Beiträge von poeler

    Servus Matthias,


    wenn ich die Antwort auf meinen Einspruch habe, weiß ich mehr - entweder es bleibt bei bei der Erstattung oder es wird bis 2010 rückerstattet.


    Ich berichte:wink:



    AWM.

    Servus Matthias, Servus Peter,


    ich hab auf Grund deines Beitrags (Matthias) bei meinem Frosch (K11, EZ 1996, auf mich seit 09/2010 zugelassen, jetzt knapp 200000 km runter, in ZUB Teil II in Zeile K der Zusatz G220 mit Nachtrag III) im März 2018 eine neue HU machen lassen und mit der AU beim Autohaus Puschmann die DEKRA-Bescheinigung angefordert (36.94 Euro per Überweisung). Mit der Bescheinigung und den alten Fahrzeugpapieren (vorher aber kopieren) zur Zulassungsstelle und die Änderung der Emmissionsklasse beantragen ( von Schadstoffarm E2 auf Schadstoffarm Euro 2, kostete 15,50 Euro). Dann kam nach ein paar Tagen ein neuer Kfz.-Steuerbescheid (von vorher 151 Euro auf 73 Euro). Gegen den Bescheid Einspruch einlegen mit der Begründung, dass die andere Emmissionsklasse seit dem Tag der ersten Zulassung bestand und die Rückforderung von zuviel erhobener Steuer beantragen. Mit einer Kopie der ZUB 1 abschicken und


    ----- > jetzt viel Ausdauervermögen an den Tag legen und gelegentlich nachfragen.:stichel::stichel::stichel:


    Ich habe im Dezember 2019 (!) die Abrechnung (Steuerbescheid für die zurückliegenden Jahre, rechtliches zu meinem Einspruch) erhalten.


    Fazit: Bis September 2014 wurden p.a. 151 Euronen berechnet. Danach p.a. 73 Euro. Ergab unterm Strich eine Erstattung von knapp 240 Euro (für die Zeit von 2014 bis 2018). Das HZA berief sich darauf, dass auf Grund eines BGH-Urteils von 2013 (BFH vom 21.02.2013, V R 27/11, BStBl. II 2013 S. 529 ff.) eine sogenannte Ablaufhemmung eingetreten wäre und hat einen weitergehender Anspruch verneint. Ich werde dem Amt mitteilen, dass ich meinen Einspruch aufrecht erhalten werde, Mal absehen, wie es ausgeht. :eieiei2::eieiei2:


    Grüße von AWN.