Die 1.Inspektion für meinen Juke steht am Mittwoch an.
Da ich den Wagen als Jahreswagen gekauft habe, der vorher auf eine Autovermietung lief und nur ein Jahr TÜV hatte, ist auch TÜV & AU fällig.
TÜV & AU werden umsonst vom Autohaus wo ich ihn gekauft habe übernommen (soweit meine Erinnerung).
Jetzt habe ich mir noch einmal den Kaufvertrag rausgekramt, wo wörtlich drinsteht.
Zitat
"Wartung, HU+AU 08.2013 wird bei uns vor Ort durchgeführt.
AH übernimmt die Kosten.
Bedeutet doch dann 1. Wartung für lau oder verstehe ich das falsch?
Bei dem Wagen (Neuwagen) von meiner Frau war die 1. Wartung im März fällig und diese war nicht umsonst (allerdings wurder der Wagen bei einem anderen Autohaus gekauft).
Bei der telefonischen "Nachbetreuung" bei einem Neuwagenkauf von Nissan gab es wohl auch die Frage "Ob die erste Inspektion vom Autohaus übernommen wurde".
Gibt es da jetzt von Nissan eine neue einheitliche Marschrichtung oder wird das von Autohaus zu Autohaus anders geregelt?