Beiträge von Kubek

    Alexx
    Interessanter Fall, Alexx! Daran kannst aber sehen, was ich meine: jeder Fall ist individuell, es gibt keine pauschalen Urteile.


    Da habt Ihr wirklich Glück gehabt, denn:
    Normalerweise wird nach dem Gefahrenübergang ein Recht auf Anfechtung (Gestaltungsrecht! Muss nicht vollstreckt werden) ausgeschlossen - es stehen einem dann die Rechte aus der Gewährleistung (vollstreckungsbedürftig, z.B. Schadensersatz) zu.


    Wir haben hier in der BRD, was wohl unikal sein dürfte, ein sog. Abstraktions- und Trennungsprinzip; d.h., dass ein Vertrag aus zwei Teilen besteht: dem Verpflichtungsgeschäft (Person-Person Beziehung) und dem Verfügungsgeschäft (Person-Sache Beziehung) = Trennungsprinzip. Beide sind voneinander unabhängig wirksam = Abstraktionsprinzip.


    In Fällen wie Eurem liegt aber eine sog. Fehleridentität vor, soll heißen, dass sowohl das Verpflichtungs-, als auch Verfügungsgeschäft vom selben „Fehler“ erfasst ist. Der Händler hat Euch, Deinen Ausführungen nach zu urteilen, arglistig getäuscht. Mithin konnte das Verpflichtungsgeschäft auch nach dem Gefahrenübergang angefochten werden (wobei sich das Ganze auf das Verfügungsgeschäft erstreckte).


    Ich als Nissanfan bin nichtsdestoweniger entsetzt über das Verhalten dieser Nissanhändler! Dadurch leidet das Image unserer Marke; es heißt dann, Nissan bescheiße seine Kunden…es düpiert aber nur der Händler den Kunden, nicht Nissan! In Japan wäre dieses Gebaren wohl als entehrend zu bezeichnen.


    Aber: muss ja nicht heißen, dass es mit „Deinem“ J30 auch so laufen muss. Fahre doch zur Prüfstelle, investiere die ca. € 50,-. Dann weißt Du, woran du bist. Alles andere ist nur eine Frage des Preises….
    Gruß, Kubek

    Alexx
    Kein Problem, bei Nisbo muss man sich helfen!
    Wie man sieht, kennst Du Dich gut aus - Dachte schon, Du willst wirklich vor das AG ziehen. In solchen Dingen ist das AG jedoch oft völlig ineffizient… Bis Du da deinen Titel hast bzw. ob Du überhaupt einen bekommst… Übrigens: einen Anwalt brauchst Du da nicht. Erst ab Landgericht und Streitwert über € 5.000,-


    In der Tat, ein Schiedsverfahren ist schneller als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Die Parteien können ja Personen zu Schiedsrichtern ernennen, die im Bereich der „Auto-Fragen“ nun Mal eine größere Sachkunde haben als der gemeine Richter am AG. Am AG würde der Richter bestimmt ein Gutachten einholen und dann entscheiden – ein Gutachten kostet ja auch was… wenn man dann verliert, sind die Kosten zu tragen.
    Also Schiedsgericht! Jedoch musst Du auch hier bedenken: Die Schiedsrichter sind sehr oft und gerade im Bereich „Automobilhandel“ Vertreter von Parteiinteressen – sie haben eben nicht die Garantien der Unabhängigkeit wie die Richter der staatlichen Gerichte. Natürlich wird der Händler als nun mal die wirtschaftlich stärkere Partei und mit Unterstützung des ZDK Dir ein Schiedsgericht aufdrängen wollen, welches dann überhaupt nicht Deinen Vorstellungen von Fairness entspricht… zwar versucht das Gesetz durch eine gewisse Anzahl von Vorschriften dieser Problematik entgegenzuarbeiten, aber Theorie ist Theorie und Praxis nun mal Praxis.
    Wenn nun der Händler mit dem BILLIGEREN Verkauf von Privat an Privat nicht einlenken will, so würde man als J30 Liebhaber zu einer Prüfstelle fahren, sich die Mängel vom Prüfer „auffinden lassen“ und dann auf dieser handfesten Basis mit dem Händler verhandeln... vielleicht kommt was Gescheites dabei heraus.
    Oder Du schaust nach Händlern, die Autos nach Afrika verschiffen. Vielleicht haben die einen J30 für kleines Geld…


