7" TFT ersteigert, Meinungen gefragt!

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 8.871 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jabberwok.

  • Habe folgendes gefunden:


    Auf elektrischen oder elektronischen Baugruppen, die Eigenschaften aufweisen, wie sie in der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG über von Fahrzeugen verursachte Funkstörungen (elektromagnetische Verträglichkeit) beschrieben sind und die bestimmungsgemäß in Kraftfahrzeugen, die unter die Richtlinie 70/156/EWG über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (zum Beispiel in Pkw, Lkw und Bussen) fallen, verwendet werden, ist die Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG oder die hinsichtlich der technischen Anforderungen gleichwertige ECE-Reglung 10 anzuwenden.


    Nach Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 95/54/EG in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 und
    Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 70/156/EWG gestatten die Mitgliedsstaaten der Europäischen
    Union ab dem 01.10.2002 den Verkauf oder das Inverkehrbringen von elektrischen oder
    elektronischen Unterbaugruppen nur, wenn diese der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG genügen und ein Genehmigungszeichen nach dieser Richtlinie tragen. Unter Inverkehrbringen wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt in diesem Zusammenhang der Verkauf an den Endverbraucher verstanden.


    Das Datum der Fahrzeugerstzulassung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, allerdings besteht eine besondere Regelung für Fahrzeuge, deren Typgenehmigung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit vor dem 01.01.1996 erteilt wurde. Nach Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 95/54/EG erlauben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abweichend von den Festlegungen in Artikel 2 Absatz 5 auch in Zukunft den Verkauf und die Inbetriebnahme von Komponenten zur Verwendung in Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1996 nach der Richtlinie 72/245/EWG (oder im Fall von Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren der Richtlinie 72/306/EWG) genehmigt wurden.


    Eine Genehmigungserteilung nach kraftfahrzeugspezifischen Vorschriften war für Komponenten zur Verwendung in entsprechenden Fahrzeugen nicht vorgesehen. Ob eine CE-Kenzeichnung nach der Richtlinie 89/366/EWG - die in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) umgesetzt wurde - auf entsprechenden Komponenten angebracht sein muss, ist nicht durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu entscheiden.


    Der Text der anzuwendenden EG-Richtlinie (bzw. ECE-Regelung) kann Ihnen durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht zur Verfügung gestellt werden. Ein Bezug ist beim


    Bundesanzeiger Verlag
    Vertriebsabteilung
    Amsterdamer Straße 192


    50735 Köln


    möglich.


    Ich möchte darauf hinweisen, dass diese EG-Richtlinie (bzw. ECE-Regelung) keine direkten Bauvorschriften enthält.


    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag
    Klaus Pietsch


    So wie sich das liest, gilt es aber nur fürs KFZ-Gewerbe ... komische Regelung, das grenzt ja fast schon an Protektionismus.


    Gruß



    Gruß

  • Stop !!!!!


    Das ist die alte Regelung für CE !!!!!!! Die ist mit der neuen E-Norm nicht mehr aktuell ! Die CE konnte jede Firma selbst machen hingegen die E-Norm muss von unabhängliger Stelle gemacht werden und der Hersteller/Vertieb hat keinen Einfluß aufs Ergebnis !

  • Hast du mal die Neue im Kompletten Wortlaut?

    Das geheime Buch der Administrativen


    Dies ist eine freibleibende Willenserklärung und stellt nicht dar, dass dies mein Wille ist

  • *Themanochmalausgrabe* :P


    Hier das vorbildliche Beispiel von einem Alpine CDA-9835R mit e24 die Alpines ohne R oder RR oder RB usw. habe keine E-Norm


    CE oÄ gerne genannten Cetifizierungen auch als E-Norm bezeichnet werden (wiesoauchimmer) , sind im KFZ Bereich seit dem 1.10.2002 nicht mehr gültig !



    E-Norm = e1 e2 e3 e4 e5 usw....... und nicht CE das ist keine E-Norm so jetzt müsste es jeder verstanden haben , bis auf die unseriösen bei Ebay die ein CE Zeichen als E-Norm darlegen und die Leute damit in den Glauben schicken sie hätten sie !

