Bremslicht an Nebler anschließen ...

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 3.385 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rainer.

  • hallo Leute, wie ist das beim N14, der hat doch hinten links nur eine Nebelschlussleuchte, oder ist rechts auch etwas dafür vorgesehen? Ich dachte mir, die Bremslichter mit den Neblis zu verbinden bzw. nur die Neblis als Bremslich zu verwenden, das würde doch cool aussehen? Natürlich muß man die Lampen gegen schwächere austauschen, aber sonst müßte es doch funktionieren, was meint ihr?

  • Also wenn du die Nebelschlußleuchte einschaltest leuchtet nur die linke Seite. Die rechte Seite müßte zwar verkabelt sein, jedoch hat die Leuchte keine Fassung und soweit ich mich erinnern kann keinen Reflektor. Du müßtest dir da selber ne Fassung in die Leuchte hineinbohren oder aber eine komplette Leuchte von einem Rechtslenker (GB?) einbauen. Einfacher wird es sein wenn du in der Heckscheibe ein oder zwei höhergestellte Bremsleuchten montierst. Eine andere Möglichkeit wäre ein Heckspoiler mit integrierter 3. Bremsleuchte.


    ;) Rainer

  • oh Mann, höher gestellte Bremsleuchten, wir sind ja nicht in den 80ern :] aber das mit dem nicht vorhandenen Reflektor hab ich mir schon fast gedacht, sparen wo's geht. Nur eine Fassung rein bauen bringt's nicht, zu wenig Lichtausbeute, außer ich baue den originale Reflektor aus, dann ist es li/re wieder gleich. Schade, vielleicht finde ich eine Lösung ...

  • Wollte dir nur alle erdenklichen Lösungen offenlegen. Die Sache mit dem Umfunktionieren der Nebelschlußleuchten zu Bremslichter stammt aber auch aus der Steinzeit (VW Jetta,...)


    ;) Rainer

  • hab's heute erledigt, du hattest recht, rechts war keine Fassung und kein Reflektor drinnen, nun hab ich den Reflektor links auch rausgetan und rechts eine Fassung verbaut, das ganze an den Kabeln für die Bremse angelötet, fertig. Hat eine Stunde gadauert, sieht aber nicht schlecht aus, aber du hast recht, die Idee enstand bereits in den 80ern.

  • Hast du die Kabel zwischen Bremslicht und Nebelschlußleuchte einfach verbunden oder hast du eine Diode eingebaut? Wenn du nämlich keine Diode(n) eingebaut hast würde die Nebelschlußleuchte nicht mehr funktionieren bzw. die Kontrolle des Nebelschlußleuchtenschalters leuchten. Die Nebelschlußleuchte einfach wegzulassen, könnte Probleme beim TÜV geben! Mit ner Diode (2x) würden beim betätigen der Bremse beide leuchten. Beim Einschalten der Nebelschlußleuchte dann nur die Nebelschlußleuchte!


    Schwächere Lampen als 21 Watt würde ich nicht einbauen. Eine weiter Möglichkeit wäre es eine 2-Fadenlampe zu verwenden (21/5 Watt).
    ;) Rainer

  • stimmt, der einzelne Nebel SW geht nicht mehr, aber wer braucht den schon? den Schalter lass ich verschwinden bzw. ich funktioniere ihn um, die Tüvler werden wohl nicht so neugierig sein, oder? Aber was anderes, ich hab auch versucht, die orange Streuscheibe im Rücklicht auszubauen, keine Chance. Denn dann würde die Rückleuchte von aussen echt cool aussehen, oben rot, mitte weiß, unten rot, original ist sie ja oben rot, mitte weiß/orange, unten rot. Wenn ich die orange Streuscheibe rausbekommen würde, hätt ich einfach die neutralen Lampen von Osram/Diadem eingebaut, aber die Leuchte ist aus einem Guss ... X(

  • Hi!


    Nimm einfach einen Schraubenzieher und gehe mit ihm durch die Lämpchenöffnung rein. Danach SANFT mit dem Hammer bearbeiten, die Reste mit Spitzzange zerbrechen und rausziehen. Fertig. :)

  • Zitat

    Original von Varta
    stimmt, der einzelne Nebel SW geht nicht mehr, aber wer braucht den schon? den Schalter lass ich verschwinden bzw. ich funktioniere ihn um, die Tüvler werden wohl nicht so neugierig sein, oder?


    Habe mir heute in der Arbeit die Zeit genommen, die aktuellen Bestimmungen zur Fahrzeugelektrik (Leitfaden für die §57a-Überprüfung) durchzulesen. Da steht geschrieben, das Fahrzeuge der Klasse M(PKW) und N(LKW) mit einer Nebelschlußleuchte links oder beidseitig ausgerüstet sein müssen (ausgenommen Oldtimer oder mit Einzelgenehmigung ). Das nicht Vorhandensein der solchen bedeutet einen schweren Mangel (kein Pickerl ). Das entfernen der Reflektoren, kann bei der Prüfung einen schweren Mangel nach sich ziehen (kein Pickerl ). Das gemeinsame Leuchten mit der Bremsleuchte wird als Kavaliersdelikt mit einem leichten Mangel (1 Kreuz am Befund) geahndet.


    Da diese Überprüfung (§57a lt. KFG1967) ziemlich umfangreich sind, kann es sein, das der Prüfer nichts bemerkt. Das hier geschriebene bezieht sich auf die österreichische Gesetzeslage!


    ;) Rainer