Hallo zusammen, ich hab jetzt mehrfach telef. mit dem A. vom Finanzamt gesprochen, und war auch bei dem vorstellig. Dabei hab ich Fahrzeugbilder, den Kraftfahrzeugsteuergesetzestext und die errechnetet fläche von Personenbeförderungsraum ca. 1,8m² und Laderaum 2,5m².
Der raft das nicht, und will selbst rückwirkend bis zu meinem damaligen Einspruch kassieren.
Ich brauch wohl nen Anwalt.
Falls jemand ein Gerichtsurteil hat wo drin steht das der d22 navara kingcab als lkw auf Gewichtsbasis besteuert werden muß, wäre ich sehr dankbar.
mfg