    Gruß, Kubek


    P.S. das mit der Rücknahme eines Kfz ist sowieso problematisch, da tun mir deine Eltern Leid, da man dem Händler erstmal zwei Mal die Gelegenheit geben muss, eine Nacherfüllung vorzunehmen (dieses ist aber unter gewissen Kriterien entbehrlich, wenigstens was). Erst dann kannste Rücktritt, Minderung ggf. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.

    Alexx
    Das immer wieder von Händlern gesagte „ICH GEBE IHNEN EIN JAHR GEWÄHRLEISTUNG INKLUSIVE“ sagt nix über seinen guten Willen aus, denn die Gewährleistung erteilt Dir bei Abschluss eines Kaufvertrags automatisch das Gesetz, nicht der Händler. Nur von Privaten darf die Gewährleistung abgedungen werden - es gilt dann „gekauft wie gesehen“.


    Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also einem Kauf, bei dem ein Unternehmer (Händler) an einen Verbraucher (Privatkäufer) eine Sache verkauft beträgt die GESETZLICHE Gewährleistung 2 Jahre; wobei bereits nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Soll heißen, dass Du nach 6 Monaten beweisen müsstest, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe des Maxima) vorgelegen hat.
    VORSICHT: Bei gebrauchten Sachen können die 2 Jahre Gewährleistung vom Händler rechtswirksam bis auf 1 Jahr abgedungen werden!


    Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel. Diese liegen vor, wenn
    1. die vereinbarte Beschaffenheit der Sache nicht existiert
    2. wenn die Sache sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet
    3. wenn die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, jedoch nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten darf
    das war’s!


    Eine Garantie erfolgt dagegen FREIWILLIG, kann also aufgrund der Privatautonomie alles umfassen, man spricht dann von der Haltbarkeitsgarantie. Z.B. Garantie, dass die Kupplung noch 20.000km hält etc. Der Händler muss sie aber einräumen - aber das wird er wohl bei einem alten Gebrauchten nicht machen. Manch Autohersteller gibt nicht mal Garantie auf Neuwagen!


    Dennoch haben die Händler Angst davor, die alten Autos als Händler zu verkaufen, da man aus der Gewährleistung schon einige Ansprüche durchsetzen kann. Dies bezieht sich aber eher auf gravierende Mängel, z.B. Auto mit Totalschaden dürftig repariert und als unfallfrei verkauft. Kleiner Rost und VERSCHLEIßTEILE kommen bei der Gewährleistung eher nicht durch! Der Händler steht bei einem eventuellen Kauf also besser da, als Du denkst - eine Klage hätte demnach kaum Aussicht auf Erfolg… es kommt aber natürlich auf die Mängel an deinem begehrten J30 Max an, denn jeder Fall ist anders als der andere! Ob du dir einen langwierigen Rechtsstreit antun willst, ist deine Sache.


    Ein Liebhaber des J30 würde aber den Händler eher dazu überreden, den Wagen von privat an privat und damit ohne Gewährleistung zu verkaufen. DANN aber nur, wenn der Preis im Gegenzug ordentlich runtergelassen wird, € 300-€500 wären da wohl angemessen!
    Gruß, Kubek

    GTR 34
    schätze, dass dein Händler einen nachrüstbaren Zündverstellcomputer für Benziner mit entweder einer oder zwei Zündspulen
    (für N15 GTI ca. € 360,- ) meinte.
    Die Leistungssteigerung ist dennoch eher marginal... :heul:
    Gruß, Kubek

    Auch wenn das Posting schon ein Jahr her ist: Turboeinbau fasziniert immer wieder!
    Selbstverständlich ist es einfacher – und wohl gerade in unserer BRD auch billiger (Teile, Umbau, technische Probleme, TÜV usw.) - sich einen stärkeren Wagen zu kaufen. Mag es ein Mitsubishi EVO, ein Subaru Sti WRX oder ein „Bäh Ähm Wäh M3“ sein.


