Hallo ihr Lieben,
mittlerweile wurde einige neue Ersatzteile in meinem X-Trail verbaut.
Ersatzteile scheinen aber wohl nicht mehr dass zu sein, was sie eventuell früher einmal waren.
Bisher hat man mir den Kaufpreis zurück erstattet und die Werkstattkosten dürfte ich auch geltend machen.
Jetzt habe ich wieder so einen Fall mit meinem Radlager, vorne Rechts.
Wie sieht die rechtliche Lage aus. Habe ich einen Anspruch auf die Erstattung der Werkstattkosten oder war das bisher eine freiwillige Leistung?
Frage deswegen - der Lieferant hüllt sich bisher in Schweigen.
Danke voraus.