  • Zitat

    Original von RoadDogg
    gilt das nur für dauerhaft installierte Geräte oder zB auch für Handy-KFZ Ladekabel?


    Ladekabel ist kein Verbraucher ;) sonst müsste ja auch jedes Cinchkabel auch eine haben :Bier:


    Aber mit dauerhaft instalierten Geräten das stimmt , ohhh ohhh hoffentlich hat Nokia und Siemens auf ihren Festeinbau Freisprecheinrichtungen die E-Norm denke darüber hat sich noch keiner Gedanken gemacht die Blackbox ist ein Verbraucher und wenn das Handy drinne ist das Handy auch einer (ich glaube wir bewegen uns jetzt auf sehr dünnem Eis) :eek:

  • Ich habe großem Respekt vor den geschriebenen Gesetzen aber mal ehrlich geht sowas nicht langsam zu weit? Ich füge mich voll und ganz der Gesetzgebung aber man sollte sich halt doch die Frage stellen ob diese Gesetze überhaupt nötig sind!


    Mfg


    Norman

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  • Zitat

    Original von Jabberwok
    Ich habe großem Respekt vor den geschriebenen Gesetzen aber mal ehrlich geht sowas nicht langsam zu weit? Ich füge mich voll und ganz der Gesetzgebung aber man sollte sich halt doch die Frage stellen ob diese Gesetze überhaupt nötig sind!


    Mfg


    Norman


    Das hat schon seine Gründe , ein Grund ist :
    Die Autoelektronik immer mehr übernimmt sie Sicherheitkomponenten und wird immer komplexer und empfindlicher auf andere Geräte .


    Ein weiterer ist das immer mehr sogenannte China Massenware Importeure ihre Ware in der EU verchecken und das ohne das die Geräte jemals auf dem Prüfstand waren , das ist ein Risikofaktor für den Endkunden , was aber dem Importeuer egal ist,er verfolgt das Ziel im möglichst kurzer Zeit viel Kohle machen in der Zeite hoffen das nix passiert und dann ab ins Ausland ,
    Durch diese Gesetzte kann der Staat ihn belangen wenn er sowas verkauft hat und dem Kunden was passiert ist , aber es muss erst was passieren . Und bleibt jedem sein Risiko ohne Betriebserlaubis rumzufahren. Aber eine Teilschuld bleibt immer beim Verkäufer .

  • Der beeinträchtigung der Fahrzeugelektronik man kann ja schon bald sagen Computer stimme ich zu. Allerdings nicht bei meinem 97er Nissan Primera. Bei Vaterns neuen A4 aber sehr wohl!


    Da für den Staat eine Differenzierung aber sehr schwer ist gehen sie also logischerweise auf Nummer sicher. Ob ich mich aber nun bei jedem kleinsten Teil dran halten werden kann ich nicht sagen.
    Bin ein Mensch der gern mal in die Versuchung kommt auch (meist nur auf Zeit) billige Geräte zu verbauen, bis genug Geld für die teure Variante vorhanden ist.

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  • Also für mich ist es eine Geldverschwendung etwas billiges zu kaufen Hauptsache man hat es und später noch mal was ausgeben für den gleichen Zweck nur teurer ! Warum 2 mal kaufen dann lieber zuerst garnichts,
    dann hat man doch viel schneller was Gescheites wenn man nicht 2 x kauft muß !

  • Ja, da gebe ich dir schon vollkommen recht, aber wenn man etwas gerne haben will aber es sich kaum leisten kann neigt man zu irrationalen Entscheidungen.

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  • Sparen , nicht über seine persönliche Verhältnisse hinaus wollen , wenn ich eines im Leben gelernt habe ist es das ;)
    Es gibt vieles was ich auch genre hätte aber irgend wann gönne ich es mir auch, aber dann kein Verschnitt sondern das Original Alpine F1 Paket *träum* mit E-Norm


    Topic ?

  • Da hast du wahr Klaudio!


    Na ja ich will halt auch sparen, aber bei mir kommt halt noch mit dazu das ich kaum Ahnung von der Car Hifi Materie habe.

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