Ersatzteile Gewähleistung | Reparatur u. Geltendmachung von Werkstattkosten

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  • Hallo ihr Lieben,


    mittlerweile wurde einige neue Ersatzteile in meinem X-Trail verbaut.


    Ersatzteile scheinen aber wohl nicht mehr dass zu sein, was sie eventuell früher einmal waren.

    Bisher hat man mir den Kaufpreis zurück erstattet und die Werkstattkosten dürfte ich auch geltend machen.


    Jetzt habe ich wieder so einen Fall mit meinem Radlager, vorne Rechts.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus. Habe ich einen Anspruch auf die Erstattung der Werkstattkosten oder war das bisher eine freiwillige Leistung?


    Frage deswegen - der Lieferant hüllt sich bisher in Schweigen.


    Danke voraus.

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Mutti ()

  • Moin,


    Du wirst - so wie ich den Fall auffasse (*) - auf jeden Fall einen Konflikt unter 3 Parteien haben.


    (*) ich entnehme Deiner Formulierung, dass Du selber ein Teil bestellt hast, und dieses dann von einer Werkstatt hast einbauen lassen.


    Die Werkstatt wird dann in keiner Pflicht sein.

    Der Lieferant des Teils muss zunächst mal dieses Teil ersetzen (sofern er Dir oder der Werkstatt keine fehlerhafte Behandlung des Teils nachweisen kann (**) ) , das ergibt sich aus §437 BGB.

    Dort gibt es auch einen Verweis auf Schadenersatz, wobei es hier evtl. damit Probleme geben kann, den Schaden konkret zu beweisen. Allerdings wird dort auch auf

    §284 "Ersatz vergeblicher Aufwendungen:

    Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden."

    verwiesen.

    Darüber müsste sich m.A.n. ein Recht auf Erstattung der Werkstattkosten ergeben.

    Edit: evtl. ergibt auch §439 Satz 3 (zur Nacherfüllung) das schon her


    (**) Allerdings kann sich der Lieferant natürlich dann auch erstmal auf den Standpunkt stellen, dass die Werkstatt das Radlager falsch eingebaut hat, oder Du hast es vorher fallen lassen.


    Ciao

    Hojo


    PS: zur Sicherheit : bin KEIN Anwalt, damit ist das natürlich NICHT als eine juristische Beratung o.ä. zu lesen, sondern einzig als Äusserung meiner persönlichen Meinung.

    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben

  • Auf jeden Fall vielen Dank. :)

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.