    Doch es geht doch darum, dass man mit Understatement fährt. Da kommt doch ein Primera mit Turbo gerade Recht! In anderen Ländern ist es wohl weniger problematisch als bei uns einen Turbo einzupflanzen… Der Wagen ist doch nicht nur dazu erschaffen worden, um mit maximal 150PS und 218km/h unterwegs zu sein…
    Bin schon seit jeher der Überzeugung, dass man aus einem P10 / P11 motortechnisch viel mehr machen kann.


    Doch zum Glück kann man ja träumen, siehe Bild
    Gruß, Kubek

    Wenn er nicht seriös wirkt, dann pass auf, dass er Dir den Max nicht als Privatmann verkauft! Nicht das nachher im KV steht, dass eine Privatperson Verkäufer ist-dann ist die Gewährleistung nach §§433 ff BGB ausgeschlossen!
    Gruß, Kubek

    Maxima V6
    ist doch ganz einfach: der P10 hat eine H4 Birne drin mit zwei Glühfäden. Also Abblendlicht und Fernlicht in einer Glühbirne.
    Hinzukommend hat er noch eine zweite Glühbirne im Scheinwefer drin, die mitleuchtet, wenn das Fernlicht an ist-also bifokale Scheinwerfer. Das hat der Max nicht.
    Gruß, Kubek

    Habe Mobil drin, dass Getriebe flutscht locker - nur jetzt im Winter will hin und wieder der 1. Gang nicht rein- muss wohl das Schaltgestänge einfetten


    Wie auch immer: Hauptsache das Öl ist hat SAE 80W, was die Viskosität betrifft. Die Qualität sollte sich nach API GL 4 richten


    Gruß, Kubek

    Klar, wenn man die Zeit, die Möglichkeiten und die Lust dazu hat, dann geht alles - ob es dann Opel oder Nissan ist.
    Musst eben selber entscheiden, welche Option für dich den besten und vor allem den günstigsten Weg darstellt! Wenn du aber einen hilfsbereiten Kollegen mit einer Werkstatt hast und keine Scheu vor eventuellen lang andauernden, wenn auch nur temporäreren, Problemen hast und wenn sich wirklich kein billiger gebrauchter SR finden lässt…why not?


    Wie gesagt, musst zunächst primär schauen, was GENAU in deinen P11 rein muss, sekundär kannst du dann überlegen, was aus welchem Modell rein soll und ob es wirklich billiger ist. Schätze aber, dass du keine Neuteile nehmen willst, sondern Schrottplatzteile, wa? Da dürfte sich der Unterschied P10/P11 wohl sowieso relativieren…
    Gruß, Kubek

    Ach ja:
    Haste Automatik oder Schalter?
    Denn nur das Schaltgetriebe des P10 ist dem des P11 adäquat: interne Bezeichnung RS5F32A


    Solltest du aber die Automatikversion haben, dann gilt bei P10: RL4F03A. Der P11 ist ein RE4F03A-Getriebe mit elektronischer Steuerung. Kann ja sein, dass ein SR20De aus dem P10 elektronikmäßig nicht an die Automatik aus dem P11 passt.


    Würde aber auf jeden Fall die originäre Motorisierung als AT M wählen.


    Gruß, Kubek

    finde ich auch!
    wie oben gesagt, es gibt Unternehmen, die den alten Motor nehmen, dir dann dafür einen runderneuerten geben. Musst mal im Netz suchen-kommt u.U. auch billiger, als sich etwas zusammen zu besteln, wenn man nicht mal genau weiß, was kaputt ist.
    Solltest du aber Spaß am Schrauben haben...

    Was verstehst du denn genauer unter Block und Kopf? Also Motorblock mit Kurbelwelle, Pleuel, Kolben usw. vom P10, weiter oben den Rest vom P11? :mmmm: