Beiträge von Der Suchende

    Nicht böse sein Black Pepper!
    Das kannst Du beim TÜV erfragen.
    Es gibt ja nicht nur den Pickup der Klasse N1
    Für dich wird das Umschlüssen über die Ladeflächenlänge laufen. Das ist dann aber ein ganz andere Geschichte. Die Liste des KBA's im Internet ist nicht vollständig . Das war heute ein Ordnner mit über 1000 Seiten. Dort sind alle Begriffe und Begriffserklärungen bzw Definitionen drinnen.
    Ich habe mir deinen Umbau angeschaut. Gefällt mir!
    Wäre doch ein feiner Zug von Dir, wenn Du jetzt mal die Tasten los lässt und in einem eigenes für deine Fahrzeugklasse aufgemachten Forenbeitrag Deine Ergebnisse der Recherche zur Umschlüsaselung mitteilst. Das war die ursprüngliche Idee eines Forums. Ich habe diesen jetzt auf Fahrzeugklasse N1 und DOKA umbenannt.

    Ihr habt mir etz wirklich eine schlaflose Nacht bereitet.

    Aber, ich habe eine Antwort gefunden.
    Wenn man die Frage an Hersteller und Verkäufer stellt kommt folgendes raus.


    Antwort Taubenreuther in Kulmbach


    Das HT von Ihnen bedarf der Eintragung. Im Gutachten steht: Mit diesem Umbau gilt das Fahrzeug als LKW und verliert die Einstufung als Pickup.


    Antwort Mitarbeiter BAG


    Was hast Du denn für Sorgen ?? Der kannte nicht mal den Unterschied.


    Antwort eines Verkäufers


    Wir haben beide Varianten im Programm. Vollgutachten und Teilgutachten.

    • Vollgutachten bedarf nicht der Eintragung und wird dadurch nicht für den TüV oder den Zoll relevant
    • Teilgutachten bedarf der Eintragung und geht seinen Weg ( siehe Taubenreuther )

    Antwort eines Polizisten der schon 25 Jahre auf dem Buckel hat


    Uiiii, das war mir neu, der nächste Stern ist gesichert. :uzi: :pol:


    Antwort Tüv

    Geh mal Nissan nerven. Die haben bestimmt was in der Schublade.


    Antwort Zoll


    Wir haben keine Kompetenz und Interesse die Arbeit vom TÜV zu überprüfen oder in Frage zu stellen. ( Aussage einer Kollegin meiner LAG)


    Fazit


    Was lernen wir daraus ?


    Es gibt keine eindeutige Antwort.


    Das ist eine Fallentscheidung.


    Worauf kommt es an?


    Das Gutachten macht den Unterschied.


    Ich hoffe diese Frage jetzt erschöpfend beantwortet zu haben.


    Noch was zur Grauzone.


    Wenn man die Heckklappe am HT weg lässt, gilt die Ladefläche als OFFEN oder GESCHLOSSEN ?


    Viel Spaß beim grübeln .
    Jörg :spring:



    Nachtrag:


    Ich zitiere einen TÜV Prüfingenieur der sich für unser Anliegen fast 2h Zeit genommen und Akten gewälzt hat.


    Die EG Richtlinie beschreibt den Pickup der Klasse N1 als Fahrzeug mit Mindistens 3 Sitzplätzen und Fahrersitz.
    Die Fahrgastzelle muß getrennt vom Laderaum sein.
    Anwendbar bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
    Über einen OFFENEN oder GESCHLOSSEN Laderaum im Sinne eines HT verliert die Richtlinie kein Wort.
    Die Grundauslegung des Herstelles des Fahrzeuges muss eine offene Ladefläche haben.
    Sollte ein HT aufgesetzt werden, sieht Er keinen Grund das diese zu einer Veränderung der Einstufung führt.
    Das Produkt muss eine EG Konformitäsbescheinigung haben.
    Die einzige Ausnahme die Er sieht ist eine expliziete Aufforderung das der Hersteller auf die Änderung besteht.
    In seiner nicht unerheblichen Lebensarbeitszeit hatte Er noch NIE eine solche Anfrage.
    Ich werde Ihn am Montag fragen ob ich seinen Namen und Dienstelle beim TüV Süd im Forum veröffentlichen darf!




    Also, ich habe heute ohne Probleme die Umschlüsselug vom TÜV in Tirschenreuth bekommen. Ohne Gutachten oder Sonstiges. :wink: Von N1 Lastkraftwagen zu N1 Pickup.
    Das Thema Hardtop lässt sich wie folgt angehen. Die Umschlüsselung muss ohne Hardtop erfolgen.
    Ein Hardtop darf nicht mit dem Fahrzeug verschraubt sein und muss auf Verlangen kurzfristigt entfernt werden können. ( Ohne Werkzeug)
    Dann gilt sie als Ladungsicherung und hat keinen Einfluß auf die Umschlüsselung.
    Ich hoffe ich konnte helfen.


    Jörg


    :perfekt:


    Gaaaannz Wichtig für Umschlüsselwillige :



    Dieses gilt nur für DOKA`s :offtopic:


    Das Verhätnis von Ladefläche zu Länge der Fahrgastzelle wird gemessen.


    Maßpunkte


    • Gaspedal zu Fahrgastrückwand
    • Fahrgastrückwand zu Ende Ladefläche

    Bei Single Cab und King Cab wird die Umschlüsselung nicht funktionieren .

    Hallo Maddin88,
    nach dem Du ein Gutachten hast, gilt dieses auch für D401 Baujahr 2015, der eine Auflastung auf 3420Kg hat?
    Achslast 7.2 und 8.2 Zulassungsbescheinigung ist mit 2240 Kg angegeben.


    Danke im Vorraus


    Jörg

    Hallo an das Forum.
    Ich bin neu dazu gekommen und möchte mich kurz vorstellen.
    Seit März 2016 bin ich stolzer Besitzer eines Navaras D401 V6 (genauere Beschreibung siehe Profil)
    Der Traum eines PickUp zum Transport einer Wohnkabine ist endlich wahr geworden.
    Als heimlicher Leser eures Forum habe ich bisher nie die Antwort auf meine Frage gefunden.


    Frage:


    Hat jeman von Euch schon mal was von einer Umschlüsselung der Zeile J Spalte 3 der Zulassungsbescheinigung von BA auf BE gehört oder Erfahrungen damit gemacht?


    Der Hintergrund
    Durch ein Gespräch mit einen D Max Fahrer habe ich erfahren, daß diese Umschlüsselung von Zeile J Spalte 3 BA/ und Zeile 5 F.z.z.Gü.bef.b3,5T Lastkraftwagen auf Zeile J Spalte 3 BE/und Zeile 5 F.z.z.Gü.bef.b3,5 T Pick Up eine imense Steuerersparnis bringt.


    Siehe auch Daten Blatt des KBA im Anhang.


    Danke für mögliche Atworten im Vorraus.


    Jörg