbildungsdefizit, was mich fürchterlich aufregt. Der Polizist könnte noch leben, wenn er das ABC seiner seiner ersten Fußstapfen in diesem Schei*job beachtet hätte.


    Dies rechtfertigt noch lange nicht die Schüsse durch die Tür!

    Wird normalerweise auch so ähnlich gemacht,@ Yeti


    Tür auf, Schockblendgranate reinkullern, hinterher und diskret ne Rolle Klopapier an die Bewohner verteilen, damit sie sich ihren Popo wieder sauber putzen können ...


    ...ging aber schief, dann muss Plan B her und in diesem Fall war Plan B einfach nur schei*e.

    Warum hat man für eine Durchsuchung das SEK eingesetzt? Weil durch büromäßige Abklärung bekannt war, dass der Rocker (legal) eine scharfe Schusswaffe besitzt und nach Lagebeurteilung mit bewaffnetem Widerstand zu rechnen war.


    Wie macht das SEK dann eine Tür auf? Mit einer Ramme oder einer Sprengladung. Offensichtlich wurde hierbei die Widerstandsfähigkeit der Tür unterschätzt und eine Ramme benutzt.


    Was macht der kluge Polizist, wenn die Tür nicht beim ersten Bums auffliegt? In Deckung gehen, wenn er mit bewaffnetem Widerstand rechnen muss.


    Jedem Streifenhörnchen wird in seiner Ausbildung eingebleut, nach dem Anklopfen nicht vor der Tür stehen zu bleiben sondern hinter die Mauer zu treten. Immer, auch wenn der Anlass nur eine Ruhestörung ist. Dann läuft er auch nicht Gefahr, dass die Tür plötzlich aufgerissen wird und ein Baseballschläger seinen Scheitel nachzieht.

    ...dass ich noch 12 Hemden zu bügeln habe, dies meinem Frauchen nicht zumuten möchte und mein Bügeleisen aus den Dampfdüsen permanent weiße Kalkbrocken herausrotzt.


    Fortsetzung mglw. in dem Fred, was ich zuletzt wofür ausgegeben habe.

    Diese Meldung gibt mir zu denken > klick


    Warum lernen es Polizisten nicht, insbesondere solche eines SEK die es besser wissen müssten, dass es ein denkbar ungünstiger Platz ist, nach dem "Anklopfen" nicht vor der Tür stehen zu bleiben. In den 80ern wurde bereits ein einfacher Streifenbeamterdurch die geschlossene Tür erschossen, der in Bensheim/Bergstraße nur eine Ruhestörung abstellen wollte. Das Urteil stelle ich dennoch zur Diskussion.


    Viel trauriger stimmt mich das > klick

    Zitat

    Original von feti
    Haben die jetzt schon kommunale Trinkhallen? :mmmm:


    feti


    ... nö, aber eine Kommunalsatzung "zur Abwehr von Gefahren auf öffentlichen Straßen, Wegen, Grünflächen und unterirdischen Anlagen", in denen das sogenannte "Saufgelage" unter Bußgeld gestellt ist. Man nennt es auch "Anti-Punker-Gesetz".

    Das Autochen ist Bj 2004, wenn dann die (wahrscheinlich noch erste) Batterie im Eimer ist, hat sie ihren Dienst getan. Es ist normal, wenn eine so alte Batterie stirbt, wenn es etwas kälter wird. Als Ersatz würde ich einen Nachrüster nehmen (kein Original), z.B. Panther aus dem Autozubehörfachhandel (bitte keine Supermarktware oder No-Name aus Werkstattketten mit 3 Buchstaben). Gegen ein Trinkgeld und netten Augenaufschlag bauen die auch um.


    Bist du sicher, dass der "Ölfleck" auch ein Ölfleck ist? Fährst du vielleicht noch mit eingeschalteter Klimaanlage? Wurde das Auto regennass in der Garage geparkt? Wurde der Ölstand evtl. überfüllt?


    Ich glaube, dein Kleiner sollte mal ordentlich durchgecheckt werden, das muss zunächst mal nicht eine Werkstatt sein, sondern erst mal jemanden im Bekanntenkreis schauen lassen, der sich gut mit Autos auskennt und zumindest besser "Verdacht schöpfen" kann, wo es im Argen liegen könnte.


    Wenn er von einem Händler erworben wurde, gibt es dann noch Gewährleistung.


    @ Ölfe: Bist du dir sicher, dass es für eine Starterbatterie im Gebrauchten noch Gewährleistung gibt? OK, du bist vom Fach ... aber das ist ein Verschleißteil, oder?

    Es ist und belibt Abfall im Sinne § 3 KrW/AbfG


    Wer Abfall "zur Verwertung" käuft, erwartet Abfall. Verwertung ist in erster Linie ein Prozess zur Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen. Der Verkauf von "möglichweise noch brauchbarem" Abfall zur Wiederverwendung, ist eine Sonderform der Verwertung.


    Wenn ich ne alte Stehlampe neben der Mülltonne finde, der sich der Vorbesitzer entledigen wollte, die aber gut in Omis Wohnung passen würde, zumal sie sich sowas immer gewünscht hat, dann erwarte ich auch nicht, dass sie noch funktionieren muss.

    Wohlwissend, in einem Spaßfred zu sein, versuche ich nochmal meine zugegebenermaßen schwierig zu verstehende Ironie (was soll das anderes sonst von mir gewesen sein?):


    Wer was vom Schrottplatz zur Verschrottung Gelagertes unter freiem Himmel demontiert und kauft, erwartet, dass es Schrott ist. Insofern wäre die Klausel auf dem Beleg des werten Abwrackowskis ein Hinweis, dass es sich nicht bei der erwarteten Eigenschaft um Schrott handeln könnte, sondern vielmehr tatsächlich funktionieren könnte.


    Insofern wäre eine Reklamation nur dann angebracht, wenn das Teil tatsächlich funktionieren sollte und nicht, wenn es kaputt geht.

    Stelle fest ...


    ... dass die Schraubdeckel meiner kostengünstig bei Tedi erworbenen Gewürzbehälter entgegen der Werbung nicht spülmaschinenfest sind, wahrscheinlich war nur der Glasbehälter darunter gemeint. Es blättert der Chromüberzug gnadenlos ab ...


    Wer verdammt nochmal hebt für sonen Kack die Quittung auf, um reklamieren zu können?

    ...da bin ich dir noch eine Antwort schuldig, Genosse Oberst...


    den Unterschied zwischen Soll und Muss, brauche ich dir doch wohl nicht erklären müssen, oder? Ich kann es natürlich oder soll ich?


    Die Bibel kennt m.W. nur eine "Mussvorschrift", dies ist der arbeitsfreie Sabbat (dabei kommen Juden und Christen immer durcheinander).


    Keine Ahnung, wie es Christen oder Juden hnbekommen haben, dass es am Shabbat oder Sonntag immer noch diesnthabende Krankenhäuser, die Polizei oder Feuerwehr hinbringen, zu arbeiten, ohne eine Todsünde zu begehen.


    Bei mir hat eine Scheidung gereicht, um exkomuniziert zu werden. :D

    Zitat

    Original von Kubek

    Zitat

    Original von Trecker
    Vergebung ist eine der christlichen Tugenden, ich bin dir deshalb nicht böse.


    MUSS oder KANN der Christ verzeihen?


    Er soll verzeihen, letztendlich werden ihm seine eigenen Sünden auch verziehen. Kann eine Mutter dem Mörder ihres Kindes verzeihen?