Beiträge von Berlinerjung
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Original von Riverna
Eine Strafe kann Harry schon noch erwarten, aber nicht wegen der Lautstärke sondern lediglich weil der Auspuff nicht eingetragen war. Einen Beweis dafür das er ggf nicht zulässig war, wurde ebenfalls nicht gemacht. Das einzige was festgehalten wurde ist, dass kein dB Killer im Auspuff war. Weder Hersteller noch eine Geräuschmessung ist der Rennleitung bekannt.was ist denn letztendlich der Unterschied im Strafmaß zwischen zu laut und nicht eingetragen?
So groß wird der nicht sein denke ich.
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Zitat
Original von Riverna
Harry hat sich heute mit zwei Werkstätten unterhalten, keine dB Messung -> kein Beweis.Würde aber nicht der nicht zugelassende ESD schon reichen für eine Strafe?
Ich meine, die Grünen sind nun auch nicht ganz doof, wenn die Fotos von dem ESD machen, merken die schon wenn es nun ein Anderer ist.
Dass man nichts gegen die Lautstärke sagen kann denke ich auch, aber es reicht ja auch ein nicht zugelassener ESD für eine Strafe aus.
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es ist auch total egal!
Gab es hier glaube auch schon als Thema, die Farbe ist im Prinzip unwichtig und man muss da nichts ändern lassen, wenn man umlackiert.
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Gutachten oder irgendwas in der Art gibt es wahrscheinlich nichtmehr oder?
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hab ich und was da für Preise aufgerufen werden, da bin ich noch preiswert.
Auch wenn du da meinetwegen ein Schnäppchen gemacht hast.
Und bei mir ist auch alles dabei
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Verwarngelder werden z.B. soweit ich weiß garnicht gespeichert also soweit alles ohne Punkte.
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die sieht noch sehr gut in schuss aus oder?
riechen die zufällig nach rauch?
Falls nicht, würde ich mich gern an die 2. Stelle setzen lassen
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Meine übliche Frage, was soll die Sitzausstattung kosten?
Bzw. wenn möglich nur die Sitze vorn?
Würde sie natürlich selber abholen
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ok danke!
Ich war nu irritiert weil wie gesagt, alle Leute mit denen ich gesprochen hatte (ok waren nur 3 ) mir gesagt haben, Sie bekamn immer gleich den Zahlschein und den Hinweis auf die Punkte.
Aber dann weiß ich bescheid.
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ja also ich versteh das nicht, ich würde auch bezahlen, also ich steh schon dazu aber es ist eben nur der Tatvorwurf erwähnt und der Anhörungsbogen dabei sonst nichts, das kenne ich so nicht.
Alle die ich bishr gefragt habe, kannten das so auch nicht.
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Hallo!
Kann mir Jemand sagen, warum man nur einen Anhörungsbogen bekommt mit dem Tatvorwurf, OHNE ein Strafmaß genannt zu bekommen, also auch ohne Zahlschein etc.?
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nee die Reifen hab nun noch vllt. 2mm die hinteren etwas mehr, aber ich würde die nichtmehr fahren, bin bei leichtem Regen schon nurnoch gerutscht in meiner Gallerie sind Bilder oder nochmal hier:
Hoffe verschafft einen Eindruck.
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Original von Shadowrun
ZitatOriginal von Trecker
Um die Frage zu beantworten: Es gelten die gleichen Regularien, als würden zwischen beiden Verstößen Wochen liegen und er hätte beim zweiten bereits durch amtlichen hinweis vom ersten gewusst.Nein .. gerade aus dem Zitierten kenne ich, dass das die 2x26 km/h zu schnell Regel nicht gilt, da beim 2ten Verstoß der erste noch nicht rechtskräftig ist.
Also
Peter im Januar 26 km/h zu schnell
Peter im Juli 26 km/h zu schnell --> Lappen wegPeter am 1. Januar 26 km/h zu schnell
Peter am 2.Januar 26 km/h zu schnell --> Lappen bleibt da da der 1.Januar noch nicht rechtskräftig in der Kartei stehtRechtkräftig ist der Verstoß erst nach Zustellung des Bußgeldbescheides + 14 Tage oder eben bei Einspruch nach dem ganzen Kram mit Gericht und Co
Danke, dass wollte ich wissen.
[OFFTOPIC] Und an alle Anderen, ich persönlich stehe zu meinen Verstößen, auch wenn ich im besagten Tunnel erwischt werden würde. Aber die Klagen liefen nunmal und hatten Erfolg und in unserem Rechtssystem ist es scheinbar so, dass wir mit Blitzern (eigentlich) nicht den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, sondern sie zum vorschriftsmäßigen Fahren bewegen wollen. Und das passiert nicht, wenn man 20 mal geblitzt wird ohne es zu merken und dann nach und nach 20 Bußgeldbescheide bekommt. Egal wieviel Schilder davor standen. Das nur zu der Britzer Tunnel Geschichte.[/OFFTOPIC]
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Zitat
Original von CDW
ZitatOriginal von Berlinerjung
na ich weiß nur, dass es bei uns in Berlin Schwarzlichtblitzer in einem Tunnel auf der Stadtautobahn gibt und [...] Da kein Blitz darauf aufmerksam macht, dass man gerade zu schnell war und so der Lerneffekt fehlt (ich such mal passende Artikel dazu).Es sind ja Schilder an den Tunneleinfahrten angebracht.
Das ist richtig, trotzdem wurden pro Tag !1200! Fzg an EINEM Tag um Durchschnitt erfasst, daraufhin gab es nochmal mehr Kritik
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danke für den Link, aber dort steht ja ab Rechtskraft und ab wann ist denn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig? Ab Tattag?
Ich meine
"Ein Fahrverbot kommt beispielsweise in der Regel in
Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens
26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der
Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht." -
Zitat
Original von Hansguck1979
Fallbeispiel:Peter wurde mit 38km/h zu viel AUSSERORTS gemessen und bekommt 3 Punkte dafür.
Wir Peter im folgendem Jahr nochmal wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt, auch wenns nur ein Punkt ist, gibt Peter den Führerschein ab!....
Was??? Das ist mir neu.
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achso...
na ich weiß nur, dass es bei uns in Berlin Schwarzlichtblitzer in einem Tunnel auf der Stadtautobahn gibt und da hieß es, dass die Briefe innerhalb einer Woche zugestellt sein müssen, da sonst die Pendler ja jeden Tag wieder geblitzt werden ohne es zu merken. Da kein Blitz darauf aufmerksam macht, dass man gerade zu schnell war und so der Lerneffekt fehlt (ich such mal passende Artikel dazu).
Das war aber auf jeden Fall die Begründung, deshalb dachte ich gleiches gilt auch in anderen Fällen.Und wer entscheidet über das zusätzliche Bußgeld, ein Sachbearbeiter oder gibt es da generelle Regeln.
Wenn das mir passieren WÜRDE, würde ich auf jeden Fall dazu stehen und manchmal passieren im Leben halt echt unglückliche Sachen