Beiträge von reparix

    Daher nochmals die "höfliche Frage" ob der Verteiler aus Great Britain eine Option wäre?

    Nachtrag: auch z.B. bei Ebay-Art.: 323918569415 ist bei den Referenznummern die Nr. 2210074B00 angegeben - allerdings auch wieder mit der fehlerhaften Angabe in der Fahrzeugliste, dass dieser Verteiler auch bei den Motoren mit Einzelzündspulen ab 9/2000 passt :mmmm:

    Und an euch beide - oggsi und Thomas:


    meine Devise ist: wenn ich m i c h ärgere, dann kann ich auch entscheiden, mich nicht zu ärgern :).

    Also verderbt euch einfach nicht den schönen und - zumindest bei uns sonnigen - Tag.


    Gruss Matthias

    Daher nochmals die "höfliche Frage" ob der Verteiler aus Great Britain eine Option wäre?

    Hi Thomas,


    die von dir genannte Teilenummer (2210074B00) ist in dem gesamten Verteilerangebot eine ausgesprochene Rarität. Der englische Ebayer ist ausser dem von oggsi verlinkten der einzige, der diese Teilenummer aufführt - soweit meine oberflächliche Recherche.

    Mir ist - siehe mein voriger Post - immer noch schleierhaft, wann jetzt welcher Verteiler verbaut ist.

    Wieviele Pins hat denn dein mutmasslich defekter Verteiler?

    Entscheidend scheint mir, ob der englische Verteiler die passende Pinanzahl hat - das würd ich bei dem englischen vor einem Kauf einfach mal nachfragen.


    Gruss Matthias

    Du verstehst von K11s bestimmt mehr als ich, gar keine Frage.

    Hi oggsi,


    bei Karosseriesachen, Fahrwerk etc hab ich schon recht gute K11-Kentnisse - da stimmt deine Einschätzung wohl. Bei Motor- und Elektroniksachen bin ich jedoch - wie ich auch schon öfter geschrieben hab - eher "unterbelichtet". Da hab ich höchstens einen über Jahrzehnte geübten Riecher dafür, was es vielleicht sein könnt - oder eben auch nicht (siehe voriger Post).



    Da gibts also je nach PFL/FL 2 verschiedene Verteiler mit 5 oder 6 Pin-Anschluss

    Da hatte ich einen Denkfehler drin, der mich dann auch auf die fehlerhaften Angaben in den Artikelbeschreibungen der Ebay-Anbieter gebracht hat.

    Ich hab irrtümlich angenommen, dass der 5-PIN-Verteiler bis zum Motorlift verbaut worden ist und der 6-PIN dann danach. Doch das hätt ich von meinem Fahrzeugbestand her eigentlich besser wissen müssen - da wie knama richtig schreibt, der Motor ab dem 2. Facelift in 2000 Einzelzündspulen hat.

    Dann stellt sich allerdings die Frage, warum bei dem von dir verlinkten Verteiler in der Fahrzeugliste extra auch die Fahrzeuge bis 2003 mit 60 PS angegeben sind.

    Ich schliess daraus, dass die Angaben bei Ebay nicht immer zutreffend sind.

    So gesehen könnte der Thomas auch einen Verteiler aufgrund fehlerhafter Angaben in der Beschreibung gekauft haben.

    Und ich weiss jetzt immer noch nicht, bei welchem Modell/Baujahr der Verteiler 5 bzw. 6 PINs hat. Da müsste ich wohl bei meinen verschiedenen 11ern mal den Stecker abziehen und nachschauen, um das herauszufinden :)


    Die ganze Entwicklung der Sache ist geprägt von Miß-/Unverständnis und es war absolut zäh bis man überhaupt mal wusste um welchen Motor es geht und welches Zündsystem und welchen Verteiler die Mühle hat.

    Das stimmt - drum hatte ich auch keine Lust, mir das alles nochmal durchzulesen :)


    Gruss Matthias

    Sitzt da nicht der Verteiler auf der anderen Seite des Motors und dreht sich folglich auch andersrum ? ?

    Hi oggsi,


    hm - Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass Motor und Getriebe auch bei Rechtslenkern genau gleich sind und nur das Lenkgetriebe spiegelverkehrt ist.

    Wenn ich nach dem Bild geh, dann würd der Verteiler natürlich andersrum drehen - es sei denn die Engländer fahren normalerweise rückwärts. Wenn ichs mir allerdings ganz genau anschau, dann steht "Nissan" in Spiegelschrift auf dem Ventildeckel.

    Die Engländer lenken zwar rechts, aber schreiben und lesen tun sie wie wir von links nach rechts. Das bedeutet also, dass irgendjemand das Foto einfach gespiegelt hat - warum auch immer.

    Vielleicht ein Scherzbold :).

    Ich geh also nach wie vor davon aus, dass Motor und Getriebe bei Rechtslenkern genauso eingebaut sind, wie bei den Linkslenkern - alles andere wär auch betriebswirtschaflicher Maximalunsinn.


    Gruss Matthias

    so siehts aus

    Hi sus,


    so isses!

    Meiner machts ziemlich genau so, wie du beschrieben hast. Das einzige, was er zusätzlich macht, ist, dass er die Motorhaube aufmacht, um die Fahrgestellnummer zu kontrollieren und schaut, ob die Batterie befestigt ist. Das wars dann aber auch schon und mehr brauchts auch nicht.

    Wenn ich so drandenk, dass ich bei den HUs in jungen Jahren zu TÜV-Monopolzeiten je nach Zustand vom Auto einen mehr oder weniger erhöhten Puls hatte - da bin ich echt froh, dass das seit der "Privatisierung" vorbei ist und eine HU für mich seither eine ganz entspannte Routineangelegenheit ist :)


    Gruss Matthias

    Hast Du da ein plausiblen Grund dafür, dass es der nicht ist ?

    Hi oggsi,


    naja - auch wenn ers ist - bei 290.- plus Versand würd ich schon mal schauen bzw. fragen, obs vielleicht doch noch eine günstigere Lösung gibt.


    Ich hab den alten thread jetzt nicht mehr im Kopf und auch grad keine Lust das alles zu lesen. Beim K11-Verteiler scheint es so zu sein, dass sich mit dem Motorlift im Jahr 2000 da was geändert hat - ein PIN mehr für was auch immer. Der von dir verlinkte Verteiler passt laut Angabe für Bj. 00 bis 03 und auch für die früheren Bj. 92 bis 00. Alle die deutlich günstiger sind (+/- 70.-), passen wohl nur bis zum Motorlift. Seh ich das richtig?

    Bei mir laufen ja alle einwandfrei - ich interessier mich also nur mal gewissermassen vorbeugend :)


    Gruss Matthias

    ~1,50€ PRO STÜCK. Ist mir etwas viel

    Da kommt mir ein alter österreichischer Witz in den Sinn:

    Wie kann man eine 1-Schillingmünze aufwerten?

    Antwort:

    Ein Loch reinbohren und als Beilagscheibe verkaufen.:D


    Das könnte man ja bei den Preisen inzwischen auf den Euro übertragen - nur dicht wirds damit wohl nicht.

    Die Steuerfahndung besonders im Freistaat der Amigos und Ehrenmänner hast Du nicht erwähnt.

    Hi travel,


    weils ohnehin offtopic ist, hab ich nur ein paar Beispiele geschrieben - die Liste ist bei weitem nicht vollständig.


    Und weil unsere Altersversorgung nichts mehr wert ist bekommt Draghi den deutschen Verdienstorden.

    Den kannst dann auch gleich dem Adenauer verleihen:


    "Die Reform beruhte maßgeblich auf einer Studie von Professor Wilfrid Schreiber, dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Die Studie forderte, dass die „Gesamtheit aller Arbeitstätigen“ einbezogen werden sollte, also auch die „selbstständigen Arbeitstätigen“. Außerdem sollte die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht, ganz aufgehoben werden. Durch beide Maßnahmen sollte die gesetzliche Rentenversicherung auf ein möglichst großes Fundament gestellt werden, „um die Stetigkeit ihrer Rechnungsgrundlagen über alle möglichen Strukturveränderungen der Wirtschaftsgesellschaft und ihrer Zusammensetzung nach Beruf und Erwerbsart“ sicherzustellen. Schreiber hatte außerdem eine Kinderrente sowie eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose vorgesehen, um die Familien finanziell zu entlasten und so den von der jeweils nächsten Generation abhängigen Fortbestand des Systems zu sichern. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer lehnte diese Komponenten jedoch ab und setzte sich gegen Bedenken etwa von Ludwig Erhard durch." (Quelle: Wikipedia)


    Ganz elegant die „selbstständigen Arbeitstätigen“ und natürlich die leistungslosen Einkommen aus dem System rauslassen und eine Beitragsbemessungsgrenze einführen - schon sind alle hohen Einkommen nicht mehr entsprechend am Solidarsystem beteiligt.


    So schöne Namen wie "Beitragsbemessungsgrenze" verdienen schon einen Orden an sich!


    Jetzt ists aber gut - Ende offtopic:)


    Gruss Matthias

    Ist es denn so Schwer zu Verstehen / Akzeptieren, das es nun mal so Gesetz ist und gilt.

    Hi Rheiner37,


    ich hab einfach keine Lust, mich penibel an (sinnfreie) Gesetze zu halten, die nicht mal Verfassungsrang haben - solang Gesetze, die Verfassungsrang haben grosszügig ignoriert bzw. ins Gegenteil verkehrt werden.


    Zum Beispiel zum Thema NiedriglöhnerInnen, LeiharbeiterInnen, AufstockerInnen, 1-€-JobberInnen:


    Bayerische Verfassung, Art. 151: (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.

    Bzw. Art. 168 (1): 1Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. 2Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.



    Oder zum Thema drastische Mietsteigerungen bzw. Immobilienpreissteigerungen:


    Bayerische Verfassung, Art. 161 (2):
    (2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.



    Oder zum Thema Besteuerung von leistungslosen Einkommen (z.B. Zinsen, sonst. Kapitalerträge wie Dividenden, Tantiemen, Teile der Mieten etc.)


    Bayerische Verfassung, Art. 157:
    (1) Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft.
    (2) Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner.


    Bzw. Art. 168 (2): Arbeitsloses Einkommen arbeitsfähiger Personen wird nach Maßgabe der Gesetze mit Sondersteuern belegt


    Nebenbei: Die Bayerische Verfassung ist 1946 mit einem Volksentscheid mit grosser Mehrheit gebilligt worden - im Unterschied zum Grundgesetz und zum Lissabon-Vertrag, die angeblich Verfassungsrang haben, allerdings nicht mit einem Volksentscheid legitimiert sind.


    Soviel zu Gesetzen, die gelten und nicht angewendet werden.


    Gruss Matthias

    Womit dichtet man sowas normalerweise ab?

    Hi Lordjunk,


    zum Beispiel mit ebay-Art.: 283749791475 bzw. 402044127715


    Aber bei dem Anblick bin ich am Überlegen, auch neue Scheiben zu nehmen.

    Der Anblick der Scheiben ist doch vollkommen normal :mmmm:


    Neue Beläge habe ich schon gekauft, da die Bremsen auf der BAB doch ab und zu vibrieren,

    Das spricht nach meiner Erfahrung eher für den Austausch der Scheiben - allerdings nicht wegen dem Anblick, sondern weil sie möglicherweise einen leichten Seitenschlag haben.



    Ich sollte defintiv die Ablaufschläuche mal woanders verlegen und endlich mal ordentlich konserviermittel reinspülen...

    Das ist eine sehr gute Idee, wenn du das Auto noch länger fahren willst!



    Jetzt brauche ich nur etwas um das ganze abzudichten, was empfehlt ihr? Karosseriekleber? eine Spachtelmaße? oder sowas: https://www.louis.de/artikel/m…r_article_number=10004245

    Ich würd den geschweissten Bereich mit einer Nylonscheibe bzw. mit einer Flex mit Topf-, Kegel- oder Scheibenbürste gründlich sauber machen, so dass alles blank ist. Dann würd ich zwei Schichten Brantho Korrux (Pinsel oder Spraydose) auftragen und nach deḿ das Korrux durchgetrocknet ist noch eine Schicht Liqui-Moly Seilfett drauftun.

    Bei den anderen geschweissten Stellen im Schwellerbereich würd ich nur den gröbsten Rost wegkratzen bzw. mit einer Nylonbürste wegschleifen und dann den ganzen Schwellerbereich ebenfalls mit Seilfett behandeln. Wenn du das Auto auch im Winter fährst, dann empfehl ich die Seilfettstellen zwei mal Jährlich (vor und nach dem Winter) zu prüfen und ggf. nachzubehandeln. Wenn du das Auto nur im Sommer fährst, reicht einmal vor oder nach der Winterruhe.


    Gruss Matthias

    Der Prüfer soweit nicht. Im Schadensfall kann ein Gutachter aber die "Glasstärke" ermitteln und mit den Herstellerangaben vergleichen. Weicht das Resultat davon ab, steht die Frage nach "Manipulation" im Raume und man kommt ggf. in Regress.

    Unzulässig bleibt Unzulässig. Obs anschließend jemand sieht, nicht sieht, ob nur minimaler Abtrag etc. pp spielt dabei überhaupt keine Rolle. Das sollte jedem der sowas vor hat Bewusst sein. Wenn Er/Sie/Es dann trotzdem tut, auch gut. Soll sich bloß hinterher nicht Wundern, wenn wegen so ner "Kleinigkeit" ne Versicherung sagt Is Nich.

    Hi Rheiner37,


    1. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag.

    2. Auch bei Regressforderungen gilt der sogenannte Grundsatz der Kausalität. Das bedeutet, dass die von der Versicherung beanstandete Obliegenheitsverletzung auch tatsächlich relevant für die Entstehung beziehungsweise die Höhe eines Schadens gewesen sein muss, damit sich daraus ein Regressanspruch ergibt.

    3. Meines Wissens werden derartige (sehr teuere) Gutachten allenfalls bei erheblichen Personenschäden mit jahr(zehnt)elangen Rentenzahlungen bzw. bei Todesfolge gemacht.

    4. Und dann müsste die Versicherung noch nachweisen, dass der Versicherungsnehmer selbst die Scheinwerfer "manipuliert" hat.


    Alles in allem:


    Die Gefahr, dass irgendwer mal die Schichtdicke messen sollte, ist wirklich mehr als gering. Glaube da wird man weitaus eher erst Lottogewinner und danach 2x vom Blitz getroffen

    Oder wie meine erste Schwiegermutter in so einer Situation gsagt hätt:

    "zTod gfürcht is a gstorbn"


    Gruss Matthias


    PS: Wenn das "Glas" nach dem Polieren wirklich wieder klar ist, ist die Hell/Dunkellinie gestochen scharf - wenn nicht, dann wird der Prüfer das mit Recht beanstanden und das Teil muss natürlich raus.


    Solange die Scheibe klar ist sehe ich da kein Problem da ja das Licht nicht gebrochen wird und die Einstellung und die Hell/Dunkelgrenze passt ntrl.

    Sind Risse vorhanden muss er sicher ausgetauscht werden.

    Ich mach mir Gedanken das die ganze Sache sehr teuer werden wird.

    Hi Ulla904,


    für eine im ersten Anlauf erfolglose Reparatur brauchst du nicht zweimal zu bezahlen. Für eine unnötige Reparatur brauchst du überhaupt nicht zu bezahlen.

    Also lass dich nicht über den Tisch ziehen. Wenn du bei einem Autoclub bist, kannst du dich dort auch beraten lassen. Wenns ein Innungsbetrieb ist, gibt es bei der Innung Schiedsstellen, die das unparteiisch prüfen.


    Wenn du Zweifel daran hast, ob der ursprüngliche Motor wirklich defekt war, würd ich mir unbedingt das Altteil aushändigen lassen. Insbesonders bei unterschiedlichen Diagnosen ist das immer eine gute Idee. Du hast auch das Recht, dass dir die Altteile ausgehändigt werden - schliesslich sind sie ja dein Eigentum. Allerdings musst du das der Werkstatt v o r der Reparatur sagen bzw. am besten auf dem Auftrag vermerken lassen (Kundin will Altteile zurück). Allein diese Forderung wirkt oft schon "Wunder" was die Gewissenhaftigkeit der Diagnose und der Ausführung anbelangt.

    Ich würd sobald wie möglich zur Werkstatt fahren und nach dem alten Motor fragen. Lass dich nicht damit abspeisen, dass der Motor schon entsorgt ist. Erfahrungsgemäss kommen solche Teile nämlich in einen Altmetallcontainer der irgendwo auf dem (hinteren Teil) des Werkstattgeländes steht und nicht jeden Tag geleert wird. Also fordere sie auf, in ihrem Container nachzuschauen - am besten in deinem Beisein.

    Damit du weisst, wie so ein Teil ausschaut, gib bei http://www.ebay.de im Feld "Was suchen Sie?" die Nr.: 263908468240 ein.


    Viel Erfolg!


    Gruss Matthias

    Hi Leute,


    heut hab ich vom Zoll die nach der Umschlüsselung (nach unten) korrigierten Bescheide für die vier vergangenen Jahre bekommen - und in den nächsten Tagen dann 99.- € Erstattung zu meinen treuen Händen auf dem Konto :).


    Gruss Matthias


    PS: unser 98er Fiesta ist nach bestandener HU seit heut wieder angemeldet. Der 93er Golf ist sowieso noch in Betrieb und bekommt seine neue HU irgendwann in den nächsten Monaten. Das ist mir ausgesprochen recht, weil wir dann unsere Micras in diesem und den nächsten beiden Wintern nicht der Pökelbrühe aussetzen müssen.

    Ich werde dem Amt mitteilen, dass ich meinen Einspruch aufrecht erhalten werde, Mal absehen, wie es ausgeht.

    Hi AWN,


    angeblich gibt es eine Bestimmung, dass die Erstattungen generell nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich sind - unabhängig davon, ob die Emissionsklasse bereits seit dem Tag der ersten Zulassung eine andere war. Probiers einfach aus, obs da vielleicht doch die Möglichkeit gibt, die zuviel bezahlte Steuer für noch weiter zurückliegende Jahre zurückzubekommen.


    Bei uns hat das keine Rolle gespielt, weil wir keinen von unseren beiden Euro1-Micras zum Zeitpunkt der Umschlüsselung länger als vier Jahre hatten. Das müssten dann schon die Vorbesitzer zurückfordern bzw. versuchen.


    Ich hab übrigens heut die korrigierten Bescheide für unseren Goldie bekommen - da kommen 99.- € vom Staat zurück in gute Hände :).


    jetzt viel Ausdauervermögen an den Tag legen und gelegentlich nachfragen.


    Die ganze Umschlüsselungsprozedur bei der Zulassungsstelle und die Rückforderung vom Zoll hat bei mir nicht ohne Gesprächen mit dem Amts- bzw. Sachgebietsleiter funktioniert. Es scheint ein ziemlich seltenes Vorkommnis bei den Ämtern zu sein - dementsprechend überfordert bzw. unsicher sind die SachbearbeiterInnen. Mein Tipp: nicht lang mit dem Schmiedl reden, sondern bei den ersten Anzeichen von Überforderung gleich den Schmied mit ins Boot holen.


    Gruss Matthias